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Renminbi

Renminbi ist chinesische Landeswährung, die von der chinesischen Zentralbank herausgegeben wird.
 Die Abkürzung für Renminbi ist RMB. Die Einheit ist Yuan. 
In westlichen Ländern ist Renminbi nicht gebräuchlich – es wird Yuan auch für die Währung Chinas im Sprachgebrauch verwendet.

Aktuell ist der Wechselkurs des Renminbi an den US-Dollar gekoppelt. 

Der Renminbi wurde von den Kommunisten Ende der 1940iger Jahre als offizielles Zahlungsmittel der Volksrepublik China eingeführt. 

Unterschied Renminbi und Yuan?

Renminbi ist die Währung – Yuan ist die Einheit.
Ein Beispiel: Will man in chinesischer Währung eine Rechnung in Höhe von 100 Währungseinheiten bezahlen, müssen in Renminbi 100 Yuan bezahlen.

Chinesische Volksbank – PBoC

Die Chinesische Volksbank oder People´s Bank of China ( PBoC ) ist die Zentralbank Chinas.
Die PBoC ist für Geldpolitik und Währungsangelegenheiten zuständig und legt auch den Leitzins für die chinesische Währung den Renminbi fest.

Organisation der chinesischen Zentralbank

Führung der PBoC: Die Chinesische Volksbank wird durch die chinesische Regierung kontrolliert, denn die Bank untersteht indirekt dem Staatsrat. Der Gouverneur der PBoC wird vom nationalen Staatsrat vorgeschlagen und vom nationalen Volkskongress gewählt. Es gibt über dies einige Stellvertreter des Gouverneur der PBoC, die direkt vom Staatsrat bestimmt werden.

Regionale Vertretungen: Die PBoC ist in den Provinzen Chinas mit Niederlassungen vertreten und für operative Tätigkeiten ausgerichtet sind. 

Weitere Organisationen der PBoC: Die People´s Bank of China ist die Mutterorganisation des China Foreign Exchange Trading Center, der Organisation für Clearing und der Notenproduktion. 

Aufgaben der Chinesische Volksbank – PBoC 

Die Hauptaufgaben der Zentralbank sind:
– Bestimmung des Leitzinssatz
–  Offenmarktgeschäfte
– Finanzierung der chinesischen Geschäftsbanken
– Anlage von Währungsreserven
– Diskontgeschäfte
 – Wechselkurs des Renminbi festlegen

Bank Lending Survey

Bank Lending Survey analysiert Kreditvergabeverhalten

Seit 2003 wird der vom Eurosystem konzipierte Bank Lending Survey viermal im Jahr von der EZB innerhalb des Euro-Währungsgebiets unter den BLS-Banken durchgeführt. Bis 2010 stieg die Anzahl der Interviewpartner für die Befragung zum Kreditvergabeverhalten auf 120 Banken. Im ersten Quartal 2011 wurden erstmals Institute aus Estland einbezogen, was die am Bank Lending Survey teilnehmenden BLS-Banken aktuell (Stand: 07/2011) auf 124 erhöhte.

Die nationalen Zentralbanken (NZB) erstellen auf der Grundlage des Bank Landing Surveys der Europäischen Zentralbank landeseigene Zwischenbilanzen. Einerseits gewinnen die nationalen Zentralbanken Erkenntnisse zum Kreditzyklus auf europäischer Ebene im Vergleich zum Kreditvergabeverhalten im eigenen Land und können andererseits nebenher auch ihre Stellung innerhalb des Euro-Währungsgebietes einschätzen.

Der Bank Lending Survey erfragt für jedes Quartal eines Jahres die Bedingungen für Unternehmenskredite, Immobilienkredite, Konsumentenkredite und Darlehen verschiedenster Art im Euro-Raum. Innerhalb jeder Kreditart machen die BLS-Banken Angaben zu Kreditrichtlinien, einzelnen Kreditkonditionen sowie Darlehensstandards. Einflussfaktoren, die auf Kreditnachfrage und Margenentwicklung bei der Kreditvergabe wirken, kommen hinzu.

