Bankrecht

Das Bankrecht umschreibt Rahmenbedingungen

Das Bankrecht im Sinne einer rechtlichen Einordnung der Geldinstitute regelt das allgemeinverbindliche Wirtschaftsrecht, bankengesetzliche sowie aufsichtsrechtliche Direktive. Die Rechtsgrundlage für Kreditinstitute in Deutschland ist das Kreditwesengesetz (KWG). Im Bankrecht spielt das Bankgeheimnis als wichtige Rahmenbedingung sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen jeglicher Rechtsformen eine bedeutende Rolle. In der bundesdeutschen Rechtspraxis gibt es im Gegensatz zum Steuergeheimnis kein gesetzlich geregeltes Bankrecht, welches Giro-, Geschäfts- oder sonstige Konten vor staatlichem Zugriff durch die Finanzbehörde und Finanzämter auf entsprechende Daten schützt.

Breiten Raum nehmen die Vertragsbeziehungen zwischen Bankkunden und Geldinstitut im Bankrecht ein. Die Bereiche Privatkunden oder Geschäftskunden eines Geldinstituts tangieren bankrechtliche Themen wie beispielsweise Kontoart, Verfügungsbefugnis, Kreditverträge, Geldkarte (ec-/Maestro-Karte), Kreditkarte, Überweisungen, Lastschriften, Pfändungsschutz sowie Einzugsermächtigungen und vieles mehr. Das Bankrecht beim Girokonto, welches unter anderem jeder Arbeitnehmer zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr benötigt, wird durch einen Girovertrag gewahrt. Neuere, moderne Formen von Geschäftsbereichen wie Online-Banking oder die allgegenwärtige Globalisierung, Stichwort Euro-Zone, setzen voraus, auch fürs Bankrecht zeitnahe Rahmenbedingungen zu schaffen.

Auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB), weiterführender Gesetze und umfangreicher Reglementierungen streiten aufs jeweilige Bankrecht spezialisierte Rechtanwälte in Zivilprozessen sowie mit Staatsanwaltschaft in Strafprozessen um die Einhaltung oder Wiederherstellung des Rechts.

Bankgeschäfte nach den Rahmenbedingungen des Kreditwesengesetzes sind zum Beispiel: Bankdarlehen, Einlagen- und Depotgeschäft oder sonstige Kapitalanlagen. Das Bankrecht beinhaltet auch Fragen der Genehmigung und Aufsicht unterschiedlicher Kreditinstitute zur beziehungsweise bei der Ausübung von Bankgeschäften. Letztendlich sei darauf hingewiesen, dass es an bundesdeutschen Universitäten Institute für Bankrecht und Bankwirtschaft gibt.