Zwangsvollstreckung

Der Zwangsvollstreckungstitel ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung. Aus einem Urteil, einer vollstreckbaren Urkunde (z.B. vollstreckbare Kaufvertragsurkunde des Notars) und aus einem Prozessvergleich kann sich eine Zwangsvollstreckung ergeben.
Der Schuldner muss durch Zustellung über die eingeleitete Zwangsvollstreckung informiert werden. Durch Eintragung einer Zwangshypothek und der Anordnung der Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung erfolgt die Zwangsvollstreckung im Immobilienvermögen.
Bei einer Zwangsvollstreckung eines Grundstücks, wird das Grundstück zugunsten des Gläubigers beschlagnahmt. Durch diese Beschlagnahmung entsteht für den Gläubiger das Recht, seine Forderungen aus dem Grundstück zu befriedigen.