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Sixpack / Euro-Plus-Pakt

Sixpack / Euro-Plus-Pakt: Eines von diversen Maßnahmenbündeln der EU

Seit dem Jahr 2004 machen Ökonomen/Finanzexperten auf sich abzeichnende Krisen in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Börsenhandel aufmerksam. Seit 2007 versuchen Regierungen durch allerlei Maßnahmenbündel der Banken-, Finanz-, Wirtschaftskrise entgegenzuwirken. Eines davon ist der sogenannte Sixpack / Euro-Plus-Pakt, in dem es vorrangig um die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit in den europäischen Staaten geht, die sich dem nicht ratifizierten Abkommen angeschlossen haben. Sixpack ist im Falle des Euro-Plus-Pakts natürlich keine Verpackungseinheit einer Brauerei, zu dieser Sprachform kam es vermutlich, weil das bundesdeutsche Aktionsprogramm sechs Schwerpunkte beinhaltet, die zur Verwirklichung des Maßnahmenpakets beitragen sollen.

Schwerpunktthemen im Sixpack / Euro-Plus-Pakt sind internationale Wettbewerbsfähigkeit, Stabilisierung des Finanzsektors, Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Der bundesdeutsche Beitrag zum Euro-Plus-Pakt sieht ein Aktionsprogramm vor, in dem Themen wie Finanzierung von Hochschulen und Verkehrsinfrastruktur, Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs, Wettbewerbsstärkung auf Gas-, Strommärkten sowie den Arbeitsmarkt betreffende Reformen vorkommen.

Weitere Inhalte des sogenannten Sixpacks betreffen öffentliche Finanzen, Steuerpolitik, Lohnentwicklungen und Sozialleistungen. Kritik an den mannigfaltig vorhandenen Abkommen besteht hauptsächlich in mangelnder Durchsetzung selbstauferlegter Maßnahmen zur Zukunftssicherung Europas. Neben Sixpack / Euro-Plus-Pakt gibt es den bereits erwähnten Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie den Euro-Rettungsschirm (Europäischer Stabilitätsmechanismus), der ab dem Jahr 2013 insbesondere Regeln zur Vergabe von Krediten und Bürgschaften an wirtschaftlich schwächere EU-Staaten beinhaltet.

Großbritannien, Schweden, Tschechien und Ungarn haben sich dem Sixpack / Euro-Plus-Pakt nicht angeschlossen. 17 Staaten der Euro-Zone sowie Dänemark, Polen, Bulgarien, Rumänien, Litauen und Lettland beschlossen im März 2011 auf einem Sondertreffen in Brüssel, dass der Sixpack / Euro-Plus-Pakt auf freiwilliger Zusammenarbeit beruht und kein völkerrechtliches Abkommen darstellt.

Schuldenbremse

Schuldenbremsen sollen den Umgang mit Krediten regulieren

Stark angewachsene Staatsverschuldungen sollen mit einer sogenannten Schuldenbremse in kommenden Jahren und Jahrzehnten begrenzt werden. Nachdem bisher geltende Kriterien den auch auf Kosten zukünftiger Generationen (Generationengerechtigkeit) geschehenen Anstieg der Staatsverschuldung nicht verhinderten, wurden als Schuldenbremse bezeichnete Regulierungen auf nationaler sowie EU-Ebene festgeschrieben. Dreh- und Angelpunkt sind selbstauferlegte Bedingungen, die gegenwärtige und zukünftige Regierungen bei der Aufnahme von Krediten einhalten müssen. Möglichkeiten, mit Krediten die Finanzierung der Staatsausgaben zu bewerkstelligen, sollen mittels Schuldenbremse genau definierte Grenzen erhalten. Allerdings sehen sowohl nationale Regeln als auch der Stabilitäts- und Wachstumspakt – sozusagen die Schuldenbremse der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion – Ausnahmen vor, die zudem nicht frei von Interpretationsspielräumen sind. Zu den Ausnahmeregelungen, die Kredite als Einnahmequelle des Staates dann doch wieder erlauben, gehören Naturkatastrophen sowie die im Konjunkturzyklus auftretende schwere Rezession. Die Schuldenbremse der Schweiz hingegen sieht eine Verpflichtung des Bundes vor, wonach Einnahmen und Ausgaben des Staates über den Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen gestaltet werden sollen. Das heißt, dass die Schuldenbremse der Schweiz, anders als beispielsweise in Deutschland, von vorneherein die weitreichend interpretierbare Ausnahmeregelung auch für Zeiten der Rezession ausschließt.

