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Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Form der EinkommensteuerLohnsteuer und wird auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezogen.
Der Steuersatz der Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse.
Beim Steuerausgleich können verschiedene Freibeträge, wie Werbungskosten, Pauschalen usw. geltend gemacht werden. Wenn das Finanzamt zuviel Steuern einbehoben hat, bekommt man die Steuern wieder.

Körperschaftssteuer

Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen von Körperschaften, Körperschaften sind z.B. KapitalgesellschaftenKörperschaftssteuer wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
In Deutschland wird die Körperschaftsteuer im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Die Körperschaftssteuer beträgt einheitlich 25%

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer belastet als Ertragsteuer das Einkommen juristischer Personen. Bund und Länder haben zu gleichen Teilen Anspruch auf die Körperschaftsteuer. Vor allem Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine und gewerbliche Betriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gehören zu den steuerpflichtigen Körperschaften. Bundesbahn und Bundespost sind unter anderem von der Körperschaftsteuer befreit. Bei Sitz oder Geschäftsleitung der Körperschaft im Inland entsteht unbeschränkte Steuerpflicht. Die Körperschaftsteuer erfasst somit das gesamte Welteinkommen. Bei ausländischen Körperschaften unterliegt nur das Inlandseinkommen der Körperschaftsteuer.

Körperschaftsteuer GmbH

Die GmbH ist als gemeinnützige GmbH von der Entrichtung der Körperschaftssteuer befreit. Auf die Gewerbesteuer wird in der Regel nicht zur Anwendung gebracht. 

Weitere Informationen zur GmbH finden sie unter GmbH

Kraftfahrzeugsteuer

In Deutschland gibt es für die Versteuerung von Kraftfahrzeugen eine Staffelung nach Art des Fahrzeuges, Schadstoffausstoß, Hubraum, usw.

* Euro 5
* Euro 4
* Euro 3
* 3-Liter-Auto
* Euro 2
* Euro 1 und vergleichbare 5-Liter-Autos
* nicht schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm fahren dürfen
* nicht schadstoffarme PKW, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen
* übrige PKW (mit besonders hohem Schadstoffausstoß)

Kraftfahrzeugssteuer in Österreich

In Österreich gibt es verschieden Arten der Kraftfahrzeugssteuer. Einerseits die Steuer beim Neukauf, die Normverbrauchsabgabe (NoVA).
Für alle Fahrzeuge gilt die Motorbezogene Versicherungssteuer und die Kraftfahrzeugsteuer.

Kirchensteuer

In Deutschland und Österreich sammelt der Staat Steuern für die Kirche ein. Die sogenannte Kirchensteuer.
Die Berechung der Kirchensteuer wird anhand der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer vorgenommen.
Die Höhe der Kirchensteuer wird von den Kirchenleitungen festgesetzt.
Die kirchlichen Festsetzungen erlangt der Steuersatz durch die Zustimmung der jeweiligen Länderparlamente.
Der häufigste Grund weswegen von der Kirche ausgetreten wird, ist die Kirchensteuer.

Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb eines Grundstückes fällt die Grunderwerbsteuer an.
Als Bemessungsgrundlage dieser Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung. In der Regel der Kaufpreis.
Der Steuersatz beträgt 3,5% der Bemessunsgrundlage.

Grunderwerbssteuer fällt bei einem Kauf von einem Ferienhaus am Plattensee in Ungarn nicht an.

Grunderwerbsteuer (GrESt)

Die Grunderwerbsteuer kurz GrEST (Bundessteuer) wird anlässlich des Erwerbes von inländischen Liegenschaften bzw. Liegenschaftsteilen, Baurechten und Gebäuden auf fremden Boden erhoben.
Die höhe der GrEST hängt auch vom Verwantschaftsgrad ab – bei nahen Angehörigen 2 %, sonst 3,5 % des Verkehrswertes.
Binnen 1 Monat muss dem zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern der Erwerbsvorgang (Kaufvertrag) angezeigt werden. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) wird bestätigt, dass die Grunderwebsteuer (GrESt) entrichtet wurde, die für die Eintragung des Grunderwerbes in das Grundbuch erforderlich ist.

Grundsteuer

Die Steuer auf den Besitz von Grundstücken ist die Grundsteuer.
Die Grundsteuer wird von Städten und Gemeinden eingehoben.
Geregelt ist die Grundsteuer im Grundsteuergesetz (GrStG).

Es gibt eine Grundsteuer A (agrarisch) und eine Grundsteuer B (baulich).
Als Berechnungsgrundlage gilt der Einheitswert, der vom Finanzamt festgelegt wird.

Steuersätze der Grundsteuer

Es gelten folgenden Steuersätze:
6,0 ‰ für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft,
2,6 ‰ für Einfamilienhäuser von 0 – 38.346,89 EUR Einheitswert,
3,5 ‰ für Einfamilienhäuser über 38.346,89 EUR Einheitswert,
3,1 ‰ für Zweifamilienhäuser und
3,5 ‰ für alle restlichen Grundstücke.

Emissionssteuer

Die Emissionssteuer ist eine Steuer auf Schafstoffemissionen. Mit der Emissionssteuer soll dem Verursacher ein Anreiz gegeben werden, die Emissionen zu reduzieren, sich also umweltfreundlich zu verhalten. Demnach ist die Emissionssteuer ein Instrument der Umweltpolitik und gilt als Umweltabgabe.
Die Umweltschäden sollen dem Verursacher mit der Emissionssteuer in Rechnung gestellt werden. Bei konsumbedingten Emissionen (zum Beispiel Abgase von Kraftfahrzeugen) und bei produktionsbedingten Emissionen sind die Unternehmen heranzuziehen. Der Verursacher erhält eine Prämie in Höhe der marginalen Steuerersparnis, wenn er die Emissionen reduziert. Damit soll ein Anreiz für jeden Verursacher zur Bezahlung von weniger Emissionssteuer geschaffen werden. Die Unternehmen können andere Produktionsfaktoren einsetzen, die Produktionsprozesse verändern oder die Produktion einschränken, um eine Emissionssteuerersparnis zu erreichen. Die privaten Haushalte müssen vor allem ihr Einkaufsverhalten ändern – zum Beispiel Milch in Flaschen kaufen und nicht in Wegwerfpackungen.
Vorwiegend werden die Emissionssteuern für den Produktionsbereich vorgeschlagen. Art und Menge der Schadstoffe (zum Beispiel Gramm Staub je cbm Abgas) werden als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen.