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Stabilitäts- und Wachstumspakt

Stabilitäts- und Wachstumspakt soll Preisstabilität & solide Finanzpolitik sichern

Im Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sind Vereinbarungen zur Führung öffentlicher Haushalte enthalten, die mittelfristig als ausgeglichen angesehen werden. Eine Obergrenze des jährlichen Haushaltsdefizits von drei Prozent des BIP (Bruttoinlandsprodukt) sowie eine öffentliche Verschuldung bis sechzig Prozent des BIP gehören zu Grundregelungen, die im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgeschrieben wurden. Hinzu kommt als eine generelle Regelung, dass Staaten der Euro-Zone dem Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat) aktualisierte Jahresprogramme vorlegen müssen, aus denen Maßnahmen zum Erreichen einer soliden Haushaltspolitik hervorgehen.

Die Notwendigkeit, in einem Stabilitäts- und Wachstumspakt sowohl Ziele als auch Verpflichtungen bezüglich Preisstabilität sowie angestrebtes Wirtschaftswachstums festzuschreiben, ergaben sich aufgrund weltweiter Finanzkrisen, zudem aus sogenannter vergemeinschafteter Geldpolitik. Damit sind der Wegfall nationaler Geldpolitik und die Einführung des Euro als offizielle Währung in zurzeit 17 Staaten der Euro-Zone gemeint. Obwohl die Staatshoheit beispielsweise bei Fiskalpolitik (umgangssprachlich Finanzverwaltung eines Staates), Rechtssprechung etc. weitgehend erhalten bleibt, wirken sich Stabilitäts- und Wachstumspakt, EFSF, gemeinsame Währungs- und Wirtschaftspolitik doch auf Handlungsweisen eines Staates aus. Und das betrifft selbst jene Länder, die zwar der Europäischen Union (EU) angehören, nicht aber der Europäischen Währungsunion wie beispielsweise das Vereinigte Königreich oder Dänemark.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beinhaltet neben o. g. Zielen zur Haushaltsführung und Staatsverschuldung auch Sanktionsmechanismen, die greifen sollen, wenn das geduldete Haushaltsdefizit überschritten wird. Dazu gehören Geldbußen, eine unverzinsliche Einlage in angemessener Höhe, Überprüfen der Handhabung von Darlehen sowie Veröffentlichen zusätzlicher Angaben bei Emission von Wertpapieren. Trotz steter Aktualisierung besteht anhaltende Kritik am Stabilitäts- und Wachstumspakt, insbesondere wegen des Nichtdurchsetzens der Sanktionsmechanismen, nicht aus.

Staatsinsolvenzordnung

Wird es zukünftig eine Staatsinsolvenzordnung geben?

Das Fehlen einer Staatsinsolvenzordnung lässt sich dadurch erklären, dass Ökonomen, Wirtschafts-, Finanz-, Politikwissenschaftler sowie Entscheidungsträger innerhalb der Europäischen Union (EU) davon ausgingen, dass eine Staatspleite kaum wahrscheinlich sei. Deutschland bräuchte deshalb keine Staatsinsolvenzordnung, weil rein theoretisch zusätzliche Geldmittel durch veränderte Steuergesetze verfügbar wären. Im Übrigen gelten hier bisheriges Steueraufkommen und das Staatsvermögen als sehr sicher, ein Indiz dafür ist auch der Ratingcode Aaa (Moody’s) für bundesdeutsche Staatsanleihen. Hinsichtlich der Staatsinsolvenzordnung betrifft in etwa dasselbe weitere EU-Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Frankreich, Niederlande, Österreich, Luxemburg, deren Haushalt dennoch als vergleichsweise solide gewertet wird, obwohl die überwiegende Mehrheit aller EU-Mitgliedsstaaten, teilweise auch die genannten, selbstauferlegte Verschuldungs- und Defizitgrenze (EU-Konvergenzkriterien) nicht einhalten.

Die Staatsinsolvenzordnung müsste, analog der inländischen Insolvenzordnungen, Durchführungsbestimmungen für das Insolvenzverfahren gegen einen EU-Mitgliedsstaat enthalten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Jahres 2011 stellt sich die Verabschiedung einer Staatsinsolvenzordnung auf EU-Ebene wohl problematisch dar, denn Beschlüsse, Abkommen, etc. müssen von sämtlichen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Weshalb sollten die zurzeit als unsolide eingestuften EU-Mitgliedsstaaten Griechenland, Italien, Irland oder Spanien einer Staatsinsolvenzordnung zustimmen? In Medien und politischen Debatten steht nun der Austritt/Ausschluss einzelner Länder aus der Währungsunion zur Diskussion, was allerdings aufgrund geltender Verträge gleichzeitig den EU-Austritt bedeutet.

