Tagesgeld Vergleiche

5 Tipps, was man bei einem Tagesgeldkonto beachten muss

Haben Sie sich schon einmal umgesehen, wie viele verschiedene Tagesgeldangebote es aktuell auf dem Markt gibt? Die Vielfalt ist schier unüberschaubar und sich selbst einen Überblick zu verschaffen beinahe unmöglich. Dennoch werden Sie es mit unseren fünf ultimativen Tipps schaffen, sich das beste Angebot aus dem Tagesgeld Vergleich herauszusuchen.

Fallen Sie nicht auf Lockangebote herein!

Nachdem es sich bei einem Tagesgeldkonto um eine Geldanlage handelt, sind natürlich die Zinskonditionen wichtig. Im Tagesgeldkonto Vergleich können Sie zunächst die Zinsen miteinander vergleichen. Allerdings sollten Sie ganz genau hinsehen, denn nur allzu oft gibt es Lockangebote, die Ihnen das Blaue vom Himmel herunter versprechen – Hauptsache, Sie eröffnen ein Konto. Leider stellt sich oft erst im Nachhinein heraus, dass die Zinsen nur für einen sehr kurzen Zeitraum gewährt werden. Zinsgarantien sind in diesem Zusammenhang immer als positiv zu bewerten.

Passt Ihr Anlagebetrag zum Angebot?

Achten Sie außerdem darauf, dass die Tagesgeld Zinsen oft auf eine bestimmte Maximaleinlage beschränkt sind. Sobald Sie diese Grenze überschreiten, werden Ihnen gar keine oder zumindest nur noch niedrigere Zinsen bezahlt. In diesem Fall sollten Sie besser ein zweites Tagesgeldkonto eröffnen, statt ihr hart verdientes Geld unverzinst versauern zu lassen. Wenn ein Mindestanlagebetrag vorliegt, müssen Sie diesen ebenfalls erfüllen, da Sie ansonsten überhaupt keine Zinsen bekommen.

Lassen Sie sich nicht auf lange Zinsintervalle ein!

Die Gutschrift der Zinsen kann jährlich erfolgen. Es gibt aber auch Anbieter, die dies halbjährlich, vierteljährlich oder sogar monatlich tun. Auf den ersten Blick würden Sie dadurch nicht mehr Zinsen bekommen. Wenn Sie jedoch genauer nachrechnen, werden Sie schnell feststellen, dass sich der Zinseszinseffekt deutlich bemerkbar macht – Ihre Rendite verbessert sich dadurch spürbar. Lassen Sie sich daher nicht auf ein jährliches Intervall der Gutschrift ein, denn der Tagesgeldzinsen Vergleich hat Besseres zu bieten.

Nutzen Sie kostenlose Extras!

Viele Anbieter offerieren zusätzlich zu attraktiven Konditionen Extras, die Sie zum Abschluss bewegen sollen. Das kann ebenso ein Startguthaben wie eine kostenlose Kreditkarte oder Gutscheine sein. Beziehen Sie diese Leistungen gezielt in Ihren Vergleich ein und finden Sie heraus, welche Offerte insgesamt am besten abschneidet.

Achten Sie auf eine ausreichende Einlagensicherung!

Deutsche Unternehmen müssen bereits laut Gesetz eine Einlagensicherung in einer angemessen Höhe sicherstellen, wobei sich viele Anbieter sogar noch freiwillig dem Einlagensicherungsfonds angeschlossen haben. Problematisch sind oft ausländische Banken, da hier die gesetzlichen Vorgaben oft wesentlich niedriger ausfallen und keine freiwilligen Sicherheitsmechanismen bestehen. Beschränken Sie sich daher entweder auf deutsche Banken oder informieren Sie sich genau, wie hoch die Einlagensicherung im Einzelnen ist.

Bankzinsen

Bankzinsen sind eine in Geld zu entrichtende Gegenleistung

Wann es sich bei einer darzubringenden Leistung um Bankzinsen handelt, hängt nicht von der Leistungsbezeichnung, sondern vom wahren wirtschaftlichen Zweck ab. Das Wissen darum ist für eine Finanzbuchhaltung in Unternehmen, die der gesetzlich geregelten Buchführungs- und Bilanzierungspflicht unterliegen, existenziell. Nicht zu den Bankzinsen zählen Kreditkosten wie Gebühren oder Provisionen sowie beispielsweise Bereitstellungszinsen, die bei Bau- oder Immobilienfinanzierung zur Anwendung kommen können.

