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Darlehenshypothek

Darlehenshypothek versus Grundschuld

Obwohl eine Darlehenshypothek für Grundstückseigentümer mit Risiken und weitreichenden Folgen verbunden sein kann, wird sie zur Finanzierung des Erwerbs, Baus oder notwendiger Modernisierungsmaßnahmen von Immobilien genutzt. Das geschieht in der Weise, dass eine Belastung des Grundstücks zugunsten des Gläubigers (Begünstigter der Darlehenshypothek) erfolgt. Bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung kann der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung der Immobilie den Erlös zur Kreditrückzahlung verwenden. Sicherungsnehmer bei Darlehenshypotheken sind überwiegend Kreditinstitute, Bausparkassen, Lebensversicherungsgesellschaften. Die Darlehenshypothek gehört im juristischen Sinne zum Grundpfandrecht, was dringliche Verwertungsrechte an Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten (Wohnungseigentum, Teileigentum) meint.

Bundesdeutsche Rechtsgrundlagen für die Hypothek sind im BGB §§ 1113 ff geregelt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Finanzkrise seit 2007 trat im August 2008 das Risikobegrenzungsgesetz in Kraft, welches auch eine Neuregelung des § 1157 BGB beinhaltet.

Eine Darlehenshypothek ist eine sogenannte akzessorische Kreditsicherheit. Es bedeutet zum einen, dass die Darlehenshypothek immer eine Kreditforderung voraussetzt. Andererseits drückt Akzessorietät aus, dass gemeinsam mit der besicherten Immobilie im Verwertungsfall auch die Forderung übertragen werden muss. Bei einer Darlehenshypothek haftet der Schuldner nicht mit seinem gesamten Privatvermögen, sondern mit dem Erlös, der sich aus einer gegebenenfalls erforderlichen Zwangsvollstreckung des Grundstücks/der Immobilie erzielen lässt.

Zu den Nachteilen der Darlehenshypothek gehören unpraktikable Durchführungsbestimmungen bei späteren Verkaufsabsichten der Immobilie sowie zusätzliche Kosten (Verwaltungsgebühren für Grundbucheintrag, Notariatskosten, etc.).

Anstelle einer Darlehenshypothek überwiegt heute die zur Kreditsicherheit verwendete Grundschuld. Nach bundesdeutschem Sachenrecht ebenfalls als dringliches Recht definiert, wonach aus einem Grundstück (oder grundstücksgleichem Recht) die Zahlung eines festgelegten Geldbetrags gefordert werden kann. Allerdings setzt die Grundschuld im Gegensatz zur Darlehenshypothek nicht den Bestand einer Kreditforderung voraus.

Debt-Equity-Swap (DES)

Debt-Equity-Swap: Sanierungsart für angeschlagene Kapitalgesellschaften

DES ist ein Begriff aus den Bereichen Finanzmarktgeschäft, Bankwesen, der Gebiete des Unternehmens- sowie Gesellschaftsrechts tangiert und für den keine einheitliche Definition existiert. Geht es um Swaps, handelt es sich immer um einen Tausch vertraglich vereinbarter Zahlungsströme. Equity-Swap heißt auf Deutsch Kapitaltausch und debt steht für Verbindlichkeit, Schuldtitel, Geldschuld.

Ein Debt-Equity-Swap kommt für Kapitalgesellschaften infrage, die mit der Konsequenz in einer Finanzkrise stecken, dass Gläubigerforderungen nicht mehr hinreichend bedient werden können. In solch unternehmerischer Krisensituation ist der DES eine mögliche Sanierungsart, die folgende Vorgehensweise hat: Das Kreditinstitut als Gläubiger verkauft die Forderung mit einem Abschlag an einen interessierten Investor. Dieser erhält im Gegenzug zur mittels Debt-Equity-Swap nunmehr erloschenen Forderung eine entsprechende Unternehmensbeteiligung. Wie im Beispiel sind beim DES Gläubiger der Forderung und Erwerber der Unternehmensbeteiligung häufig nicht personengleich.

