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Kreditvermittlungsgeschäfte

Zweck der Kreditvermittlungsgeschäfte sind Abschlüsse von Kreditverträgen

Der Ausdruck Kreditvermittlungsgeschäft ist kein Fachbegriff. In den Sachgebieten Betriebswirtschaftslehre, Bankbetriebslehre, Finanzierung, Wirtschaftsprüfung, Handelsrecht, etc. finden sich kaum Definitionen für das Wort Kreditvermittlungsgeschäft. Eher gehören die Bezeichnungen Vermittlung, Geschäft und Kredit zu relevanten Fachbegriffen, die entsprechende Literatur mit exakten Definitionen unterlegt. Am besten ist es, die Erläuterungen für „Vermittlung“ heranzuziehen, denn sie charakterisieren auch das Kreditvermittlungsgeschäft deshalb am besten, weil der Schwerpunkt eben auf einer Vermittlung von Krediten liegt. Und das bedeutet so viel wie Gelegenheiten für den Abschluss eines Kreditvertrags zu schaffen. Die Gelegenheit, Kreditvermittlungsgeschäfte anzubieten, haben gewerblich tätige Makler, spezifizierte Berufsbezeichnung kann Kreditvermittler sein, außerdem Servicemitarbeiter der Banken, Kreditinstitute und weiterer Finanzdienstleister, zum Beispiel Immobilienmakler oder Investoren. Darüber hinaus offerieren Kreditvermittlungsgeschäfte auch entsprechende Portale im Internet.

Zukünftige Kreditnehmer bei Kreditvermittlungsgeschäften sind gemeinhin Verbraucher, Privatpersonen, Geschäftsleute, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Mittelständler, Unternehmen, Betriebe, Konzerne, ja selbst der Staat. Also jeder, der aus welchen Gründen auch immer einen Kapitalbedarf hat.

Wird der Begriff Kreditvermittlungsgeschäft unter dem Aspekt der Volkswirtschaftslehre und hier insbesondere nach der Bezeichnung „Geschäft“ betrachtet, handelt es sich um eine sogenannte Transaktion aus dem Bereich Wirtschaft. Hinsichtlich des Kreditvermittlungsgeschäfts sind damit vornehmlich Transaktionen gemeint, die nach Abschluss eines Kreditvertrags als Auszahlung des Kredits durch den Kreditgeber sowie Tilgung, Zahlung der Kreditzinsen und etwaiger Gebühren durch den Kreditnehmer getätigt werden. Im Rahmen von Kreditvermittlungsgeschäften gelten arglistige Täuschung sowie Ausnutzung einer gewissen kaufmännischen Unerfahrenheit bei potenziellen Kreditnehmern als sittenwidrig, wobei der Beweis dafür überwiegend schwierig ist. Ein Kreditvermittlungsgeschäft sollte auf Art des Kredits, Zahlungsbedingungen und Datenschutz hinweisen.

Kreditversicherung

Kreditversicherungen gehören zu den Individualversicherungen

Innerhalb der Versicherungsbranche gibt es spezielle Gesellschaften, bei denen Kreditversicherungen zum Geschäftsfeld gehören. Sie heißen Kreditversicherungsbank beziehungsweise Kreditversicherungsunternehmen und haben eine lange Tradition. Ein heute auch international höchstanerkanntes bundesdeutsches Unternehmen, die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, bot erstmals anno 1917 eine Versicherung aus diesem besonderen Spezialbereich an.

Es geht darum, dass sich Unternehmen gegen das Risiko, auf unbezahlten Rechnungen sitzenzubleiben, versichern können. Wurden bestellte Waren oder Dienstleistungen an Kunden des jeweiligen Unternehmens, Betriebes oder Dienstleisters ausgeliefert, entsteht sogleich eine offene Forderung, wie unbezahlte Rechnungen in Buchhaltung, Betriebswirtschaftslehre (BWL), Steuerrecht, etc. genannt werden. Die Kreditversicherung schützt Unternehmen auf Grundlage des entsprechenden Versicherungsvertrags vor Forderungsausfall und bannt damit die Gefahr, wegen unbezahlter Rechnungen in finanzielle Probleme (Liquiditätsengpass) zu geraten. Weil zahlreiche Unternehmen ihren Kunden einen Lieferantenkredit einräumen, heißt diese bekannteste Form der Kreditversicherung Delkredere oder Warenkreditversicherung, im modernen Sprachstil zunehmend Forderungsausfallversicherung genannt. Insbesondere im Außenhandel von Kapitalgesellschaften ist eine Kreditversicherung oft zwingend notwendig, in der Praxis heißt solch Vertrag Hermes-Bürgschaft oder Exportkreditgarantie. Also eine weitere Art der Kreditversicherung, zu denen im Geschäftskundenbereich noch die Investitionsgüterkreditversicherung zählt.

