Archiv der Kategorie: E

Electronic Data Interchange (EDI)

EDI revolutionierte betriebsinterne Geschäftsprozesse über Unternehmensgrenzen hinweg

In deutscher Übersetzung heißt „Interchange“ Austausch. Somit lässt sich der Begriff Electronic Data Interchange (EDI) problemlos als elektronischer Datenaustausch definieren. An der theoretischen Darstellung des technischen Funktionierens von Electronic Data Interchange in verständlicher Form auch für Nichtprofis haben sich schon viele Experten mit mehr oder weniger Erfolg versucht. Wichtig zu wissen ist jedenfalls, dass mittels EDI eine Datenübertragung in Echtzeit vom absendenden Computer zum empfangenden PC, respektive Rechenzentrum, zwischen Anwendungssoftware verschiedenartiger Unternehmen und Institutionen stattfindet. Der auf einem Electronic Data Interchange basierende elektronische Datenaustausch hat formatierte Strukturen, die im Rechensystem des jeweiligen Empfängers zudem eine betriebsinterne Weiterverarbeitung ermöglichen. Mit EDI wurde insbesondere der papiergestützte verwaltungstechnische Arbeitsaufwand im Rechnungswesen, bei der Materialplanung und der gesamten Auftragsabwicklung geradezu revolutioniert. Grundvoraussetzung für die Anwendung von Electronic Data Interchange ist logischerweise, dass die bedarfsentsprechende EDI-Software im Unternehmen sowie bei sämtlichen Partnern genügend Integrationstiefe ausweist. Dann können Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen, also vorrangig arbeitsaufwendige Papierdokumente oder -formulare nun per Electronic Data Interchange übermittelt und bearbeitet werden, der Transaktionsfluss beschleunigt sich gegenüber konventioneller Bearbeitung und Postversand.

Charakteristisch für Electronic Data Interchange (EDI) sind nach einheitlichen, teils internationalen Standards strukturierte und formatierte Übertragungsmöglichkeiten, die sowohl branchenspezifische als auch branchenübergreifende Anforderungen erfüllen können. Bedeutendes Beispiel eines branchenübergreifenden EDI-Datenübertragungsstandards ist EDIFACT: Von einer UN-Einrichtung, die sich mit Handelserleichterungen und elektronischen Geschäftsprozessen befasst, initiiert, entwickelten sich aus der Electronic Data Interchange EDIFACT spezielle branchenspezifische Datenübertragungsformate für Transaktionen und Informationsaustausch zwischen Unternehmen. Diese werden als EDI-Software beispielsweise in der Konsumgüterindustrie (EANCOM), Hightech-Industrie mit B2B-Standards (EDIFICE), Baubranche, Textilindustrie, Versicherungswirtschaft, etc. eingesetzt. Herstellerunabhängiger Datentransfer, schneller Informationsfluss, dadurch verkürzte Bearbeitungszeiten, automatische Weiterverarbeitung eingehender Daten, kaum Erfassungsfehler oder Datenmehrfacherfassung sind wesentliche Vorteile der Electronic Data Interchange (EDI).

Equipment-Leasing

Equipment-Leasing: Eins von diversen, unterschiedlichen Leasinggeschäften

Werden Gegenstände des Anlagevermögens bis hin zu Grundstücken, Gebäuden und ganzen Industrieanlagen sowie Konsumgüter im Bereich Privathaushalte gegen Entgelt gemietet, spricht man gemeinhin vom Leasing. Dabei ist Equipment-Leasing eines von diversen unterschiedlichen Leasinggeschäftsmodellen, die als eine spezielle Form der Miete gelten. Für Leasing im Allgemeinen und daraus folgend für Equipment-Leasing im Besonderen gibt es keine einheitliche Begriffsdefinition. Auch die Behandlung geleaster Wirtschaftsgüter hinsichtlich Bilanzierung, handels- wie steuerrechtlichen Grundsätzen unterliegt keinen generell gültigen Regelungen, weshalb stets die Einzelfallbetrachtung maßgeblich ist.

Equipment-Leasing beinhaltet als Leasinggegenstand sogenannte Mobilien. Im Gegensatz zu den Immobilien (unbewegliche Sachen) handelt es sich bei Mobilien um sämtliche beweglichen Sachen in Unternehmen, die kein Grundstück oder Bestandteil eines Grundstücks sind. Dementsprechend können es also alle zu den GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) beziehungsweise BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung) gehörenden Ausrüstungen (Equipment) sein. Gegenstände des Equipment-Leasings sind darüber hinaus auch Ladeneinrichtungen, Transport- und Baumaschinen. In der Filmbranche oder für Videoaufnahmen können benötigte Ausrüstungsgegenstände von „A“ wie Anzug bis „Z“ wie jegliches Zubehör einschließlich Kameras geleast werden. In seiner Erscheinungsform gehört Equipment-Leasing überwiegend zum gewerblichen Leasing, dem ein Vertrag, Leasing-Geber und Leasing-Nehmer zugrunde liegen.