Für eine Kapitalgesellschaft mit geringer Bonität kann sich hinter einem Debt-Equity-Swap auch die Gefahr einer „feindlichen Übernahme“ verbergen, welche jedoch gegen den Willen der Gesellschafter, zumindest in Deutschland und auf diesem Wege, nicht durchsetzbar ist.

Andererseits gelten Debt-Equity-Swaps für krisenbehaftete Unternehmen als schnelle Sanierungshilfe, weil Eigenkapital der Gesellschaft erhöht und Verbindlichkeiten verringert werden. Investoren, die beim DES einerseits kostengünstig zum Gesellschafter, andererseits jedoch überwiegend eines insolvenzgefährdeten Unternehmens werden, ziehen nach erfolgreicher Sanierung durch besseres Rating oder etwaigen Anteilsverkauf Nutzen aus dem Debt-Equity-Swap.

Auf internationaler Ebene haben sich bereits funktionierende Sekundärmärkte für diese Art der Firmensanierung etabliert. Als ein Mittel zum Versuch, die internationale Schuldenkrise zu lösen, werden beim Debt-Equity-Swap beispielsweise Entwicklungsländer-Schuldtitel drastisch abgezinst, entsprechende Investoren erwerben Inlandsbeteiligungen. Und angesichts der Tatsache, dass beim Debt-Equity-Swap (DES) ein Schuldtitel zugunsten dieser korrespondierenden Inlandsbeteiligung erlischt, sinkt die Auslandsverschuldung des Entwicklungslandes.

Direktbanken

Direktbank: Moderne Alternative zum traditionellen Geldinstitut

Das Bankensystem unterteilt sich im Geschäfts- und Privatkundenbereich faktisch in zwei Kategorien: Den Filial- und Direktbanken. Beide unterliegen denselben Bestimmungen der Bankenaufsicht, die eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Kreditinstitut beziehungsweise Finanzdienstleistungsunternehmen erteilt, zudem Kontrollen der laufenden Geschäftstätigkeit und der Einhaltung bankenaufsichtsrechtlicher Vorschriften vornimmt. Keine Direktbank sind Geldinstitute mit Filialnetz und einem zusätzlichen Geschäftsbereich für Online-Banking.

Großer Vorteil einer Direktbank gegenüber Filialbanken ist deren Bequemlichkeit beim Ausüben sämtlicher Bankgeschäfte von zu Hause aus. Die Kommunikation des Kunden mit seiner Direktbank findet ausschließlich per Internet, Fax, Telefon (Callcenter) oder Postweg statt. Keine Mietkosten für Räumlichkeiten, die eine Filialbank braucht, geringere Personalkosten, insgesamt reduziertere Verwaltungskosten sorgen bei der Direktbank dafür, dass sämtliche Bankgeschäfte für Privat- wie Geschäftskunden günstiger angeboten werden können. Gerade diese Kostenersparnis führte in den letzten Jahren beispielsweise in Deutschland dazu, dass fast zehn Millionen Bürger Kunden einer der zahlreich vorhandenen Direktbanken sind. Zweiter entscheidender Grund für eine derart erfolgreiche Etablierung ist die Unabhängigkeit von den kundenunfreundlichen Öffnungszeiten bei fast allen Filialbanken.

Um wie Girokontokunden eines traditionellen Geldinstituts gebührenfrei an Bargeld zu gelangen, schlossen Direktbanken Verbundgemeinschaften (CashPool, Cash Group), bei denen Bankkunden an Geldautomaten der angeschlossenen Kreditinstitute kostenlos ihr benötigtes Bargeld abheben können. Ansonsten bietet fast jede Direktbank eine allumfassende Produktpalette, zu der üblicherweise Girokonten, Kreditkarten, Geldanlagen (Tages-, Festgeld, Spareinlagen), Ratenkredite, Finanzierungen, Wertpapier-, Devisenhandel gehören.

Zum Finanzvertrieb ihrer Produkte bedienen sich Direktbanken häufig nicht des Direktvertriebs, sondern nutzen unabhängige Finanzdienstleister/Finanzvermittler, die überwiegend dem sogenannten Strukturvertrieb angehören, Beispiel: AWD Holding.