Im Privatkundengeschäft erwarten manche Kreditgeber vom Kreditnehmer, dass eine Kreditversicherung, deren spezifizierte Bezeichnung Restschuldversicherung oder Konsumentenkreditversicherung (KKV) lautet, vorliegt. Diese soll Kreditgeber vor Kreditrisiken bei zahlreichen Kreditarten einschließlich Kreditkartenverträgen oder Electronic Cash (Bankkarte) schützen. Privatpersonen nutzen Kreditversicherungen zur finanziellen Absicherung gegen Ausfallrisiken bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Eine Restschuldversicherung als Kreditsicherheit wird von Kreditgebern vielfach akzeptiert. Kreditversicherungen gehören zu den Individualversicherungen, das heißt, Abschlüsse diesbezüglicher Versicherungsverträge sind fakultativ (freiwillig).

Kleinkredit

Kleinkredit: Standardisierter Kreditvertrag für Privatkunden

Angaben über die Kreditsumme schwanken, angefangen bei Hunderterbeträgen, vor allem hinsichtlich des Maximalbetrags, wenn es um einen Kleinkredit geht. In der Literatur werden Kreditsummen von 25.000, 50.000 oder 75.000 Euro angegeben, bis zu denen ein Verbraucherdarlehen noch als Kleinkredit gilt, der umgangssprachlich Raten– oder Konsumentenkredit heißt.

Zur Laufzeit sind die Angaben ebenso unterschiedlich, denn obwohl der Kleinkredit unzweifelhaft eher eine kurzfristige Überlassung von Geld gegen Zahlung von Zinsen ist, werden Laufzeiten ab sechs oder zwölf und bis 72 oder 120 Monaten angegeben. Banken, Direktbanken, Sparkassen bieten Kleinkredite häufig als standardisiertes Produkt an. Das heißt, dass Bedingungen zur Kreditvergabe und Konditionen von einer bestimmten Bank/Sparkasse für alle Kreditnehmer gleich sind; Kreditzusagen / etwaige Absagen werden in der Regel zügig entschieden. Nicht gleich, sondern von Kreditgeber zu Kreditgeber eher extrem unterschiedlich können gerade beim Kleinkredit die unabhängig von der Tilgung anfallenden Kosten sein. Zu Kreditkosten gehören im Allgemeinen Zinsen, Restschuldversicherung, Bearbeitungs-, Vermittlungs- oder weitere Gebühren. Werben Online-Anbieter mit Kredit ohne Schufa, sogenanntem Wunsch- oder Kleinkredit, sollten Konditionen besonders intensiv geprüft werden.

Kontoeröffnung

Vor der Kontoeröffnung zu beachtende Kriterien

Mit der Kontoeröffnung erlangen volljährige Bürger den in Deutschland sowie allen weiteren entwickelten Industriestaaten zwingend notwendigen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Im Privatkundenbereich wird dafür das Girokonto, für Geschäftsleute ein Kontokorrent eröffnet. Bevor es zur Kontoeröffnung kommt, die mit Kontoeinrichtung fachlich korrekt definiert ist, muss in jedem Fall eine Legitimationsprüfung erfolgen. Dabei handelt es sich um die Feststellung der Identität des zukünftigen Kontoinhabers. Wird die Kontoeröffnung in einer Filialbank vollzogen, sind vom Antragsteller Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Für ein Geschäfts- oder Girokonto bei Direktbanken legitimieren sich interessierte Neukunden mittels sogenanntem Postident-Verfahren, bei dem Postangestellte die notwendigen Personenangaben vergleichen und bestätigen. Streben Schüler und Jugendliche unter 18 Jahren eine Kontoeröffnung an, wird die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorausgesetzt. Die überwiegende Mehrheit aller Kreditinstitute hat ein mit „Girokonto für Schüler / Studenten“ bezeichnetes Bankkonto im Produktprogramm, welches in der Regel ohne Kontoführungsgebühr und vielfach ohne monatlichen Mindestgeldeingang angeboten wird.