Staatsbankrotte hat es weltweit öfter gegeben, Beispiele: Deutschland 1945, Argentinien 2002. Zumeist folgte der Staatspleite eine Währungsreform, was im Falle Griechenland etc. aufgrund der gemeinsamen Euro-Währung nicht mehr möglich ist und daher eine Staatsinsolvenzordnung hilfreich sein könnte.

Social Commerce

Social Commerce ist eine Art des Vertrieb und Handel der auf den Social Media basiert.
Aus Konsumentensicht handelt es sich beim Social Commerce um Social Shopping

Social Commerce ist eine neue Spielart des E-Commerce

Der Social Commerce wird immer wieder als Weiterentwicklung des E-Commerce publiziert, doch muss man eher den Social Commerce als neue Spielart des E-Commerce ansehen.

Social Media: Wegbereiter des Social Commerce

Durch die starke Verbreitung der Social Media ergeben sich heute viele Möglichkeiten.
Die wirkt sich auch auf den E-Commerce und den Vertrieb von Produkten aus. 
So können durch Social Media Nachrichten einfach, schnell, kosten, günsting und dennoch wirksam verbreitet werden. 
Dies hat Ausirkungen auf das Kaufverhalten und die Vertriebsformen, die wir nun in Form des Social Commerce erleben.

Merkmale des Social Commerce

Der Social Commerce basiert auf folgenden Merkmalen:
– Kunden kommunizieren mittels Social Media untereinander
– Kunden kommunizieren mit den Unternehmen
– Kunden greifen in die Markenentwicklung und Produktentwicklung aktiver ein 
– Kunden geben ihre Erfahrungen über Produkte, Hersteller und Händler weiter.

Beispiele für Social Commerce aus der Praxis

Blogs: Private Blogs, deren Autoren Erfahrungen und Meinungen über Gekauftes weitergeben
Online Foren: Diskussion über Produkte und deren Vorteile und Mängel
Bewertungsportale: Hersteller, Händler und Produkte werden von Kunden bewertet
Empfehlungen auf Online Shops: Amazon.com praktiziert dies schon seit Jahren – Kunden können Bücher bewerten und eine Rezension abgeben. Auch Ebay.com gibt den Teilnehmern Käufer und Verkäufer zu bewerten
A&Q Portale: Jemand stellt zu, Beispiel auf gutefrage.net die Frage nach einem speziellem Produkt und bekommt Antworten von anderen Teilnehmern 
Facebook Shops: Einfache Shopsysteme in Facebook, die auf den viralen Ansatz setzen oder aktiv die Freunde des Kunden in die Kaufentscheidung einbinden. Diese Form des Social Commerce nennt sich auch F-Commerce bzw. Facebook-Commerce.
 

Shared Services

Shared Services ( oder inneres Outscourcing ) sind Dienstleistungen, die zentralisiert in einer Organisation zur Verfügung stehen.

Durch die unternehmensweite Zusammenführung ähnlicher Prozesse in eine zentrale Stelle innerhalb der Organisation wird eine Prozessoptimierung erreicht. Diese zentralen Stellen werden als Shared Service Center oder Shared Service Compentence Center bezeichnet.

Vorteile von Shared Services?
– Bessere Controllingmöglichkeit durch zentrale Bearbeitung
Economies of Scale also Skalenerträge können durch die Konzentrierung der Prozesse zu Kostenvorteilen führen
– Spezialisierung der Teams soll den Lerneffekt erhöhen
– Fokus auf das Kerngeschäft wird erhöht, da administrative Standardaktivitäten werden von Shared Service Center erledigt

Nachteile von Shared Services?
Die Erfahrung zeigt, dass im Shared Service Center die Kundenbeziehung durch die Zentralisierung eher abnimmt.

Welche Prozesse sind für die Integration in Shared Services sinnvoll?
– Möglichkeit zur Standardisierung des Prozesses
– sinnvoller Einsatz von workflow-Systemen zur Erleichterung der Arbeit für die Mitarbeiter

Schutzzoll

Unter Schutzzoll versteht die Volkswirtschaftslehre den Schutz der einheimischen Industrie durch das Einführen eines Zolls gegen ausländische Konkurrenz

Durch die Zollwirkung soll ein Schutzeffekt entstehen. Durch den Schutzzoll werden die Importe zwangsläufig geringer werden und die heimischen Produzenten den Bedarf mit eigener Produktion abdecken.
Die Maßnahme des Schutzzoll ist im Freihandel natürlich nicht gerne gesehen, da es zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt und überdies den Marktmechanismus zur freien Preisbildung durch Angebot und Nachfrage außer Kraft setzt.
Die Unternehmen, die durch den Schutzzoll geschützt werden wären ohne diesen nicht wettbewerbsfähig und müssten den Markt verlassen.
Doch durch den Schutzzoll, der in Wahrheit eine direkte Subvention durch den Staat ist, wird eine künstliche Wettbewerbsfähigkeit erzeugt und ist somit ein Instrument des Protektionsmus.