Spezialformen wie die UmweltBank oder der Sparkassen Broker (Börsengeschäft) haben sich ebenso etabliert. Konten bei Direktbanken werden sicher und schnell mittels PostIdent-Verfahren eröffnet. DKB, comdirect, Netbank, ING-DiBa, 1822direkt, DAB bank sind Beispiele für Tochterunternehmen großer Finanzkonzerne, welche als reine Direktbanken fungieren.

Dispositionskredit

Dispositionskredit erhalten nicht alle Bankkunden

Das Bewilligen eines Kreditrahmens wird im Privatkundengeschäft Dispositionskredit genannt, im Geschäftskundenbereich kann eine Kreditlinie beispielsweise der Kontokorrentkredit sein. Die gebräuchlichste Definition für Dispositionskredit lautet: Eine von Banken für Privatpersonen zum Zwecke des Zahlungsverkehrs eingeräumte Möglichkeit der Überziehung bei Girokonten, die zwischenzeitlich über kein Guthaben verfügen. Daraus ableitend hat sich auch die Sprachform „geduldete Überziehung“ eingebürgert. Rechtlich wird der Dispositionskredit als spezifischer Verbraucherdarlehensvertrag eingeordnet, speziell gilt § 493 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Die Überziehung des Girokontos gestatten Kreditinstitute im Rahmen des Dispositionskredits (daher der Ausdruck Kreditrahmen) gemeinhin in Höhe des zwei- bis dreifachen Werts regelmäßiger Zahlungseingänge auf demselben. Überziehung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass von der Bank ohne ausreichendes Guthaben auf dem jeweiligen Girokonto dennoch Verfügungen im Zahlungsverkehr vorgenommen werden. Und zwar bis zur Höhe des vereinbarten, begrenzten Limits, welches von der Bank als Dispositionskredit festgelegt wurde. Regelmäßige Zahlungseingänge sind neben Netto-Gehältern und Löhnen auch Renten oder Unterhaltszahlungen. Daher stehen Dispositionskredite nicht allein Lohn-/Gehaltsempfängern, sondern auch Rentenempfängern, Studenten, Auszubildenden, etc. zur Verfügung. Voraussetzung sind Volljährigkeit des Girokontoinhabers und ausreichende Bonität.

Während ein Girokonto, welches überwiegend im Guthaben geführt wird, kaum eine nennenswerte Verzinsung ausweist, sind Sollzinsen für Dispositionskredite verhältnismäßig hoch. Tageweise berechnete Sollzinsen werden nur für den realen Überziehungsbetrag fällig. Der Zinssatz für einen Dispositionskredit ist variabel (veränderlich) und soll sich an allgemeinen Marktzinsen ausrichten. In der Praxis unterscheiden sich Zinssätze für beanspruchten Dispositionskredit erheblich, gegenwärtig schwanken sie von sechs bis über 12 Prozent p. a. Die als Belastung auf dem Girokonto fälligen Sollzinsen für den Geldbetrag des beanspruchten Dispokredits werden quartalsweise abgerechnet. Darlehenslimit, gültiger Jahreszins, Bedingungen für Zinssatzänderungen, Vertragskündigungsregelungen sind Informationspflichten des Kreditinstituts an den Kontoinhaber beim Dispositionskredit.

Renminbi

Renminbi ist chinesische Landeswährung, die von der chinesischen Zentralbank herausgegeben wird.
 Die Abkürzung für Renminbi ist RMB. Die Einheit ist Yuan. 
In westlichen Ländern ist Renminbi nicht gebräuchlich – es wird Yuan auch für die Währung Chinas im Sprachgebrauch verwendet.

Aktuell ist der Wechselkurs des Renminbi an den US-Dollar gekoppelt. 

Der Renminbi wurde von den Kommunisten Ende der 1940iger Jahre als offizielles Zahlungsmittel der Volksrepublik China eingeführt. 

Unterschied Renminbi und Yuan?