Die Höhe der Bankzinsen ist als Teil der Vertragsfreiheit gesetzlich nicht begrenzt. Von Zinswucher spricht man, wenn beispielsweise bei Kleinkrediten oder Teilzahlungskrediten die Zinsfreiheit für deutlich überhöhte Bankzinsen missbraucht wird. Wie in der Marktwirtschaft üblich, bestimmen zum großen Teil Angebot und Nachfrage die Zinshöhe. Weil jedoch Zinsniveau sowie eine staatliche Steuerung des Geld- und Kapitalmarkts Verbraucher- oder Sparverhalten und Investitionen durchaus beeinflussen, werden Bankzinsen auf der Grundlage von in Prozent ausgedrückten Zinssätzen berechnet. Derer gibt es allerdings fast unüberschaubar viele, zudem passen sich Zinssätze immer wieder veränderten Weltmarktbedingungen an. Andererseits kann die Höhe der Bankzinsen von weiteren Kriterien abhängig gemacht werden. Beispiele: Die Zinssumme wird in einem Betrag geleistet; die Zinssumme wird vor der auszuzahlenden Kreditsumme fällig; die Zinssumme wird vom ungewissen Ausgang einer Unternehmeraktivität abhängig gemacht.

Wichtige Zinssätze, die Bankzinsen maßgeblich beeinflussen, sind unter anderem:
Leitzins, den Zentralbanken (hierzulande: Europäische Zentralbank, EZB) festlegen
– Bank- und Sparkassenzinssätze, wie Kreditzins, Effektivzins, Hypothekenzins, Überziehungszins.

Bankzinsen, die ein Kreditinstitut vom Kreditnehmer zwecks Tilgung erhält, heißen Sollzins. Im umgekehrten Fall sind Spareinlagen-Vergütungen an Bankkunden Habenzinsen. Aus Unternehmersicht erscheinen die bilanzierungspflichtigen Bankzinsen als Aufwendung in der GuV.

Bankrecht

Das Bankrecht umschreibt Rahmenbedingungen

Das Bankrecht im Sinne einer rechtlichen Einordnung der Geldinstitute regelt das allgemeinverbindliche Wirtschaftsrecht, bankengesetzliche sowie aufsichtsrechtliche Direktive. Die Rechtsgrundlage für Kreditinstitute in Deutschland ist das Kreditwesengesetz (KWG). Im Bankrecht spielt das Bankgeheimnis als wichtige Rahmenbedingung sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen jeglicher Rechtsformen eine bedeutende Rolle. In der bundesdeutschen Rechtspraxis gibt es im Gegensatz zum Steuergeheimnis kein gesetzlich geregeltes Bankrecht, welches Giro-, Geschäfts- oder sonstige Konten vor staatlichem Zugriff durch die Finanzbehörde und Finanzämter auf entsprechende Daten schützt.

Breiten Raum nehmen die Vertragsbeziehungen zwischen Bankkunden und Geldinstitut im Bankrecht ein. Die Bereiche Privatkunden oder Geschäftskunden eines Geldinstituts tangieren bankrechtliche Themen wie beispielsweise Kontoart, Verfügungsbefugnis, Kreditverträge, Geldkarte (ec-/Maestro-Karte), Kreditkarte, Überweisungen, Lastschriften, Pfändungsschutz sowie Einzugsermächtigungen und vieles mehr. Das Bankrecht beim Girokonto, welches unter anderem jeder Arbeitnehmer zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr benötigt, wird durch einen Girovertrag gewahrt. Neuere, moderne Formen von Geschäftsbereichen wie Online-Banking oder die allgegenwärtige Globalisierung, Stichwort Euro-Zone, setzen voraus, auch fürs Bankrecht zeitnahe Rahmenbedingungen zu schaffen.

Auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB), weiterführender Gesetze und umfangreicher Reglementierungen streiten aufs jeweilige Bankrecht spezialisierte Rechtanwälte in Zivilprozessen sowie mit Staatsanwaltschaft in Strafprozessen um die Einhaltung oder Wiederherstellung des Rechts.

Bankgeschäfte nach den Rahmenbedingungen des Kreditwesengesetzes sind zum Beispiel: Bankdarlehen, Einlagen- und Depotgeschäft oder sonstige Kapitalanlagen. Das Bankrecht beinhaltet auch Fragen der Genehmigung und Aufsicht unterschiedlicher Kreditinstitute zur beziehungsweise bei der Ausübung von Bankgeschäften. Letztendlich sei darauf hingewiesen, dass es an bundesdeutschen Universitäten Institute für Bankrecht und Bankwirtschaft gibt.