Mit Zusatzfragen im Bank Lending Survey reagiert die EZB darauf, ob beziehungsweise wie spezielle Situationen an Finanzmärkten bestehende Richtlinien der Banken für Kredite an Unternehmen und private Haushalte in Ländern des Euro-Raums verändern. Beispielsweise reagiert der Bank Lending Survey mit Zusatzfragen auch auf die im Jahr 2007 einsetzende Finanzkrise und daraus resultierenden Auswirkungen hinsichtlich der Eigenkapitalkosten und Refinanzierung bei den teilnehmenden BLS-Banken.

Ergebnisse und deren Auswertung werden in der Bank Lending Survey als schriftlicher Bericht veröffentlicht.

Bankdarlehen

Bankdarlehen: Umgangssprachliches Synonym für Kredit

Bankdarlehen ist die Bezeichnung für eine Form des Kredits. Weil es sich um die am häufigsten vorkommende handelt, wird im allgemeinen Sprachgebrauch Bankdarlehen gleichbedeutend als Kredit bezeichnet. Während das Darlehen allgemein mit der Hergabe von Geld oder vertretbaren Sachen definiert wird, stellt das Bankdarlehen die Beteiligung eines Kreditinstituts bereits dar. Aus einem Bankdarlehensvertrag ergibt sich für das Kreditinstitut die Verpflichtung, die festgemachte Darlehenssumme zum Fixtermin dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Ein Darlehensgeber erbringt seine Leistung in der Gegenwart und wird dadurch zum Gläubiger. Schuldner ist der Darlehensnehmer, welcher vertragliche Gegenleistungen zukünftig erbringt.

Es gibt kurzfristige und langfristige Bankdarlehen, solche für Unternehmen oder private Kunden sowie, beispielsweise bei staatlichen Förderprogrammen, zinsfreie oder zinsverbilligte Darlehen, die jedoch meistens über Geschäftsbanken zu beantragen sind. Modifikationen zwischen Bankdarlehen und sonstigen Finanzierungen sind als Folge der Globalisierung fließend. Denn größeren, weltweit agierenden Unternehmen eröffneten sich mit der direkten Nutzung des internationalen Kapitalmarkts neue Methoden der Finanzierung (Großkredit).

Als Kreditgeber für Bankdarlehen fungieren Kreditinstitute jeglicher Art, was Universalbanken, Geschäftsbanken, Zentralbanken, Bausparkassen oder Spezialbanken, beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie ein Bankenkonsortium sein kann. Im Regelfall vergibt jedes Kreditinstitut Bankdarlehen unter Einhaltung üblicher Standards sowie vergleichbarer Richtlinien. Dazu gehören unter anderem: Volljährigkeit des Darlehensnehmers, schriftlicher Kreditantrag, Bonitätsprüfung einschließlich Schufa-Auskunft, gestellte Sicherheiten, Rückzahlungsmodalitäten wie Laufzeit, Tilgung, Zinssätze, Restschuldversicherung; weitere spezifische Kreditkosten sind möglich. Den effektiven Jahreszins ziehen Privatkunden für eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Bankdarlehen heran. Kreditinstitute unterliegen insgesamt zwar der Bankenaufsicht, in Deutschland die BaFin, was allerdings in Einzelfällen „Sittenwidrigkeit“ im Kreditgeschäft nicht ausschließen kann.

Rechtlich ordnen sich Bankdarlehen in die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB, §§ 488 ff.) und des Kreditwesengesetzes (KWG) ein.

Bankrecht

Das Bankrecht umschreibt Rahmenbedingungen

Das Bankrecht im Sinne einer rechtlichen Einordnung der Geldinstitute regelt das allgemeinverbindliche Wirtschaftsrecht, bankengesetzliche sowie aufsichtsrechtliche Direktive. Die Rechtsgrundlage für Kreditinstitute in Deutschland ist das Kreditwesengesetz (KWG). Im Bankrecht spielt das Bankgeheimnis als wichtige Rahmenbedingung sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen jeglicher Rechtsformen eine bedeutende Rolle. In der bundesdeutschen Rechtspraxis gibt es im Gegensatz zum Steuergeheimnis kein gesetzlich geregeltes Bankrecht, welches Giro-, Geschäfts- oder sonstige Konten vor staatlichem Zugriff durch die Finanzbehörde und Finanzämter auf entsprechende Daten schützt.