Doch es gibt unterschiedliche Arten von Schutzzöllen.
Der Prohibitivzoll belegt alle Importe mit einem Zoll und wirkt somit absolut.

Der Zoll auf importierte Vorprodukte kann gering sein, jedoch auf tatsächliche Endprodukte eingehoben werden. Da in vielen Fällen die Analyse der Zollbelastung auf die vorgelagerten Produkte die konkrete Schutzwirkung des Zoll erkennen lässt, spricht man in diesem Fall vom Effektivzoll.

Grundsätzlich wirken Schutzzoll gegen den freien Handel. Doch in manchen Fällen ist ein zeitlich begrenzter Schutzzoll besonders als Anti-Dumping-Zoll sinnvoll um eine Wettbewerbsverzerrung zu unterbinden. Als Beispiel können Produkte gesehen werden, deren Herstellung weder auf Menschenrechte oder Umweltstandards Rücksicht nimmt um Dumpingpreise zu ermöglichen.  

Schwellenpreis

Der Schwellenpreis wurde von der EU eingeführt und regelt den Mindesteinfuhrpreis von Agrarprodukten außerhalb der EU. Mit diesem Schwellenpreis, der in einer Agrarmarktordnung durch die Kommission definiert wurde, soll die EU-Bauern vor Preisdumping schützen und wird von Manchen als Schutzzoll betrachtet.

Stakeholder

Als Stakeholder werden einzelne natürliche bzw. juristische Personen, Institutionen und Gruppen bezeichnet sowie deren Vertreter, die rechtliche Anforderungen an ein Unternehmen stellen und/oder politische, gesellschaftliche oder persönliche Interessen vertreten. Dabei versuchen sie direkten oder indirekten Einfluss auf ein Unternehmen und dessen Manager auszuüben und werden im Gegenzug auch von den Aktivitäten des Unternehmens beeinflusst.

Der Begriff basiert auf den englischen Ausdrücken stake (Einsatz, Anspruch) und holder (Eigentümer, Besitzer), bezeichnet also wörtlich gesehen den „Besitzer von Ansprüchen“. Verwendet wird der Terminus hauptsächlich in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, während sich im Marketing langsam Begriffe wie „Anspruchsgruppen“, „Projektbeteiligte“ oder „Interessenten und Betroffene“ durchsetzen.

Das Stakeholder-Prinzip basiert auf der Grundannahme, dass jedes Unternehmen von äußeren Kräften beeinflusst wird, die sein geschäftliches Umfeld bilden. Um sich auf dem Markt zu behaupten ist es zwingend notwendig, dieses Umfeld genau zu kennen und es für die Planung seiner Strategien zu nutzen, um die Anforderungen der Stakeholder zu erfüllen. Andernfalls werden sie sich letztlich anderen Unternehmen zuwenden oder versuchen, ihre Interessen gegen die Absichten des Unternehmens durchzusetzen.

Dabei ist es wichtig, das Prinzip der Stakeholder von solchen wie dem Shareholder-Value-Ansatz, in dessen Mittelpunkt die Interessen der Anteilseigner stehen, oder dem Customer-Relationship-Management, das sich lediglich mit der Beziehung zu Kunden auseinandersetzt, abzugrenzen. Das Stakeholder-Relationship-Management (SRM) geht deutlich weiter als diese beiden Ansätze, da hier versucht wird, eine Organisation in ihrem gesamten sozialökonomischen Kontext zu erfassen und dabei die Beziehung zu sämtlichen wichtigen Anspruchsgruppen berücksichtigt.

Zu diesen Anspruchsgruppen zählen neben den Eigentümern auch die Mitarbeiter, die Kunden und Vorteilsnehmer, Lieferanten, Kapitalmärke, die Öffentlichkeit, die Natur und der Staat. Letztere drei werden dabei als nichtmarktliche Anspruchsgruppen bezeichnet, alle übrigen als marktliche Gruppen und Beziehungen. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ist die zwischen den Gruppen aus dem engeren Unternehmensumfeld (die direkt von den Handlungen betroffen sind) und dem weiteren Umfeld, die Auswirkungen der Tätigkeiten nur indirekt wahrnehmen.

Stiftung

Unter einer Stiftung versteht man generell eine Einrichtung, die einen bestimmten vom Stifter benannten dauerhaften Zweck erfüllt. Der Stifter, der die Tätigkeit der Stiftung prägt, kann dabei eine natürliche Person, eine juristische Person oder auch eine Personenmehrheit sein. Der Zweck kann vom Stifter im Wesentlichen frei bestimmt werden, solange er weder gegen die Rechtsordnung verstößt, noch das Gemeinwohl gefährdet.