Im Übrigen treffen jegliche Aussagen zu Leasing auch auf Equipment-Leasing zu. Zum Beispiel hinsichtlich direktem oder indirektem Leasing, Vorteile / Nachteile von Leasingverträgen, Rechtsgrundlagen, Vertragsbestandteile (Grundmietzeit, Leasingraten, Wartungsvereinbarungen, etc.) sowie betriebswirtschaftliche Einordnungen, Investitionsrisiko und Bedeutung als Finanzierungsalternative zum Kredit. Auch beim Equipment-Leasing besteht am Ende der Vertragslaufzeit die Kauf- oder Rückgabemöglichkeit des Leasinggegenstands.

Euro-Kredit

Euro-Kredite innerhalb wie außerhalb der Euro-Zone

Ein sogenannter Euro-Kredit umschreibt keine speziellen Kreditvertragsbedingungen, Rechtsvorschriften, Rechte oder Pflichten eines Kreditgebers wie Kreditnehmers, keine außergewöhnliche Finanzierungsart oder Besonderheiten bei der Kreditvergabe. Die Bezeichnung Euro-Kredit gibt lediglich über die Währung Auskunft, weshalb der Begriff ausschließlich umgangssprachliche Anwendung findet. In manchen Wirtschaftslexika wird Euro-Kredit der Vollständigkeit halber ins Glossar aufgenommen und als Eurogeldmarkt-Kredit definiert, was im Übrigen gleichermaßen dem hier erläuterten ausschließlich die Art der Währung für kurz- bis mittelfristigen Kredit ausdrückt. Ebenso wenig wie Euro-Kredit gibt es im professionellen Sprachgebrauch den Begriff Euro-Banken. Denn selbst als Kategorien wie Euro-Zone oder Euroland, Euribor, internationale Finanzmärkte, Globalisierung, Finanz- und Wirtschaftskrise noch nicht so brisant wie gegenwärtig klangen, gab (und gibt) es keine Kreditinstitute, die ausschließlich mit Euro handeln würden. Ähnlich dem Euro-Kredit, der allein die Währungsart aussagt, beschreibt der ebenso irreführende Ausdruck Euro-Banken im Höchstfall den Standort eines Kreditinstituts.

Schlussfolgernd kann festgestellt werden, dass jede Privatperson oder Wirtschaftseinheit mit Unternehmensstandort beziehungsweise Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion die Gebrauchsüberlassung von Geld gegen Bezahlung vertraglich vereinbarter Zinsen immer dann als Euro-Kredit in Anspruch nimmt, wenn keine Fremdwährung dafür genutzt wird. Zu beachten gilt: Unterschied zwischen Europäische Union (EU) sowie Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.

Privatpersonen, Unternehmen, Konzerne, die außerhalb des Euro-Raumes ansässig sind, haben natürlich jederzeit Möglichkeiten, einen Euro-Kredit aufzunehmen. Aus Sicht der Staaten außerhalb des EU-Raums ist der sogenannte Euro-Kredit dann logischerweise ein Fremdwährungskredit. Außerhalb des Euro-Raums gibt es jedoch Euro-Zonen im weiteren Sinne, die auf bestimmte Abkommen beruhen sowie den Euro an Währungskörben, festen oder Wechselkursen zur eigenen, inländischen Währung gebunden haben. Auch hier sind Fremdwährungs- und Euro-Kredit verfügbar.

Einzahlungsbestätigung für Stammkapital

Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist eine Stammeinlage am Firmenkonto einzubezahlen.
Die Einzahlungsbestätigung für Stammkapital ist der Nachweis der Hinterlegung des Stammkapitals.

Einzahlungsbestätigung für Stammkapital – Vorlage bei Behörden

Die Einzahlungsbestätigung für Stammkapital gilt als Beweis, dass die Stammeinlage tatsächlich hinterlegt wurde. 
Zum Beispiel ist der Eintrag ins Firmenbuch oder Handelsregister mit dem Nachweis der Zahlung des Stammkapitals möglich.

Einzahlungsbestätigung für Stammkapital erhält man von der Bank, bei der man das Firmenkonto führen lässt. 

Stammkapital bei der Mini-GmbH

Die Mini-GmbH wird mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet. Dennoch ist der Nachweis der Hinterlegung nötig. Da jährlich 25% des Gewinns als Stammkapital hinterlegt werden muss bis insgesamt 25.000 Euro erreicht sind – müssen diese Einzahlungen ebenfalls bestätigt werden.

Ereignismanagement

Ereignismanagement sammelt, bewertet und reagiert auf Ereignisse.

Das Ereignismanagement ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt und kommt in allen Bereichen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens vor.

Zur Bewältigung der Aufgaben stehen Event Management Systeme und Event Management Software zur Verfügung.