Bankdarlehen

Bankdarlehen: Umgangssprachliches Synonym für Kredit

Bankdarlehen ist die Bezeichnung für eine Form des Kredits. Weil es sich um die am häufigsten vorkommende handelt, wird im allgemeinen Sprachgebrauch Bankdarlehen gleichbedeutend als Kredit bezeichnet. Während das Darlehen allgemein mit der Hergabe von Geld oder vertretbaren Sachen definiert wird, stellt das Bankdarlehen die Beteiligung eines Kreditinstituts bereits dar. Aus einem Bankdarlehensvertrag ergibt sich für das Kreditinstitut die Verpflichtung, die festgemachte Darlehenssumme zum Fixtermin dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Ein Darlehensgeber erbringt seine Leistung in der Gegenwart und wird dadurch zum Gläubiger. Schuldner ist der Darlehensnehmer, welcher vertragliche Gegenleistungen zukünftig erbringt.

Es gibt kurzfristige und langfristige Bankdarlehen, solche für Unternehmen oder private Kunden sowie, beispielsweise bei staatlichen Förderprogrammen, zinsfreie oder zinsverbilligte Darlehen, die jedoch meistens über Geschäftsbanken zu beantragen sind. Modifikationen zwischen Bankdarlehen und sonstigen Finanzierungen sind als Folge der Globalisierung fließend. Denn größeren, weltweit agierenden Unternehmen eröffneten sich mit der direkten Nutzung des internationalen Kapitalmarkts neue Methoden der Finanzierung (Großkredit).

Als Kreditgeber für Bankdarlehen fungieren Kreditinstitute jeglicher Art, was Universalbanken, Geschäftsbanken, Zentralbanken, Bausparkassen oder Spezialbanken, beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie ein Bankenkonsortium sein kann. Im Regelfall vergibt jedes Kreditinstitut Bankdarlehen unter Einhaltung üblicher Standards sowie vergleichbarer Richtlinien. Dazu gehören unter anderem: Volljährigkeit des Darlehensnehmers, schriftlicher Kreditantrag, Bonitätsprüfung einschließlich Schufa-Auskunft, gestellte Sicherheiten, Rückzahlungsmodalitäten wie Laufzeit, Tilgung, Zinssätze, Restschuldversicherung; weitere spezifische Kreditkosten sind möglich. Den effektiven Jahreszins ziehen Privatkunden für eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Bankdarlehen heran. Kreditinstitute unterliegen insgesamt zwar der Bankenaufsicht, in Deutschland die BaFin, was allerdings in Einzelfällen „Sittenwidrigkeit“ im Kreditgeschäft nicht ausschließen kann.

Rechtlich ordnen sich Bankdarlehen in die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB, §§ 488 ff.) und des Kreditwesengesetzes (KWG) ein.

Bank Lending Survey

Bank Lending Survey analysiert Kreditvergabeverhalten

Seit 2003 wird der vom Eurosystem konzipierte Bank Lending Survey viermal im Jahr von der EZB innerhalb des Euro-Währungsgebiets unter den BLS-Banken durchgeführt. Bis 2010 stieg die Anzahl der Interviewpartner für die Befragung zum Kreditvergabeverhalten auf 120 Banken. Im ersten Quartal 2011 wurden erstmals Institute aus Estland einbezogen, was die am Bank Lending Survey teilnehmenden BLS-Banken aktuell (Stand: 07/2011) auf 124 erhöhte.

Die nationalen Zentralbanken (NZB) erstellen auf der Grundlage des Bank Landing Surveys der Europäischen Zentralbank landeseigene Zwischenbilanzen. Einerseits gewinnen die nationalen Zentralbanken Erkenntnisse zum Kreditzyklus auf europäischer Ebene im Vergleich zum Kreditvergabeverhalten im eigenen Land und können andererseits nebenher auch ihre Stellung innerhalb des Euro-Währungsgebietes einschätzen.

Der Bank Lending Survey erfragt für jedes Quartal eines Jahres die Bedingungen für Unternehmenskredite, Immobilienkredite, Konsumentenkredite und Darlehen verschiedenster Art im Euro-Raum. Innerhalb jeder Kreditart machen die BLS-Banken Angaben zu Kreditrichtlinien, einzelnen Kreditkonditionen sowie Darlehensstandards. Einflussfaktoren, die auf Kreditnachfrage und Margenentwicklung bei der Kreditvergabe wirken, kommen hinzu.