Die meisten Schwerpunkte liegen hier im Bereich der steuerbegünstigten Zwecke. Diese sind zum einen gemeinnützige Zwecke, die die Föderung der Allgemeinheit auf geistigem oder materiellem Gebiet zum Ziel hat. Des weiteren gehören dazu Stiftungen, die mildtätige Zwecke verfolgen, also aktiv hilfsbedürftige Personen unterstützen. Auch kirchliche Stiftungen sind steuerbegünstigt, da sie eine Religionsgemeinschaft födern. Dabei kann eine Stiftung grundsätzlich ein oder mehrere Ziele verfolgen, wobei sie immer der Allgemeinheit zugute kommen. In der Praxis beschäftigen sich die meisten Stiftungen mit Themen wie Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, sozialen Aufgaben oder dem Natur- und Denkmalschutz.

Damit die Stiftung überhaupt arbeiten kann, ist eine ausreichende Grundvermögensausstattung unerlässlich. Diese muss vom Stifter zur Zweckerfüllung verwendet werden und kann aus Werten aller Art bestehen (zum Beispiel auch Liegenschaften, Kapitalvermögen, Forderungen etc.). Dabei muss der Zweck in der Regel dauerhaft und nachhaltig erfüllt werden, da eine Stiftung nicht für kurzfristig zu erfüllende oder sich erledigende Zwecke gedacht und geeignet ist.

Bei der Stiftungsorganisation spricht man nicht von Mitgliedern, sondern von Organen. Jede Stiftung hat einen Vorstand sowie einen Beirat und weitere Organe, die Beratungs- und Kontrollfunktionen ausüben.

Prinzipiell können verschiedene Erscheinungsformen von Stiftungen unterschieden werden:

  • Rechtsfähige Stiftungen: Selbstständige Rechtssubjekte, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein können.
  • Nicht rechtsfähige Stiftungen: Keine eigenen Rechtspersönlichkeiten. Das Vermögen wird hier vom Stifter an einen anderen übertragen, der es getrennt von seinem üblichen Vermögen verwaltet. Diese kommen insbesondere bei kleineren Vermögenssummen in Betracht.
  • Stiftung des öffentlichen Rechts: Sind für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Verwaltung von Interesse.
  • Stiftung des bürgerlichen Rechts: Werden grundsätzlich von Privaten errichtet.
  • Kirchliche Stiftungen: Dienen im Zweck überwiegend kirchlichen Aufgaben und werden von einer Kirche verwaltet.
  • Kommunale Stiftungen: Verfolgen einen Zweck im Aufgabenbereich der kommunalen Körperschaften.
  • Familienstiftungen: Dienen ausschließlich dem Wohl einer oder mehrerer Familien.
  • Privatnützige Stiftungen: Mischform von Familien- und Gemeinnutzenstiftung. Diese Form ist nicht steuerbegünstigt.
  • Dach-, Gemeinschafts- und Bürgerstiftungen: Werden nicht nur von einem Stifter, sondern von mehreren gemeinsam ausgestattet.
  • Unternehmensverbundene Stiftungen: Halten Anteile an Unternehmen (z.B. Bertelsmann Stiftung) oder betreiben selbst ein Unternehmen.

Steuervorteile einer Stiftung

Eine anerkannte gemeinnützige Stiftung besitzt zahlreiche Steuerprivilegien:

  • Sie ist von folgenden Steuern befreit: Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer
  • Sie ist bei folgenden Steuern privilegiert:: Umsatzsteuer, Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Es kann ein Abzugsbetrag von bis zu 307.000 Euro für die Errichtungsdotation der Stiftung geltend gemacht werden
  • Es können steuerbegünstige Zuwendungen und Spenden empfangen werden
  • Bis zu 1/3 des Einkommens können  für den Unterhalt des Stifters oder seiner Familie verwendet werden, ohne dass die Steuervorteile verloren gehen

Zu den größten Stiftungen mit dem höchsten Vermögen zählen unter anderem die VolkswagenStiftung, die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung, die Bertelsmann Stiftung oder die ZEIT Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.

Spill-Over Effekt

Der Spill-Over Effekt ist eine andere Bezeichnung für den Umbrella-Effekt und kommt bei der Einführung neuer Produkte zur Anwendung und ist so Teil der Produkteinführungsstrategie.
Es geht darum das positive Image einer Marke auf eine Weitere zu übertragen.

Weitere andere Bezeichnungen für den Spill-Over Effekt sind Übertragungseffekt, Spillover oder eben Umbrella-Effekt.

Informationen zum Spill-Over Effekt finden Sie unter Umbrella-Effekt.