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Kredit mit variabler Verzinsung

Kredit mit variabler Verzinsung bei vielen Finanzierungen üblich

Bei einem Kredit mit variabler Verzinsung sind Sollzinsen eine veränderliche Größe, die sich aus den Schwankungen der Zinssätze auf Kapitalmärkten ergibt. Banken wird ein Eigeninteresse daran zugestanden, einen am Beginn der Laufzeit des Kredits festgelegten Sollzins nachträglich und ohne Vertragsänderung zu korrigieren. Andererseits kann der Kredit mit variabler Verzinsung zum Kredit mit einem Festzins werden, wenn dies im Kreditvertrag vereinbart wird, was häufig beim Ratenkredit mit kurzer- bis mittelfristiger Laufzeit der Fall ist. Denn obwohl die Bank innerhalb der Kreditlaufzeit ihren Zinssatz dem Marktzins anpasst, zahlt der Kreditnehmer beim Ratenkredit mit kurzer Laufzeit den vereinbarten Festzins.

Kredite mit variabler Verzinsung kommen in vielfältiger Art und bei fast allen Finanzierungen vor. Insbesondere trifft es auf Darlehen mit langen Laufzeiten zu. Bausparverträge, Projekt-, Immobilien-, Baufinanzierungen, Hypothekendarlehen oder Großkredite sind meistens Kredite mit variabler Verzinsung. Und zwar deshalb, weil am Beginn der Vertragslaufzeit Entwicklungen am Kapitalmarkt schwer eingeschätzt werden können.

Die Höhe der Zinsen orientiert sich am Leitzins von Zentralbanken beziehungsweise dem der Europäischen Zentralbank. Neben der Laufzeit kann bei einem Kredit mit variabler Verzinsung auch die Bonität des Kreditnehmers Einfluss auf letztendlich zu zahlenden Zinsen haben. Kreditgeber berechnen neben dem zum Zeitpunkt der Kreditvergabe üblichen Marktzins gegebenenfalls einen Risikoaufschlag, der nach Umfang der Kreditsicherheiten und dem geschätzten Risiko veranschlagt wird. Das allseits bekannte Kürzel „p. a.“ (pro anno, pro Jahr) hinterm in Prozent genannten Zinssatz verweist prinzipiell auf eine variable Verzinsung. Demnach ist auch der Dispo beim Girokonto ein Kredit mit variabler Verzinsung.

Kreditangebot

Kreditangebote vor Vertragsabschluss möglichst umfassend prüfen

Wird der Begriff Kreditangebot im Sinne der Betriebswirtschaftslehre betrachtet, stellt es den ersten Schritt vor einem zwingend notwendigen Kreditantrag sowie im weiteren Verlauf des Kreditvertrags dar. Aus Sicht der Unternehmen wird ein Kreditangebot im Großen und Ganzen dem Bereich Beschaffung zugeordnet.

Weil Finanzinstitute, Banken und Sparkassen Dienstleistungsunternehmen sind, geht es bei diesen selbstverständlich nicht um die Beschaffung von Rohstoffen, Materialien, Gütern, sondern um potenzielle Kunden. Geschäftsleute, Unternehmer, Gewerbebetreibende, Freiberufler, etc. nutzen Kreditangebote ebenso wie Privatpersonen dafür, sich gegebenenfalls Finanzmittel zu beschaffen. Insbesondere Direktbanken bewerben ihre Kreditangebote in öffentlichen Medien.

Spezialbanken, wie zum Beispiel die Postbank, ein privates Bankhaus, hingegen bevorzugen die individuelle Beratung, wenn zukünftige Kreditnehmer ein Kreditangebot wünschen. Speziell die gegenüber den Universalbanken in geringerer Anzahl vorhandenen, traditionsreichen privaten Bankhäuser haben eine wohlhabende Klientel, sodass deren Kundenbetreuung Vermögensberatung respektive Vermögensverwaltung umfasst, was freilich ein bedarfsweise erstelltes Kreditangebot mit einschließt. Vertriebskanäle der Universalbanken im Massenkundengeschäft sind Telefon, Internet, wenn vorhanden das Filialnetz (nicht bei Direktbanken) sowie der heutzutage nicht mehr weit verbreitete Außendienst. Darüber hinaus nutzen Universalbanken sonstige Finanzdienstleister, bei denen neben Anlageberatung auch Kreditangebote zum Aufgabengebiet gehören können.

Kreditvermittlung und Kreditangebot sind keine identischen Begriffe. Hauptunterschied: Kreditvermittlung verursacht Kosten (Vermittlungsprovision) und unterliegt bereits rechtlichen Regulierungen, ein Kreditangebot ist gebührenfrei sowie rechtlich in keinster Weise bindend. Während Kapitalgeber zukünftige Kreditnehmer hinsichtlich Kreditfähigkeit, Kreditwürdigkeit, Kreditsicherheiten prüfen, sollten Verbraucher beim Kreditangebot folgende Zahlungsbedingungen vergleichen: Zinssatz, Tilgungsraten, sonstige Kreditkosten (Gebühren, Provisionen). Dem Kreditangebot folgen Kreditantrag, Kreditzusage (-absage), Kreditvertrag.

Kleinkredit

Kleinkredit: Standardisierter Kreditvertrag für Privatkunden

Angaben über die Kreditsumme schwanken, angefangen bei Hunderterbeträgen, vor allem hinsichtlich des Maximalbetrags, wenn es um einen Kleinkredit geht. In der Literatur werden Kreditsummen von 25.000, 50.000 oder 75.000 Euro angegeben, bis zu denen ein Verbraucherdarlehen noch als Kleinkredit gilt, der umgangssprachlich Raten– oder Konsumentenkredit heißt.