Breiten Raum nehmen die Vertragsbeziehungen zwischen Bankkunden und Geldinstitut im Bankrecht ein. Die Bereiche Privatkunden oder Geschäftskunden eines Geldinstituts tangieren bankrechtliche Themen wie beispielsweise Kontoart, Verfügungsbefugnis, Kreditverträge, Geldkarte (ec-/Maestro-Karte), Kreditkarte, Überweisungen, Lastschriften, Pfändungsschutz sowie Einzugsermächtigungen und vieles mehr. Das Bankrecht beim Girokonto, welches unter anderem jeder Arbeitnehmer zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr benötigt, wird durch einen Girovertrag gewahrt. Neuere, moderne Formen von Geschäftsbereichen wie Online-Banking oder die allgegenwärtige Globalisierung, Stichwort Euro-Zone, setzen voraus, auch fürs Bankrecht zeitnahe Rahmenbedingungen zu schaffen.

Auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB), weiterführender Gesetze und umfangreicher Reglementierungen streiten aufs jeweilige Bankrecht spezialisierte Rechtanwälte in Zivilprozessen sowie mit Staatsanwaltschaft in Strafprozessen um die Einhaltung oder Wiederherstellung des Rechts.

Bankgeschäfte nach den Rahmenbedingungen des Kreditwesengesetzes sind zum Beispiel: Bankdarlehen, Einlagen- und Depotgeschäft oder sonstige Kapitalanlagen. Das Bankrecht beinhaltet auch Fragen der Genehmigung und Aufsicht unterschiedlicher Kreditinstitute zur beziehungsweise bei der Ausübung von Bankgeschäften. Letztendlich sei darauf hingewiesen, dass es an bundesdeutschen Universitäten Institute für Bankrecht und Bankwirtschaft gibt.

Bankzinsen

Bankzinsen sind eine in Geld zu entrichtende Gegenleistung

Wann es sich bei einer darzubringenden Leistung um Bankzinsen handelt, hängt nicht von der Leistungsbezeichnung, sondern vom wahren wirtschaftlichen Zweck ab. Das Wissen darum ist für eine Finanzbuchhaltung in Unternehmen, die der gesetzlich geregelten Buchführungs- und Bilanzierungspflicht unterliegen, existenziell. Nicht zu den Bankzinsen zählen Kreditkosten wie Gebühren oder Provisionen sowie beispielsweise Bereitstellungszinsen, die bei Bau- oder Immobilienfinanzierung zur Anwendung kommen können.

Die Höhe der Bankzinsen ist als Teil der Vertragsfreiheit gesetzlich nicht begrenzt. Von Zinswucher spricht man, wenn beispielsweise bei Kleinkrediten oder Teilzahlungskrediten die Zinsfreiheit für deutlich überhöhte Bankzinsen missbraucht wird. Wie in der Marktwirtschaft üblich, bestimmen zum großen Teil Angebot und Nachfrage die Zinshöhe. Weil jedoch Zinsniveau sowie eine staatliche Steuerung des Geld- und Kapitalmarkts Verbraucher- oder Sparverhalten und Investitionen durchaus beeinflussen, werden Bankzinsen auf der Grundlage von in Prozent ausgedrückten Zinssätzen berechnet. Derer gibt es allerdings fast unüberschaubar viele, zudem passen sich Zinssätze immer wieder veränderten Weltmarktbedingungen an. Andererseits kann die Höhe der Bankzinsen von weiteren Kriterien abhängig gemacht werden. Beispiele: Die Zinssumme wird in einem Betrag geleistet; die Zinssumme wird vor der auszuzahlenden Kreditsumme fällig; die Zinssumme wird vom ungewissen Ausgang einer Unternehmeraktivität abhängig gemacht.