Renminbi ist die Währung – Yuan ist die Einheit.
Ein Beispiel: Will man in chinesischer Währung eine Rechnung in Höhe von 100 Währungseinheiten bezahlen, müssen in Renminbi 100 Yuan bezahlen.

Chinesische Volksbank – PBoC

Die Chinesische Volksbank oder People´s Bank of China ( PBoC ) ist die Zentralbank Chinas.
Die PBoC ist für Geldpolitik und Währungsangelegenheiten zuständig und legt auch den Leitzins für die chinesische Währung den Renminbi fest.

Organisation der chinesischen Zentralbank

Führung der PBoC: Die Chinesische Volksbank wird durch die chinesische Regierung kontrolliert, denn die Bank untersteht indirekt dem Staatsrat. Der Gouverneur der PBoC wird vom nationalen Staatsrat vorgeschlagen und vom nationalen Volkskongress gewählt. Es gibt über dies einige Stellvertreter des Gouverneur der PBoC, die direkt vom Staatsrat bestimmt werden.

Regionale Vertretungen: Die PBoC ist in den Provinzen Chinas mit Niederlassungen vertreten und für operative Tätigkeiten ausgerichtet sind. 

Weitere Organisationen der PBoC: Die People´s Bank of China ist die Mutterorganisation des China Foreign Exchange Trading Center, der Organisation für Clearing und der Notenproduktion. 

Aufgaben der Chinesische Volksbank – PBoC 

Die Hauptaufgaben der Zentralbank sind:
– Bestimmung des Leitzinssatz
–  Offenmarktgeschäfte
– Finanzierung der chinesischen Geschäftsbanken
– Anlage von Währungsreserven
– Diskontgeschäfte
 – Wechselkurs des Renminbi festlegen

Bank Lending Survey

Bank Lending Survey analysiert Kreditvergabeverhalten

Seit 2003 wird der vom Eurosystem konzipierte Bank Lending Survey viermal im Jahr von der EZB innerhalb des Euro-Währungsgebiets unter den BLS-Banken durchgeführt. Bis 2010 stieg die Anzahl der Interviewpartner für die Befragung zum Kreditvergabeverhalten auf 120 Banken. Im ersten Quartal 2011 wurden erstmals Institute aus Estland einbezogen, was die am Bank Lending Survey teilnehmenden BLS-Banken aktuell (Stand: 07/2011) auf 124 erhöhte.

Die nationalen Zentralbanken (NZB) erstellen auf der Grundlage des Bank Landing Surveys der Europäischen Zentralbank landeseigene Zwischenbilanzen. Einerseits gewinnen die nationalen Zentralbanken Erkenntnisse zum Kreditzyklus auf europäischer Ebene im Vergleich zum Kreditvergabeverhalten im eigenen Land und können andererseits nebenher auch ihre Stellung innerhalb des Euro-Währungsgebietes einschätzen.

Der Bank Lending Survey erfragt für jedes Quartal eines Jahres die Bedingungen für Unternehmenskredite, Immobilienkredite, Konsumentenkredite und Darlehen verschiedenster Art im Euro-Raum. Innerhalb jeder Kreditart machen die BLS-Banken Angaben zu Kreditrichtlinien, einzelnen Kreditkonditionen sowie Darlehensstandards. Einflussfaktoren, die auf Kreditnachfrage und Margenentwicklung bei der Kreditvergabe wirken, kommen hinzu.

Mit Zusatzfragen im Bank Lending Survey reagiert die EZB darauf, ob beziehungsweise wie spezielle Situationen an Finanzmärkten bestehende Richtlinien der Banken für Kredite an Unternehmen und private Haushalte in Ländern des Euro-Raums verändern. Beispielsweise reagiert der Bank Lending Survey mit Zusatzfragen auch auf die im Jahr 2007 einsetzende Finanzkrise und daraus resultierenden Auswirkungen hinsichtlich der Eigenkapitalkosten und Refinanzierung bei den teilnehmenden BLS-Banken.

Ergebnisse und deren Auswertung werden in der Bank Lending Survey als schriftlicher Bericht veröffentlicht.