In Deutschland war für die Einführung der Schuldenbremse eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, diese wurde im Jahr 2009 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Eckpfeiler der Schuldenbremse für Deutschland sind Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von maximal 0,35 Prozent des BIP (Bruttoinlandprodukt) ab 2016, Verbot einer Nettokreditaufnahme für Bundesländer ab 2020. Bis dahin sieht die Schuldenbremse für Deutschland eine Übergangsregelung vor.

Social Commerce

Social Commerce ist eine Art des Vertrieb und Handel der auf den Social Media basiert.
Aus Konsumentensicht handelt es sich beim Social Commerce um Social Shopping

Social Commerce ist eine neue Spielart des E-Commerce

Der Social Commerce wird immer wieder als Weiterentwicklung des E-Commerce publiziert, doch muss man eher den Social Commerce als neue Spielart des E-Commerce ansehen.

Social Media: Wegbereiter des Social Commerce

Durch die starke Verbreitung der Social Media ergeben sich heute viele Möglichkeiten.
Die wirkt sich auch auf den E-Commerce und den Vertrieb von Produkten aus. 
So können durch Social Media Nachrichten einfach, schnell, kosten, günsting und dennoch wirksam verbreitet werden. 
Dies hat Ausirkungen auf das Kaufverhalten und die Vertriebsformen, die wir nun in Form des Social Commerce erleben.

Merkmale des Social Commerce

Der Social Commerce basiert auf folgenden Merkmalen:
– Kunden kommunizieren mittels Social Media untereinander
– Kunden kommunizieren mit den Unternehmen
– Kunden greifen in die Markenentwicklung und Produktentwicklung aktiver ein 
– Kunden geben ihre Erfahrungen über Produkte, Hersteller und Händler weiter.

Beispiele für Social Commerce aus der Praxis

Blogs: Private Blogs, deren Autoren Erfahrungen und Meinungen über Gekauftes weitergeben
Online Foren: Diskussion über Produkte und deren Vorteile und Mängel
Bewertungsportale: Hersteller, Händler und Produkte werden von Kunden bewertet
Empfehlungen auf Online Shops: Amazon.com praktiziert dies schon seit Jahren – Kunden können Bücher bewerten und eine Rezension abgeben. Auch Ebay.com gibt den Teilnehmern Käufer und Verkäufer zu bewerten
A&Q Portale: Jemand stellt zu, Beispiel auf gutefrage.net die Frage nach einem speziellem Produkt und bekommt Antworten von anderen Teilnehmern 
Facebook Shops: Einfache Shopsysteme in Facebook, die auf den viralen Ansatz setzen oder aktiv die Freunde des Kunden in die Kaufentscheidung einbinden. Diese Form des Social Commerce nennt sich auch F-Commerce bzw. Facebook-Commerce.
 

Schutzzoll

Unter Schutzzoll versteht die Volkswirtschaftslehre den Schutz der einheimischen Industrie durch das Einführen eines Zolls gegen ausländische Konkurrenz

Durch die Zollwirkung soll ein Schutzeffekt entstehen. Durch den Schutzzoll werden die Importe zwangsläufig geringer werden und die heimischen Produzenten den Bedarf mit eigener Produktion abdecken.
Die Maßnahme des Schutzzoll ist im Freihandel natürlich nicht gerne gesehen, da es zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt und überdies den Marktmechanismus zur freien Preisbildung durch Angebot und Nachfrage außer Kraft setzt.
Die Unternehmen, die durch den Schutzzoll geschützt werden wären ohne diesen nicht wettbewerbsfähig und müssten den Markt verlassen.
Doch durch den Schutzzoll, der in Wahrheit eine direkte Subvention durch den Staat ist, wird eine künstliche Wettbewerbsfähigkeit erzeugt und ist somit ein Instrument des Protektionsmus.

Doch es gibt unterschiedliche Arten von Schutzzöllen.
Der Prohibitivzoll belegt alle Importe mit einem Zoll und wirkt somit absolut.

Der Zoll auf importierte Vorprodukte kann gering sein, jedoch auf tatsächliche Endprodukte eingehoben werden. Da in vielen Fällen die Analyse der Zollbelastung auf die vorgelagerten Produkte die konkrete Schutzwirkung des Zoll erkennen lässt, spricht man in diesem Fall vom Effektivzoll.

Grundsätzlich wirken Schutzzoll gegen den freien Handel. Doch in manchen Fällen ist ein zeitlich begrenzter Schutzzoll besonders als Anti-Dumping-Zoll sinnvoll um eine Wettbewerbsverzerrung zu unterbinden. Als Beispiel können Produkte gesehen werden, deren Herstellung weder auf Menschenrechte oder Umweltstandards Rücksicht nimmt um Dumpingpreise zu ermöglichen.  