Wichtige Zinssätze, die Bankzinsen maßgeblich beeinflussen, sind unter anderem:
Leitzins, den Zentralbanken (hierzulande: Europäische Zentralbank, EZB) festlegen
– Bank- und Sparkassenzinssätze, wie Kreditzins, Effektivzins, Hypothekenzins, Überziehungszins.

Bankzinsen, die ein Kreditinstitut vom Kreditnehmer zwecks Tilgung erhält, heißen Sollzins. Im umgekehrten Fall sind Spareinlagen-Vergütungen an Bankkunden Habenzinsen. Aus Unternehmersicht erscheinen die bilanzierungspflichtigen Bankzinsen als Aufwendung in der GuV.

Tagesgeld Vergleiche

5 Tipps, was man bei einem Tagesgeldkonto beachten muss

Haben Sie sich schon einmal umgesehen, wie viele verschiedene Tagesgeldangebote es aktuell auf dem Markt gibt? Die Vielfalt ist schier unüberschaubar und sich selbst einen Überblick zu verschaffen beinahe unmöglich. Dennoch werden Sie es mit unseren fünf ultimativen Tipps schaffen, sich das beste Angebot aus dem Tagesgeld Vergleich herauszusuchen.

Fallen Sie nicht auf Lockangebote herein!

Nachdem es sich bei einem Tagesgeldkonto um eine Geldanlage handelt, sind natürlich die Zinskonditionen wichtig. Im Tagesgeldkonto Vergleich können Sie zunächst die Zinsen miteinander vergleichen. Allerdings sollten Sie ganz genau hinsehen, denn nur allzu oft gibt es Lockangebote, die Ihnen das Blaue vom Himmel herunter versprechen – Hauptsache, Sie eröffnen ein Konto. Leider stellt sich oft erst im Nachhinein heraus, dass die Zinsen nur für einen sehr kurzen Zeitraum gewährt werden. Zinsgarantien sind in diesem Zusammenhang immer als positiv zu bewerten.

Passt Ihr Anlagebetrag zum Angebot?

Achten Sie außerdem darauf, dass die Tagesgeld Zinsen oft auf eine bestimmte Maximaleinlage beschränkt sind. Sobald Sie diese Grenze überschreiten, werden Ihnen gar keine oder zumindest nur noch niedrigere Zinsen bezahlt. In diesem Fall sollten Sie besser ein zweites Tagesgeldkonto eröffnen, statt ihr hart verdientes Geld unverzinst versauern zu lassen. Wenn ein Mindestanlagebetrag vorliegt, müssen Sie diesen ebenfalls erfüllen, da Sie ansonsten überhaupt keine Zinsen bekommen.

Lassen Sie sich nicht auf lange Zinsintervalle ein!

Die Gutschrift der Zinsen kann jährlich erfolgen. Es gibt aber auch Anbieter, die dies halbjährlich, vierteljährlich oder sogar monatlich tun. Auf den ersten Blick würden Sie dadurch nicht mehr Zinsen bekommen. Wenn Sie jedoch genauer nachrechnen, werden Sie schnell feststellen, dass sich der Zinseszinseffekt deutlich bemerkbar macht – Ihre Rendite verbessert sich dadurch spürbar. Lassen Sie sich daher nicht auf ein jährliches Intervall der Gutschrift ein, denn der Tagesgeldzinsen Vergleich hat Besseres zu bieten.

Nutzen Sie kostenlose Extras!

Viele Anbieter offerieren zusätzlich zu attraktiven Konditionen Extras, die Sie zum Abschluss bewegen sollen. Das kann ebenso ein Startguthaben wie eine kostenlose Kreditkarte oder Gutscheine sein. Beziehen Sie diese Leistungen gezielt in Ihren Vergleich ein und finden Sie heraus, welche Offerte insgesamt am besten abschneidet.

