Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer belastet als Ertragsteuer das Einkommen juristischer Personen. Bund und Länder haben zu gleichen Teilen Anspruch auf die Körperschaftsteuer. Vor allem Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine und gewerbliche Betriebe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gehören zu den steuerpflichtigen Körperschaften. Bundesbahn und Bundespost sind unter anderem von der Körperschaftsteuer befreit. Bei Sitz oder Geschäftsleitung der Körperschaft im Inland entsteht unbeschränkte Steuerpflicht. Die Körperschaftsteuer erfasst somit das gesamte Welteinkommen. Bei ausländischen Körperschaften unterliegt nur das Inlandseinkommen der Körperschaftsteuer.