Schwellenpreis

Der Schwellenpreis wurde von der EU eingeführt und regelt den Mindesteinfuhrpreis von Agrarprodukten außerhalb der EU. Mit diesem Schwellenpreis, der in einer Agrarmarktordnung durch die Kommission definiert wurde, soll die EU-Bauern vor Preisdumping schützen und wird von Manchen als Schutzzoll betrachtet.

Stakeholder

Als Stakeholder werden einzelne natürliche bzw. juristische Personen, Institutionen und Gruppen bezeichnet sowie deren Vertreter, die rechtliche Anforderungen an ein Unternehmen stellen und/oder politische, gesellschaftliche oder persönliche Interessen vertreten. Dabei versuchen sie direkten oder indirekten Einfluss auf ein Unternehmen und dessen Manager auszuüben und werden im Gegenzug auch von den Aktivitäten des Unternehmens beeinflusst.

Der Begriff basiert auf den englischen Ausdrücken stake (Einsatz, Anspruch) und holder (Eigentümer, Besitzer), bezeichnet also wörtlich gesehen den „Besitzer von Ansprüchen“. Verwendet wird der Terminus hauptsächlich in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, während sich im Marketing langsam Begriffe wie „Anspruchsgruppen“, „Projektbeteiligte“ oder „Interessenten und Betroffene“ durchsetzen.

Das Stakeholder-Prinzip basiert auf der Grundannahme, dass jedes Unternehmen von äußeren Kräften beeinflusst wird, die sein geschäftliches Umfeld bilden. Um sich auf dem Markt zu behaupten ist es zwingend notwendig, dieses Umfeld genau zu kennen und es für die Planung seiner Strategien zu nutzen, um die Anforderungen der Stakeholder zu erfüllen. Andernfalls werden sie sich letztlich anderen Unternehmen zuwenden oder versuchen, ihre Interessen gegen die Absichten des Unternehmens durchzusetzen.

Dabei ist es wichtig, das Prinzip der Stakeholder von solchen wie dem Shareholder-Value-Ansatz, in dessen Mittelpunkt die Interessen der Anteilseigner stehen, oder dem Customer-Relationship-Management, das sich lediglich mit der Beziehung zu Kunden auseinandersetzt, abzugrenzen. Das Stakeholder-Relationship-Management (SRM) geht deutlich weiter als diese beiden Ansätze, da hier versucht wird, eine Organisation in ihrem gesamten sozialökonomischen Kontext zu erfassen und dabei die Beziehung zu sämtlichen wichtigen Anspruchsgruppen berücksichtigt.

Zu diesen Anspruchsgruppen zählen neben den Eigentümern auch die Mitarbeiter, die Kunden und Vorteilsnehmer, Lieferanten, Kapitalmärke, die Öffentlichkeit, die Natur und der Staat. Letztere drei werden dabei als nichtmarktliche Anspruchsgruppen bezeichnet, alle übrigen als marktliche Gruppen und Beziehungen. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ist die zwischen den Gruppen aus dem engeren Unternehmensumfeld (die direkt von den Handlungen betroffen sind) und dem weiteren Umfeld, die Auswirkungen der Tätigkeiten nur indirekt wahrnehmen.

Stiftung

Unter einer Stiftung versteht man generell eine Einrichtung, die einen bestimmten vom Stifter benannten dauerhaften Zweck erfüllt. Der Stifter, der die Tätigkeit der Stiftung prägt, kann dabei eine natürliche Person, eine juristische Person oder auch eine Personenmehrheit sein. Der Zweck kann vom Stifter im Wesentlichen frei bestimmt werden, solange er weder gegen die Rechtsordnung verstößt, noch das Gemeinwohl gefährdet.

Die meisten Schwerpunkte liegen hier im Bereich der steuerbegünstigten Zwecke. Diese sind zum einen gemeinnützige Zwecke, die die Föderung der Allgemeinheit auf geistigem oder materiellem Gebiet zum Ziel hat. Des weiteren gehören dazu Stiftungen, die mildtätige Zwecke verfolgen, also aktiv hilfsbedürftige Personen unterstützen. Auch kirchliche Stiftungen sind steuerbegünstigt, da sie eine Religionsgemeinschaft födern. Dabei kann eine Stiftung grundsätzlich ein oder mehrere Ziele verfolgen, wobei sie immer der Allgemeinheit zugute kommen. In der Praxis beschäftigen sich die meisten Stiftungen mit Themen wie Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, sozialen Aufgaben oder dem Natur- und Denkmalschutz.

Damit die Stiftung überhaupt arbeiten kann, ist eine ausreichende Grundvermögensausstattung unerlässlich. Diese muss vom Stifter zur Zweckerfüllung verwendet werden und kann aus Werten aller Art bestehen (zum Beispiel auch Liegenschaften, Kapitalvermögen, Forderungen etc.). Dabei muss der Zweck in der Regel dauerhaft und nachhaltig erfüllt werden, da eine Stiftung nicht für kurzfristig zu erfüllende oder sich erledigende Zwecke gedacht und geeignet ist.