Achten Sie auf eine ausreichende Einlagensicherung!

Deutsche Unternehmen müssen bereits laut Gesetz eine Einlagensicherung in einer angemessen Höhe sicherstellen, wobei sich viele Anbieter sogar noch freiwillig dem Einlagensicherungsfonds angeschlossen haben. Problematisch sind oft ausländische Banken, da hier die gesetzlichen Vorgaben oft wesentlich niedriger ausfallen und keine freiwilligen Sicherheitsmechanismen bestehen. Beschränken Sie sich daher entweder auf deutsche Banken oder informieren Sie sich genau, wie hoch die Einlagensicherung im Einzelnen ist.

Bridge Loan

Bridge Loan: Oberbegriff für Vor- und Zwischenfinanzierungen

Zu Transaktionen, bei denen ein Bridge Loan notwendig werden kann, gehören Finanzierungen für Immobilienkauf, Gewerbebauvorhaben, Modernisierung von Wohngebäuden oder Einzelhandelsimmobilien sowie der Eigenheimbau. Beim Immobiliarkredit schützt der bundesdeutsche Gesetzgeber private Immobilienkäufer mit besonderen Verbraucherschutzvorschriften. Spezielle Kreditinstitute wie Leasinggesellschaften, Immobilienfonds-Anbieter, Landes- oder Hypothekenbanken beziehen möglicherweise einen Bridge Loan auch in solche Spezialfinanzierungen ein, die bei langfristiger gewerblicher Immobilienfinanzierung, beispielsweise bei Joint Venture-Finanzierungen, zum Einsatz kommen. Ein Investor beziehungsweise eine Kapitalanlagegesellschaft, die als Investor auftritt, nutzt das Bankdarlehen in Form des Equity Bridge Loan zur Überbrückung eines zwischen Immobilienkauf und dem vorgeplanten Verkauf von Fondsanteilen liegenden Finanzengpasses. Der Erwerb des Anlagegegenstands wird also mit dem Überbrückungskredit, den eine Bank als Darlehen gewährt, finanziert. Die vollständige Einbringung des Eigenkapitals durch alle Investoren, hier mittels Fondsanteilverkauf, ist in diesem Fall die Kreditsicherheit. Darüber hinaus kann ein Equity Bridge Loan Unternehmen zur Vorbereitung eines Börsengangs dienen.

Die Notwendigkeit für einen Überbrückungskredit in Form der Vorfinanzierung ergibt sich beispielsweise bei Baufinanzierungen, und zwar dann, wenn der Bauherr oder Investor die endgültige Finanzierung noch nicht sicherstellen konnte. Der Bridge Loan ist eine typische Vorfinanzierungsart für sich kurzfristig ergebenen Unternehmenserwerb beziehungsweise Immobilienkauf. In der Regel gewährt das vorfinanzierende Kreditinstitut solch kurzfristigen Überbrückungskredit auch nur mit relativ kurzer Laufzeit. Die Zwischenfinanzierung ist der weitaus häufiger vorkommende Bridge Loan. Bei der Planung des Finanzbedarfs wird klar, welche Finanzierungsquellen zum vorbestimmten Zeitpunkt nicht verfügbar sind. Beispielsweise weil Geldanlagen, Sparvertrag, Lebensversicherung noch nicht fällig, der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist. Dann wird der Bridge Loan, hier als Zwischenfinanzierung, zur hilfreichen Finanzierungsquelle.

Credit Spread Option

Credit Spread Option: Verkauftes Kreditrisiko

Spread ins Deutsche übersetzt, bedeutet Spannweite, Ausdehnung, Ausbreitung, auch Kursdifferenz. Credit Spread Option ist, sehr vereinfacht ausgedrückt, ein ratingbezogenes Kreditderivat, welches die Option auf das Recht einer Prämie beziehungsweise Ausgleichszahlung enthält, wenn ein vorbestimmtes Kreditereignis eintritt oder eben nicht eintritt (Chance / Risiko).