Mit Zusatzfragen im Bank Lending Survey reagiert die EZB darauf, ob beziehungsweise wie spezielle Situationen an Finanzmärkten bestehende Richtlinien der Banken für Kredite an Unternehmen und private Haushalte in Ländern des Euro-Raums verändern. Beispielsweise reagiert der Bank Lending Survey mit Zusatzfragen auch auf die im Jahr 2007 einsetzende Finanzkrise und daraus resultierenden Auswirkungen hinsichtlich der Eigenkapitalkosten und Refinanzierung bei den teilnehmenden BLS-Banken.

Ergebnisse und deren Auswertung werden in der Bank Lending Survey als schriftlicher Bericht veröffentlicht.

Backtesting

Backtesting: Simulierter Handel auf der Grundlage historischer Daten

Analysten verwenden Backtesting wenn es um Marktrisikomodelle geht. Dabei kann mit diesem Verfahren ein Vergleich über die Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten im Verhältnis zu den tatsächlich eingetretenen Kreditausfällen vorgenommen werden. Händlern und Investoren bietet Backtesting die Möglichkeit, Trading-Strategien oder analytische Marktrisikomodelle vor der Einführung zu interpretieren und gegebenenfalls zu optimieren. Backtesting leistet zum überwiegenden Teil eine entsprechende Software. Auf der Grundlage historischer Kursdaten werden Handelsstrategien zurückgetestet, um deren Spezifikationen und Performance im Vergleich mit Prognosen zu tatsächlich eingetretenen Ereignissen zu prüfen.

Aus den Bedingungen, Anweisungen und der wachsenden Komplexität des Finanzmarkts ergibt sich die Bedeutung für Backtesting. Denn damit können eine Trading-Strategie statistisch validiert oder Einflussgrößen, zum Beispiel höhere Gleichmäßigkeit, die zwischenzeitlich einen geringeren Verlust bewirkt, optimiert werden.

Allerdings lässt sich im Ergebnis von Backtests die Annahme, eine in der Vergangenheit unbefriedigend funktionierende Performance werde dies wahrscheinlich auch zukünftig tun oder umgekehrt aufgrund verschiedener Marktsituationen nicht allgemeingültig bestätigen. Für den Beweis eines möglicherweise durch Backtesting erfolgreich optimierten Marktrisikomodells bleibt Analysten, Händlern und Investoren allein der Test durch den realen Handel.

Abschließend sei darauf verwiesen, dass Backtesting bei vielen weiteren analytischen Methoden zur Prognose zur Anwendung kommen kann.

Börsenhandel-Zulassung

Grundlagen für eine Börsenhandel-Zulassung

a) Das Legitimieren gewerbebetreibender Personen- oder Kapitalgesellschaften zur Teilnahme am Börsenhandel:

Nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise gewerbetreibende Personen- oder Kapitalgesellschaften sind jede natürliche oder juristische Person, die erlaubte Tätigkeiten auf selbstständiger Basis, dauerhaft und mit Gewinnabsicht ausüben. Für die Börsenhandel-Zulassung regelt das Börsengesetz (BörsG) § 19 Voraussetzungen, die ein Gewerbebetrieb zur Teilnahme am Börsenhandel erfüllen muss. Ausnahmen bilden Warenbörsen und Abweichungen vom geforderten Eigenkapital gibt es für in besagtem Gesetzesparagraf aufgeführte Unternehmen (Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, etc.).

b) Die Genehmigung, als Börsenhändler/Börsenmakler tätig zu sein:

Börsenhändler/Börsenmakler haben eine ausreichende berufliche Qualifikation, also eine geeignete Berufsausbildung, zudem sind sie zuverlässig und eine mit der Führung der Unternehmensgeschäfte betraute Person oder der Geschäftsinhaber selbst. Börsenhandel-Zulassungen reglementieren ein jeweiliger Börsenvorstand, eine Börsenordnung, beispielsweise die Frankfurter Wertpapierbörse, zudem die Prüfungskommission einer Börse durch bestimmte Zulassungsbedingungen. Berufskategorien: Börsenhändler/Börsenmakler, freie Makler, Broker, Skontroführer.

c) Die Anerkennung von Wertpapieren als zum Börsenhandel zugelassen:

Geht es um die Börsenhandel-Zulassung von Wertpapieren tritt das Unternehmen als Emittent auf, welcher eine Emission anstrebt. Der Emittent stellt gemeinsam mit einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder anderem nach dem Kreditwesengesetz (KWG) tätigem Institut den Zulassungsantrag zum Börsenhandel schriftlich. In Deutschland regelt die Börsenzulassungsverordnung (BörsZulV) eine angestrebte Börsenhandelzulassung von Wertpapieren. Das Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG, kurz Wertpapierhandelsgesetz) ist Bestandteil des Handelsgesetzbuchs (HGB). Eine weitere unabdingbare Voraussetzung ist ein Verkaufsprospekt, der auf Grundlagen des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) oder im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) veröffentlicht wird.

Trotz unterschiedlicher Betrachtungsweisen wird deutlich, dass die jeweilige Börsenhandel-Zulassung gleichzeitig Zugangs- sowie Handelsberechtigung zur beziehungsweise an einer Wertpapierbörse darstellt.

Automatic Call Distribution (ACD)

Grundprinzip einer Automatic Call Distribution (ACD)

In einem Kundenberatungszentrum (sogenannte Callcenter) beziehungsweise beim Telefonmarketing stellt die ACD das Herzstück zwischen Telekommunikationsanlage und den beschäftigten Agenten dar. Automatic Call Distribution (kurz ACD-Anlage genannt) gibt es als eigenständiges System, integriertes Teil in der Telefonanlage oder computergestützt als CT-System (Call Transfer-System). Das Grundprinzip einer Automatic Call Distribution besteht darin, eingehende Anrufe auf freie Agenten zu verteilen.

Kommt es zur sogenannten Warteschlange, leitet die ACD-Anlage den am längsten wartenden Anrufer automatisch zu dem Agenten weiter, dessen zuletzt geführtes Telefongespräch am längsten zurückliegt. Die Wartezeit des Anrufers kann Automatic Call Distribution bedarfsweise mit Musik, Textansagen oder Werbeeinblendungen ausfüllen. Diverse einstellbare Verteilungsregeln erhöhen die Flexibilität im Inbound-Bereich eines Callcenters um ein Vielfaches. Jeder ACD-Anlage gemein sind statistische Aufzeichnungen, zumindest hinsichtlich der Registrierung eingehender Anrufe nach Datum, Anzahl und Gesprächsdauer. Auch hier lassen sich durch einstellbare Verteilungsregeln weitere Parameter abrufen.

Einstellbare Verteilungsregeln einer ACD

Statistisch bedeutsam für eine optimierte Personalplanung im Callcenter ist die Gesamtanzahl von allen eingehenden Anrufen, unterteilt nach Wochentagen, Tageszeit sowie Überbrückungszeitdauer in der Warteschlange. Darüber hinaus kann eine Automatic Call Distribution wichtige Kennzahlen fürs Qualitätsmanagement liefern: Durchschnittliche Einzelgesprächsdauer, Anzahl abgebrochener Anrufe, exakte Nachverfolgung etwaiger Beschwerden über unfreundliche oder inkompetente Agenten/Kundenberater werden mit Einverständnis des Anrufers aufgezeichnet.

Andererseits versetzt eine ACD Callcenter in die Lage, dem Anrufer einen maßgeschneiderten Gesprächspartner zuzuordnen. Merkmalbasiertes Routing bedingt jedoch ein Kundendatennetz in der ACD-Anlage. Damit lassen sich Prioritäten bei eingehenden Anrufen realisieren, beispielsweise werden A-Kunden an der Warteschlange vorbei lanciert oder Anrufer mit Trouble-Punkten sofort an besonnene Agenten weitergeleitet. Auch eine Anrufverteilung nach Sachgebieten reguliert die Automatic Call Distribution (ACD) bei entsprechender Voreinstellung.

Asset Allocation, Einsatz im Bond Portfolio Management

Asset Allocation steht dabei für die Aufteilung verfügbaren Kapitals/Vermögens auf unterschiedliche Anlageklassen. Bonds sind verzinsliche Wertpapiere. Portfolio Management innerhalb der Finanzwelt bezeichnet die Anlagestrategie und schließt dabei Verwaltung und Kontrolle der Anlageobjekte ein.

Modelle für Asset Allocation beim Einsatz im Bond Portfolio Management

Bei der Gestaltung des Vermögensaufbaus bedient sich Asset Allocation beim Einsatz im Bond Portfolio Management unterschiedlicher Investments beziehungsweise Anlageklassen, die Aktien, Anleihen, Obligationen, Währungen oder Immobilien sein können.