Bewertungsphase im Ereignismanagement

– Auswirkungen des Ereignis auf den den laufenden Betrieb
– Welche Gefahrenkategorie hat das Ereignis
– Welche anderen Systeme sind betroffen
– Welche Maßnahmen sind angebracht
– Welche Folgeereignisse können auftreten 

Beispiel für Ereignismanagement 

Beispiel Straßenverkehr – Es tritt ein Unfall – also ein Ereignis – während der Hauptstoßzeit auf der Stadtautobahn auf. Der Autobahnbetreiber bekommt über das Stausystem den Unfall innerhalb weniger Minuten als Ereignis gemeldet.
Nun muss im Zuge des Ereignismanagements des Sbewertet werden, wie Ereignis wirkt auf den Betrieb – wie schwer ist der Unfall – Verletzte? 
Nun werden die nötigen Schritte als Reaktion getätigt – Alarmierung der Einsatzkräfte – Stauwarnung über Radio und Meldung an alle Verkehrsmeldezentralen. 

Ecodesign – Greendesign

 Ecodesign ( Eco-Design oder Green-Design) bezieht ökologische und soziale Aspekte in die Produktentwicklung mit ein.
Eco-Design ist ein Teil des Nachhaltigkeitsmanagements.

Ecodesign als Instrument des nachhaltigen Managements

Ecodesign berücksichtigt bereits beim Entwurf des Produktes, welche Auswirkungen durch die Produktion und letztlich das Verwenden des Produkts auf Umwelt und Lebensbedingungen der Menschen auftreten. 

Dabei werden zum Beispiel folgende Kriterien miteinbezogen:
– effizienter Einsatz des Materials in der Produktion
– schadstoffarme Materialien und Produktionsverfahren
– Möglichkeiten des Recycling des Produktes und dessen Verpackung
– Abfallvermeidung bei Produktion, Transport und Verkauf
– Langlebigkeit der Produkte erhöhen

EU-Exportkontrollrecht

EU-Exportkontrollrecht regelt den Export in Länder, die mit einem Embargo belegt sind. Es beschränkt die Exportwirtschaft im Außenhandel mit bestimmten Ländern.
Es werden das Exportland, der Verwendungszweck ( Endverwendung ) sowie die Art der Güter vom Exportkontrollrecht erfasst. 

EU-Exportkontrollrecht – Arten von Embargos

Wir unterscheiden im EU-Exportkontrollrecht in
– Teilembargo
– Totalembargo
– Waffenembargo

Dual-Use und das EU-Exportkontrollrecht

Die Ausfuhr von Dual-Use-Waren ( also Waren die neben dem offiziellen Zweck auch für militärische Zwecke benutzt werden können ) werden im EU-Exportkontrollrecht geregelt. Zwar haben die meisten Mitgliedsstaaten der EU eigene Außenhandelsgesetze, doch das EU-Recht schreibt mit dem Exportkontrollrecht eine einheitliche Regelung vor.

Echtes Pensionsgeschäft

Echtes Pensionsgeschäft kommt aus dem Wertpapierpensionsgeschäft und sagt aus, dass der Verkäufer der Wertpapier diese auch wieder zurückkaufen muss.
Es besteht eine Rückkaufverpflichtung.
Die Details des Rückkauf – also Zeitpunkt und Zinssatz – werden in der Rückkaufvereinbarung festgeschrieben.

Im Gegensatz dazu steht das unechte Pensionsgeschäft, dass keine Verpflichtung vorsieht.

ESZB – Europäischen System der Zentralbanken

ESZB steht für Europäischen System der Zentralbanken und besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten.

Ziele und Aufgaben des Europäischen System der Zentralbanken

Eines der wichtigsten Ziele sieht das Europäischen System der Zentralbanken in der Preisstabilität und Kontrolle der Inflation.

Die Aufgaben des ESZB sind:
– Gemeinsame Währungspolitik der EU-Länder
– Sicherung des Wechselkurses des Euro
– Aufbau von Währungsreserven 
– Abwicklung von Devisenhandel und Devisengeschäfte im Sinne der Stabilität des Euro
–  Management der Zahlungsmittel ( also Geld ) in der Eurozone
– Geldmarktpolitik und Leitzinspolitik durch die EZB
– Finanzierung von europäischen Banken ( zum Beispiel Wertpapierpensionsgeschäft ) 

EAT

EAT ist eine englische Abkürzung und steht für „earnings after taxes„, übersetzt bedeutet EAT auch Gewinn nach Steuern, Ertrag nach Steuern, Nachsteuergewinn.

EAT kommt aus der Gewinn- und Verlustrechnung und wird definiert als

  • (Betriebsergebnis – Finanzergebnis) – Steuer
  • Jahresüberschuss – Steuern

Der Betrag EAT wird auch einfach als Gewinn eines Unternehmens bezeichnet und dient für Steuerleistungen wie Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer als Berechnungsgrundlage.

Der Gewinn vor Steuern wird auch  EBT „earnings before taxes“ bezeichnet.