Bankdarlehen

Bankdarlehen: Umgangssprachliches Synonym für Kredit

Bankdarlehen ist die Bezeichnung für eine Form des Kredits. Weil es sich um die am häufigsten vorkommende handelt, wird im allgemeinen Sprachgebrauch Bankdarlehen gleichbedeutend als Kredit bezeichnet. Während das Darlehen allgemein mit der Hergabe von Geld oder vertretbaren Sachen definiert wird, stellt das Bankdarlehen die Beteiligung eines Kreditinstituts bereits dar. Aus einem Bankdarlehensvertrag ergibt sich für das Kreditinstitut die Verpflichtung, die festgemachte Darlehenssumme zum Fixtermin dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Ein Darlehensgeber erbringt seine Leistung in der Gegenwart und wird dadurch zum Gläubiger. Schuldner ist der Darlehensnehmer, welcher vertragliche Gegenleistungen zukünftig erbringt.

Es gibt kurzfristige und langfristige Bankdarlehen, solche für Unternehmen oder private Kunden sowie, beispielsweise bei staatlichen Förderprogrammen, zinsfreie oder zinsverbilligte Darlehen, die jedoch meistens über Geschäftsbanken zu beantragen sind. Modifikationen zwischen Bankdarlehen und sonstigen Finanzierungen sind als Folge der Globalisierung fließend. Denn größeren, weltweit agierenden Unternehmen eröffneten sich mit der direkten Nutzung des internationalen Kapitalmarkts neue Methoden der Finanzierung (Großkredit).

Als Kreditgeber für Bankdarlehen fungieren Kreditinstitute jeglicher Art, was Universalbanken, Geschäftsbanken, Zentralbanken, Bausparkassen oder Spezialbanken, beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie ein Bankenkonsortium sein kann. Im Regelfall vergibt jedes Kreditinstitut Bankdarlehen unter Einhaltung üblicher Standards sowie vergleichbarer Richtlinien. Dazu gehören unter anderem: Volljährigkeit des Darlehensnehmers, schriftlicher Kreditantrag, Bonitätsprüfung einschließlich Schufa-Auskunft, gestellte Sicherheiten, Rückzahlungsmodalitäten wie Laufzeit, Tilgung, Zinssätze, Restschuldversicherung; weitere spezifische Kreditkosten sind möglich. Den effektiven Jahreszins ziehen Privatkunden für eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Bankdarlehen heran. Kreditinstitute unterliegen insgesamt zwar der Bankenaufsicht, in Deutschland die BaFin, was allerdings in Einzelfällen „Sittenwidrigkeit“ im Kreditgeschäft nicht ausschließen kann.

Rechtlich ordnen sich Bankdarlehen in die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB, §§ 488 ff.) und des Kreditwesengesetzes (KWG) ein.

Bankrecht

Das Bankrecht umschreibt Rahmenbedingungen

Das Bankrecht im Sinne einer rechtlichen Einordnung der Geldinstitute regelt das allgemeinverbindliche Wirtschaftsrecht, bankengesetzliche sowie aufsichtsrechtliche Direktive. Die Rechtsgrundlage für Kreditinstitute in Deutschland ist das Kreditwesengesetz (KWG). Im Bankrecht spielt das Bankgeheimnis als wichtige Rahmenbedingung sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen jeglicher Rechtsformen eine bedeutende Rolle. In der bundesdeutschen Rechtspraxis gibt es im Gegensatz zum Steuergeheimnis kein gesetzlich geregeltes Bankrecht, welches Giro-, Geschäfts- oder sonstige Konten vor staatlichem Zugriff durch die Finanzbehörde und Finanzämter auf entsprechende Daten schützt.

