Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Die Behörde, die in Deutschland die staatliche Bankenaufsicht wahrnimmt, ist das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Das Kreditwesengesetz ist die Grundlage für die Tätigkeit des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen. Als Aufgabe ist dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen den „Missständen im Kreditwesen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können“ zugeordnet.
Erst im Jahre 1961 ist das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen geschaffen worden, auch wenn eine staatliche Bankenaufsicht bereits 1931 gegründet wurde.
Zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen gehört das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Der Bundesminister der Finanzen übt die Dienstaufsicht aus, ist Vorgesetzter des Präsidenten des Aufsichtsamtes und oberste Dienstbehörde für die dort tätigen Beamten. Auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten wird der Präsident des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen ernannt.
Durch die Deutsche Bundesbank, die über ihr weit verzweigtes Netz von Niederlassungen die einzelnen Banken besser im Blick behalten kann, wird das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bei der laufenden Aufsicht unterstützt. Der Sitz des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen ist in Berlin.