Kriterien, die vor Kontoeröffnung Beachtung verdienen, sind Gebühren für Kontoführung, Kreditkarte, Geldkarte, Transaktionen wie Überweisungen, Lastschriften, Abbuchungen. Zudem sollten vor Kontoeröffnung Möglichkeiten zur ausreichenden Versorgung mit Bargeld überprüft werden, insbesondere wenn fürs benötigte Girokonto eine Direktbank gewählt wird. Um die Kontoeröffnung zügig voranzutreiben, nutzen Interessierte oft den Girokonto-Vergleich im Internet: Wichtige Konditionen verschiedener Banken werden in Tabellenform übersichtig dargestellt. Die Bonitätsprüfung mittels Schufa-Abfrage und Vorlage von Lohn-/Gehaltsabrechnungen ist bei vielen Banken übliche Praxis, bevor dem Antragsteller Vertragsunterlagen, Kontonummer, Geld-, Kreditkarte einschließlich PINs und Bestätigung der Kontoeröffnung per Postweg zugestellt werden.

Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren entfallen unter bestimmten Voraussetzungen

Die Eröffnung eines Geschäfts- oder Girokontos setzt stets einen Bankvertrag voraus. Die Bank / das Kreditinstitut kann für erbrachte Dienstleistungen sogenannte Bankgebühren erheben, zu denen auch Kontoführungsgebühren gehören. Kontokorrent-/Girokontenverträge sind überwiegend standardisiert, enthalten allgemeine Regelungen zur Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank sowie einen Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Kreditinstituts. Kontoführungsgebühren finden sich wie alle weiteren Entgelte/Gebühren beispielsweise für Transaktionen, Kreditkarte, Geldkarte (ec-/Maestro-Karte), Einsatz der Kreditkarte im In-/Ausland oder die Nutzung von Geldautomaten im In-/Ausland innerhalb der AGB unter Konditionen. In Deutschland sind Kreditinstitute verpflichtet, auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam zu machen.

Kontoführungsgebühren berechnen Banken als monatliche Pauschale oder je einzelnem Buchungsposten, wobei mindestens fünf aller monatlichen Buchungsvorgänge kostenlos durchgeführt werden müssen. Obwohl Banken in Deutschland keine Gebühren für Leistungen erheben dürfen, die zu ihren gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten gehören, haben in der Praxis oftmals erst Auseinandersetzungen zwischen Verbraucherschützern und Banken vor dem Bundesgerichtshof (BGH) letztendlich zu Kostensenkungen geführt.

Gutbetuchte Kunden durch Wegfall der Kontoführungsgebühren für sich zu gewinnen, entwickelte sich, als beispielsweise die Postbank anfing, ab einem bestimmten monatlichen Geldeingang auf diese Gebühr zu verzichten. Seitdem das Online-Banking von vielen Bankkunden bevorzugt wird, ist das „kostenlose Girokonto“, was den Verzicht auf Kontoführungsgebühren meint, weitverbreitet. Direktbanken verwalten Girokonten überwiegend ohne Kontoführungsgebühren. Manche setzen dafür allerdings regelmäßigen Geldeingang in Form von Lohn, Gehalt, Rente, sonstigen Bezügen voraus, weshalb solcherart Konten Gehaltskonto heißen. Nutzen Kleingewerbebetreibende, Selbstständige, Freiberufler das Girokonto einer Direktbank oder das im Bereich Online-Banking einer Filialbank als Geschäftskonto, ist der Verzicht auf Kontoführungsgebühren allgemein nicht üblich.

