Darlehen

Grundsätze und Arten von Darlehen

Generell wird zwischen Gelddarlehen und Sachdarlehen unterschieden. Beide Formen sind entgeltliche Darlehen, denen ein gegenseitiger Vertrag zugrundeliegt. Das unentgeltliche Darlehen kommt als zweiseitig verpflichtender Vertrag zustande, bei dem die Rückerstattung der Darlehenssumme ohne Zahlung von Zinsen vereinbart wird. Diese meist zinsfreies Darlehen genannten Kreditverträge stehen, jeweils unter genau definierten Voraussetzungen und Bedingungen, Existenzgründern sowie bei öffentlich geförderten Bauvorhaben zur Verfügung.

Im Unterschied zum Leihgeschäft wird beim Sachdarlehen die vom Darlehensnehmer verbrauchte oder verarbeitete Sache an ihn als Empfänger übereignet. Eine Rückerstattung erfolgt durch Sachen gleicher Art, Güte und Menge. Diese Form des Darlehens kommt außerhalb der sogenannten Wertpapierleihe sehr selten vor.

Klassifizierung von Darlehen (Gelddarlehen, Kredit)

  • Endfälliges Darlehen: Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit muss ein einmaliger Betrag zurückgezahlt werden.
  • Annuitätendarlehen: Vereinbart wird eine jährlich zu zahlende Rate, die Tilgung und Zinsen beinhaltet (während der Laufzeit steigender Tilgungs- / sinkender Zinsanteil).
  • Tilgungsdarlehen: Monatlich konstante Tilgungsraten (sinkende Rückzahlungsrate während der Laufzeit, Zinsen werden entsprechend der Höhe des jeweils verbliebenden Kapitals berechnet).
  • Partiarisches Darlehen: Zur betrieblichen Vermögensbildung; Darlehensgeber erhält eine Gewinnbeteiligung statt der / oder zusätzlich zu den vereinbarten Zinsen.
  • Ratendarlehen: Für die gesamte Laufzeit berechnete Zinsen und Darlehenssumme werden zusammen als konstante Rate zurückgezahlt.
  • Verbraucherdarlehen: Anschaffungskredit zu bestimmten Konsumzwecken, Besonderheit: Verbraucherschutzregelungen.
  • Bauspardarlehen: Der gegebenenfalls fehlende Finanzbedarf zwischen Zuteilung des Bausparvertrags und abgeschlossener Vertragssumme, die zur Eigenheim-/Eigentumswohnungs-Finanzierung, dessen Renovierung/Umbau benötigt wird.
  • Schuldscheindarlehen: Langfristige Kapitalbeschaffung/Fremdfinanzierung von Banken, Investoren, anderen Geldgebern.

Ein Darlehen wird, wie jeder Kredit, besichert durch Sicherungsübereignung von Sachen aus dem Eigentum des Darlehensnehmers, Forderungsabtretungen, Bürgschaften, etc. Sollzinsen, Verzugszinsen, Bankgebühren sind einige Kostenarten von im Allgemeinen der Vertragsfreiheit unterliegenden Darlehen.