Bei der Stiftungsorganisation spricht man nicht von Mitgliedern, sondern von Organen. Jede Stiftung hat einen Vorstand sowie einen Beirat und weitere Organe, die Beratungs- und Kontrollfunktionen ausüben.

Prinzipiell können verschiedene Erscheinungsformen von Stiftungen unterschieden werden:

  • Rechtsfähige Stiftungen: Selbstständige Rechtssubjekte, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein können.
  • Nicht rechtsfähige Stiftungen: Keine eigenen Rechtspersönlichkeiten. Das Vermögen wird hier vom Stifter an einen anderen übertragen, der es getrennt von seinem üblichen Vermögen verwaltet. Diese kommen insbesondere bei kleineren Vermögenssummen in Betracht.
  • Stiftung des öffentlichen Rechts: Sind für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Verwaltung von Interesse.
  • Stiftung des bürgerlichen Rechts: Werden grundsätzlich von Privaten errichtet.
  • Kirchliche Stiftungen: Dienen im Zweck überwiegend kirchlichen Aufgaben und werden von einer Kirche verwaltet.
  • Kommunale Stiftungen: Verfolgen einen Zweck im Aufgabenbereich der kommunalen Körperschaften.
  • Familienstiftungen: Dienen ausschließlich dem Wohl einer oder mehrerer Familien.
  • Privatnützige Stiftungen: Mischform von Familien- und Gemeinnutzenstiftung. Diese Form ist nicht steuerbegünstigt.
  • Dach-, Gemeinschafts- und Bürgerstiftungen: Werden nicht nur von einem Stifter, sondern von mehreren gemeinsam ausgestattet.
  • Unternehmensverbundene Stiftungen: Halten Anteile an Unternehmen (z.B. Bertelsmann Stiftung) oder betreiben selbst ein Unternehmen.

Steuervorteile einer Stiftung

Eine anerkannte gemeinnützige Stiftung besitzt zahlreiche Steuerprivilegien:

  • Sie ist von folgenden Steuern befreit: Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer
  • Sie ist bei folgenden Steuern privilegiert:: Umsatzsteuer, Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Es kann ein Abzugsbetrag von bis zu 307.000 Euro für die Errichtungsdotation der Stiftung geltend gemacht werden
  • Es können steuerbegünstige Zuwendungen und Spenden empfangen werden
  • Bis zu 1/3 des Einkommens können  für den Unterhalt des Stifters oder seiner Familie verwendet werden, ohne dass die Steuervorteile verloren gehen

Zu den größten Stiftungen mit dem höchsten Vermögen zählen unter anderem die VolkswagenStiftung, die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung, die Bertelsmann Stiftung oder die ZEIT Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.

Shared Services

Shared Services ( oder inneres Outscourcing ) sind Dienstleistungen, die zentralisiert in einer Organisation zur Verfügung stehen.

Durch die unternehmensweite Zusammenführung ähnlicher Prozesse in eine zentrale Stelle innerhalb der Organisation wird eine Prozessoptimierung erreicht. Diese zentralen Stellen werden als Shared Service Center oder Shared Service Compentence Center bezeichnet.

Vorteile von Shared Services?
– Bessere Controllingmöglichkeit durch zentrale Bearbeitung
Economies of Scale also Skalenerträge können durch die Konzentrierung der Prozesse zu Kostenvorteilen führen
– Spezialisierung der Teams soll den Lerneffekt erhöhen
– Fokus auf das Kerngeschäft wird erhöht, da administrative Standardaktivitäten werden von Shared Service Center erledigt

Nachteile von Shared Services?
Die Erfahrung zeigt, dass im Shared Service Center die Kundenbeziehung durch die Zentralisierung eher abnimmt.

Welche Prozesse sind für die Integration in Shared Services sinnvoll?
– Möglichkeit zur Standardisierung des Prozesses
– sinnvoller Einsatz von workflow-Systemen zur Erleichterung der Arbeit für die Mitarbeiter

Spill-Over Effekt

Der Spill-Over Effekt ist eine andere Bezeichnung für den Umbrella-Effekt und kommt bei der Einführung neuer Produkte zur Anwendung und ist so Teil der Produkteinführungsstrategie.
Es geht darum das positive Image einer Marke auf eine Weitere zu übertragen.

Weitere andere Bezeichnungen für den Spill-Over Effekt sind Übertragungseffekt, Spillover oder eben Umbrella-Effekt.

Informationen zum Spill-Over Effekt finden Sie unter Umbrella-Effekt.