Konsumentenrente

Die Konsumentenrente ist ein wichtiger Begriff in der Haushaltstheorie, der auf Alfred Marshall (1890) und Jules Dupuit (1840) zurückgeht. Er bezeichnet die Differenz aus dem Preis, den ein Konsument aufgrund aktueller Marktverhältnisse für ein Produkt zahlen muss (Marktpreis; auch Gleichgewichtspreis), und dem Preis, den er für das Gut zu zahlen bereit wäre (Reservationspreis). Demgegenüber steht die Produzentenrente, mit der die Konsumentenrente gemeinsam einen wesentlichen Baustein zur Bestimmung der Ökonomischen Wohlfahrt bildet.

In der Praxis würde das folgendermaßen aussehen: Verkauft Ihnen jemand ein Ein-Euro-Stück für 60 Cent, haben Sie dabei 40 Cent gutgemacht, vorausgesetzt Sie wären auch bereit gewesen, bis zu einem Euro zu zahlen (was vermutlich der Fall gewesen wäre – dann hätten Sie ja nichts verloren). Diese 40-Cent-Spanne würde man in dem Falle als Konsumentenrente bezeichnen.

Dieser Wert kann entweder für Einzelpersonen oder für einen gesamten Markt bestimmt werden. Letzteres ist möglich, wenn man alle individuellen Konsumentenrenten addiert, womit man ein Maß der aggregierten Konsumentenrente in einem Markt erhält. Der Wert ist umso höher, je vollkommener und freier die Möglichkeiten der Konkurrenz auf dem Markt sind. So lässt sich quasi messen, welchen Gesamtvorteil die Konsumenten beim Güterkauf erzielen.

Die Berechnung der Konsumentenrente hat verschiedene Vorteile. Sie hilft beispielsweise in Verbindung mit der Produzentenrente, die Vorteile und Kosten von alternativen Markstrukturen und staatlichen Eingriffen zu bewerten, die das Verhalten von Unternehmen und Konsumenten beeinflussen. Addiert man die aggregierte Konsumentenrente zur aggregierten Produzentenrente, erhält man als Ergebnis die sogenannte „Ökonomische Rente“ – die Wohlfahrt der Gesellschaft. Sie wird also als Maßstab für das Wohlergehen der Nachfrager verstanden, indem sie den Nutzenüberschuss über die Ausgaben benennt.

Je geringer der Gleichgewichtspreis ist, desto besser geht es den Konsumenten und desto mehr Konsumentenrente bleibt ihnen. Steigt jedoch der Gleichgewichtspreis, verlieren die Konsumenten an Rente. Dies ist auf die verminderte Nachfrage zurückzuführen. Aus Gütern, die nicht erworben werden, kann natürlich auch keine Rente resultieren.

Kapitalmarkt

Der Kapitalmarkt dient zur Finanzierung von Ausgaben und besteht aus mehreren Märkten wie zB. dem Rentenmarkt oder Aktienmarkt.
Im Kapitalmarkt wird zischen den Kapitalgebern, den Kapitalnehmern und den Intermediären unterschieden wobei die Intermediären am Kapitalmarkt als vermittler zischen den Kapitalgebern und den Kapitalnehmern auftreten.

Angebotene Titel am Kapitalmarkt

  • Aktien
  • Anleihen
  • Partizipationsscheine 

Der Kapitalmarkt hat weiters verschiedenen Funktionen

  • Marktausgleich
  • Lenkungsfunktion
  • Funktionsschutz
  • Kapitalschutz 

Knappheitsrelation

Der Grund für das wirtschaftliche Handeln ist der, dass für bestimmte Güter in bestimmten Gebieten eine Knappheit herscht.
Die Knappheitsrelation beschreibt die Sättigung der Bedürfnisse der Menschen über die Verfügbarkeit der Güter welche sich wieder um am Markt üblichen Preis niederschlägt.

Komplementärwährung

Unter dem Begriff Komplementärwährung versteht man eine Währung, die neben der offiziellen Währung als Tauschmittel gültig ist. 

Beispiele für Komplementärwährung:

  • Schwundgeld aus Wörgl in Tirol in der Zwischenkriegszeit
  • Talent – 1992 geschaffene Schweizer Komplementärwährung
  • Bethel-Mark bzw. Bethel-Euro – seit 1908 im Verkehr im Ortskreis Bethel