Bedingung für eine Credit Spread Option: Von den zwei in einer primären Kreditbeziehung stehenden Finanzinstrumenten muss eins zwingend einem Kreditrisiko, in diesem Fall einem Bonitätsrisiko unterliegen. Denn bei Kreditderivaten ist die grundlegende Idee, dass ein Sicherungsgeber bei Eintreten eines festgelegten Kreditereignisses dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) eine festgelegte Barausgleichszahlung leistet. Der Sicherungsgeber erhält vom Gläubiger eine Prämie für das übernommene Risiko. Credit Spread Options werden zwischen einem sogenannten Originator (Kreditinstitut, das Verbriefungstransaktionen vornimmt) und einer Zweckgesellschaft gestaltet. Die primäre Kreditbeziehung zwischen ursprünglichen Schuldner und Gläubiger besteht im Übrigen von all dem unberührt weiter.

Der einer Credit Spread Option zugrunde liegende Basiswert (Underlying) oder eine makroökonomische Variable kann sowohl Preis- als auch Renditeunterschied sein und sich auf Zins- sowie Dividendentitel beziehen. Auszahlungsbedingungen sind bis hin zu exotischen Profilen frei gestaltbar. Neben zahlreichen Varianten bei Kreditderivaten haben in der Praxis die Produkte Credit Default Swaps und eben Credit Spread Options zum Teil vorrangige Bedeutungen.

Darlehenshypothek

Darlehenshypothek versus Grundschuld

Obwohl eine Darlehenshypothek für Grundstückseigentümer mit Risiken und weitreichenden Folgen verbunden sein kann, wird sie zur Finanzierung des Erwerbs, Baus oder notwendiger Modernisierungsmaßnahmen von Immobilien genutzt. Das geschieht in der Weise, dass eine Belastung des Grundstücks zugunsten des Gläubigers (Begünstigter der Darlehenshypothek) erfolgt. Bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung kann der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung der Immobilie den Erlös zur Kreditrückzahlung verwenden. Sicherungsnehmer bei Darlehenshypotheken sind überwiegend Kreditinstitute, Bausparkassen, Lebensversicherungsgesellschaften. Die Darlehenshypothek gehört im juristischen Sinne zum Grundpfandrecht, was dringliche Verwertungsrechte an Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten (Wohnungseigentum, Teileigentum) meint.

Bundesdeutsche Rechtsgrundlagen für die Hypothek sind im BGB §§ 1113 ff geregelt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Finanzkrise seit 2007 trat im August 2008 das Risikobegrenzungsgesetz in Kraft, welches auch eine Neuregelung des § 1157 BGB beinhaltet.

Eine Darlehenshypothek ist eine sogenannte akzessorische Kreditsicherheit. Es bedeutet zum einen, dass die Darlehenshypothek immer eine Kreditforderung voraussetzt. Andererseits drückt Akzessorietät aus, dass gemeinsam mit der besicherten Immobilie im Verwertungsfall auch die Forderung übertragen werden muss. Bei einer Darlehenshypothek haftet der Schuldner nicht mit seinem gesamten Privatvermögen, sondern mit dem Erlös, der sich aus einer gegebenenfalls erforderlichen Zwangsvollstreckung des Grundstücks/der Immobilie erzielen lässt.

Zu den Nachteilen der Darlehenshypothek gehören unpraktikable Durchführungsbestimmungen bei späteren Verkaufsabsichten der Immobilie sowie zusätzliche Kosten (Verwaltungsgebühren für Grundbucheintrag, Notariatskosten, etc.).

Anstelle einer Darlehenshypothek überwiegt heute die zur Kreditsicherheit verwendete Grundschuld. Nach bundesdeutschem Sachenrecht ebenfalls als dringliches Recht definiert, wonach aus einem Grundstück (oder grundstücksgleichem Recht) die Zahlung eines festgelegten Geldbetrags gefordert werden kann. Allerdings setzt die Grundschuld im Gegensatz zur Darlehenshypothek nicht den Bestand einer Kreditforderung voraus.