Es gibt langfristige und kurzfristige Asset Accumulation, also strategische oder taktische Vermögensbildung, sowie quantitative Berechnungsmodelle für optimale Asset Allocation für den Einsatz im Bond Portfolio Management:
In der Planungsphase klären Anleger oder Investoren und Finanzberater die Gewichtung des zu investierenden Kapitals hinsichtlich unterschiedlicher Anlageobjekte, respektive Anlageklassen, um damit auch Risiko und Sicherheit abzuwägen. Asset Allocation muss dabei zwingend den finanziellen Spielraum, die gewünschte Laufzeit (Anlagehorizont) des Anlegers/Investors, dessen persönliche Risikobereitschaft und die zu erwartende Rendite berücksichtigen. Daraus ergibt sich das sogenannte Anlegerprofil.

Zwei hochqualifizierte Berechnungsmodelle gibt es für Asset Allocation beim Einsatz im Bond Portfolio Management:

Portfolio Selection“: Vom US-amerikanischen Ökonomen und Nobelpreisträger Harry M. Markowitz entwickelt; mathematische Berechnungsmethode zur effizienten Portfolio-Auswahl, die Diversifikation, also die Auswahlerweiterung auf neue Produkte für neuentstandene Märkte, mit einschließt.
Das „Black-Litterman-Verfahren“ ist ein Prognose-Modell, welches zukünftige Einflussgrößen in Bezug auf die Rendite berücksichtigt.

Im Ergebnis muss Asset Allocation für den Einsatz im Bond Portfolio Management stets sowohl auf die Ziele als auch auf spezielle Besonderheiten jedes einzelnen, individuellen Anlegers ausgerichtet sein.

Nahrungsmittelknappheit

Nahrungsmittelknappheit ist die Annahme, dass auf Grund diverser Faktoren die Weltbevölkerung nicht mit ausreichend Lebensmittel versorgt werden kann.

Nahrungsmittelknappheit – Realität oder Einbildung?

Die UNO Welt-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation – kurz FAO – geht aktuell davon aus, dass die aktuell landwirtschaftliche Produktion ausreicht die Weltbevölkerung zu ernähren.
Das Problem des Welthunger liegt an der ungleichen Verteilung und dem Versorgungsproblem.

Dennoch wird diskutiert, dass durch aktuelle nicht abschätzbare Faktoren wie Klimawandel, Artensterben, Wassermangel und andere Naturphänomäne die Produktion von agraischen Rohstoffen – also Lebensmittel rückläufig werden könne.

Auch wird der Biotreibstoffproduktion Potential zugesprochen, eine Nahrungsmittelknappheit zu erzeugen. Wenn die Früchte von Agrarflächen zur Energieerzeugung statt zur Ernährung genutzt werden liegt der Schluss nahe, dass die Ressourcen für Essen knapper werden.

Zur Zeit gibt es weder Beweise für eine drohende Lebensmittelknappheit, aber auch keine Beweise, dass diese nicht auftreten wird. 

Nahrungsmittelknappheit durch steigende Preise für Grundnahrungsmittel

FAO und OSZE, aber auch namhafte Wirtschaftsexperten warnen seit Jahren vor einer Nahrungsmittelknappheit durch stetig steigende Rohstoffpreise von Agrarprodukten. Der FAO Food-Price-Index steigt seit Jahren an. 

Dadurch werden laut der UNO soziale Unruhen in Entwicklungsländern und Schwellenländern stark zunehmen und könne zu einer Destabiliserung der politischen Lage führen. Konkretes Beispiel ist die Revolution in Ägypten aus 2011.

Spekulation auf Rohstoffe als ein Grundübel für steigende Nahrungspreise?

In Politik, Wirtschaft und der Gesellschaft wird die Spekulation auf Nahrungsmittel, also zum Beispiel Weizen diskutiert.
Durch Futurehandel auf Agrarrohstoffe kann – so die Meinung vieler Experten – der Nahrungsmittelpreis unnötig in die Höhe getrieben werden und so Hungersnöte und Nahrungsmittelknappheit auslösen.
Befürworter der Termingeschäfte auf Agrarrohstoffe führen an, dass ohne einen freien Marktplatz der Welthandel mit Rohstoffe für die Lebensmittelproduktion nicht funktionieren kann.