Breiten Raum nehmen die Vertragsbeziehungen zwischen Bankkunden und Geldinstitut im Bankrecht ein. Die Bereiche Privatkunden oder Geschäftskunden eines Geldinstituts tangieren bankrechtliche Themen wie beispielsweise Kontoart, Verfügungsbefugnis, Kreditverträge, Geldkarte (ec-/Maestro-Karte), Kreditkarte, Überweisungen, Lastschriften, Pfändungsschutz sowie Einzugsermächtigungen und vieles mehr. Das Bankrecht beim Girokonto, welches unter anderem jeder Arbeitnehmer zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr benötigt, wird durch einen Girovertrag gewahrt. Neuere, moderne Formen von Geschäftsbereichen wie Online-Banking oder die allgegenwärtige Globalisierung, Stichwort Euro-Zone, setzen voraus, auch fürs Bankrecht zeitnahe Rahmenbedingungen zu schaffen.

Auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB), weiterführender Gesetze und umfangreicher Reglementierungen streiten aufs jeweilige Bankrecht spezialisierte Rechtanwälte in Zivilprozessen sowie mit Staatsanwaltschaft in Strafprozessen um die Einhaltung oder Wiederherstellung des Rechts.

Bankgeschäfte nach den Rahmenbedingungen des Kreditwesengesetzes sind zum Beispiel: Bankdarlehen, Einlagen- und Depotgeschäft oder sonstige Kapitalanlagen. Das Bankrecht beinhaltet auch Fragen der Genehmigung und Aufsicht unterschiedlicher Kreditinstitute zur beziehungsweise bei der Ausübung von Bankgeschäften. Letztendlich sei darauf hingewiesen, dass es an bundesdeutschen Universitäten Institute für Bankrecht und Bankwirtschaft gibt.

Bankzinsen

Bankzinsen sind eine in Geld zu entrichtende Gegenleistung

Wann es sich bei einer darzubringenden Leistung um Bankzinsen handelt, hängt nicht von der Leistungsbezeichnung, sondern vom wahren wirtschaftlichen Zweck ab. Das Wissen darum ist für eine Finanzbuchhaltung in Unternehmen, die der gesetzlich geregelten Buchführungs- und Bilanzierungspflicht unterliegen, existenziell. Nicht zu den Bankzinsen zählen Kreditkosten wie Gebühren oder Provisionen sowie beispielsweise Bereitstellungszinsen, die bei Bau- oder Immobilienfinanzierung zur Anwendung kommen können.

Die Höhe der Bankzinsen ist als Teil der Vertragsfreiheit gesetzlich nicht begrenzt. Von Zinswucher spricht man, wenn beispielsweise bei Kleinkrediten oder Teilzahlungskrediten die Zinsfreiheit für deutlich überhöhte Bankzinsen missbraucht wird. Wie in der Marktwirtschaft üblich, bestimmen zum großen Teil Angebot und Nachfrage die Zinshöhe. Weil jedoch Zinsniveau sowie eine staatliche Steuerung des Geld- und Kapitalmarkts Verbraucher- oder Sparverhalten und Investitionen durchaus beeinflussen, werden Bankzinsen auf der Grundlage von in Prozent ausgedrückten Zinssätzen berechnet. Derer gibt es allerdings fast unüberschaubar viele, zudem passen sich Zinssätze immer wieder veränderten Weltmarktbedingungen an. Andererseits kann die Höhe der Bankzinsen von weiteren Kriterien abhängig gemacht werden. Beispiele: Die Zinssumme wird in einem Betrag geleistet; die Zinssumme wird vor der auszuzahlenden Kreditsumme fällig; die Zinssumme wird vom ungewissen Ausgang einer Unternehmeraktivität abhängig gemacht.

Wichtige Zinssätze, die Bankzinsen maßgeblich beeinflussen, sind unter anderem:
Leitzins, den Zentralbanken (hierzulande: Europäische Zentralbank, EZB) festlegen
– Bank- und Sparkassenzinssätze, wie Kreditzins, Effektivzins, Hypothekenzins, Überziehungszins.

Bankzinsen, die ein Kreditinstitut vom Kreditnehmer zwecks Tilgung erhält, heißen Sollzins. Im umgekehrten Fall sind Spareinlagen-Vergütungen an Bankkunden Habenzinsen. Aus Unternehmersicht erscheinen die bilanzierungspflichtigen Bankzinsen als Aufwendung in der GuV.