Zur Laufzeit sind die Angaben ebenso unterschiedlich, denn obwohl der Kleinkredit unzweifelhaft eher eine kurzfristige Überlassung von Geld gegen Zahlung von Zinsen ist, werden Laufzeiten ab sechs oder zwölf und bis 72 oder 120 Monaten angegeben. Banken, Direktbanken, Sparkassen bieten Kleinkredite häufig als standardisiertes Produkt an. Das heißt, dass Bedingungen zur Kreditvergabe und Konditionen von einer bestimmten Bank/Sparkasse für alle Kreditnehmer gleich sind; Kreditzusagen / etwaige Absagen werden in der Regel zügig entschieden. Nicht gleich, sondern von Kreditgeber zu Kreditgeber eher extrem unterschiedlich können gerade beim Kleinkredit die unabhängig von der Tilgung anfallenden Kosten sein. Zu Kreditkosten gehören im Allgemeinen Zinsen, Restschuldversicherung, Bearbeitungs-, Vermittlungs- oder weitere Gebühren. Werben Online-Anbieter mit Kredit ohne Schufa, sogenanntem Wunsch- oder Kleinkredit, sollten Konditionen besonders intensiv geprüft werden.

Kontoeröffnung

Vor der Kontoeröffnung zu beachtende Kriterien

Mit der Kontoeröffnung erlangen volljährige Bürger den in Deutschland sowie allen weiteren entwickelten Industriestaaten zwingend notwendigen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Im Privatkundenbereich wird dafür das Girokonto, für Geschäftsleute ein Kontokorrent eröffnet. Bevor es zur Kontoeröffnung kommt, die mit Kontoeinrichtung fachlich korrekt definiert ist, muss in jedem Fall eine Legitimationsprüfung erfolgen. Dabei handelt es sich um die Feststellung der Identität des zukünftigen Kontoinhabers. Wird die Kontoeröffnung in einer Filialbank vollzogen, sind vom Antragsteller Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Für ein Geschäfts- oder Girokonto bei Direktbanken legitimieren sich interessierte Neukunden mittels sogenanntem Postident-Verfahren, bei dem Postangestellte die notwendigen Personenangaben vergleichen und bestätigen. Streben Schüler und Jugendliche unter 18 Jahren eine Kontoeröffnung an, wird die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorausgesetzt. Die überwiegende Mehrheit aller Kreditinstitute hat ein mit „Girokonto für Schüler / Studenten“ bezeichnetes Bankkonto im Produktprogramm, welches in der Regel ohne Kontoführungsgebühr und vielfach ohne monatlichen Mindestgeldeingang angeboten wird.

Kriterien, die vor Kontoeröffnung Beachtung verdienen, sind Gebühren für Kontoführung, Kreditkarte, Geldkarte, Transaktionen wie Überweisungen, Lastschriften, Abbuchungen. Zudem sollten vor Kontoeröffnung Möglichkeiten zur ausreichenden Versorgung mit Bargeld überprüft werden, insbesondere wenn fürs benötigte Girokonto eine Direktbank gewählt wird. Um die Kontoeröffnung zügig voranzutreiben, nutzen Interessierte oft den Girokonto-Vergleich im Internet: Wichtige Konditionen verschiedener Banken werden in Tabellenform übersichtig dargestellt. Die Bonitätsprüfung mittels Schufa-Abfrage und Vorlage von Lohn-/Gehaltsabrechnungen ist bei vielen Banken übliche Praxis, bevor dem Antragsteller Vertragsunterlagen, Kontonummer, Geld-, Kreditkarte einschließlich PINs und Bestätigung der Kontoeröffnung per Postweg zugestellt werden.

Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren entfallen unter bestimmten Voraussetzungen

Die Eröffnung eines Geschäfts- oder Girokontos setzt stets einen Bankvertrag voraus. Die Bank / das Kreditinstitut kann für erbrachte Dienstleistungen sogenannte Bankgebühren erheben, zu denen auch Kontoführungsgebühren gehören. Kontokorrent-/Girokontenverträge sind überwiegend standardisiert, enthalten allgemeine Regelungen zur Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank sowie einen Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Kreditinstituts. Kontoführungsgebühren finden sich wie alle weiteren Entgelte/Gebühren beispielsweise für Transaktionen, Kreditkarte, Geldkarte (ec-/Maestro-Karte), Einsatz der Kreditkarte im In-/Ausland oder die Nutzung von Geldautomaten im In-/Ausland innerhalb der AGB unter Konditionen. In Deutschland sind Kreditinstitute verpflichtet, auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam zu machen.

Kontoführungsgebühren berechnen Banken als monatliche Pauschale oder je einzelnem Buchungsposten, wobei mindestens fünf aller monatlichen Buchungsvorgänge kostenlos durchgeführt werden müssen. Obwohl Banken in Deutschland keine Gebühren für Leistungen erheben dürfen, die zu ihren gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten gehören, haben in der Praxis oftmals erst Auseinandersetzungen zwischen Verbraucherschützern und Banken vor dem Bundesgerichtshof (BGH) letztendlich zu Kostensenkungen geführt.

Gutbetuchte Kunden durch Wegfall der Kontoführungsgebühren für sich zu gewinnen, entwickelte sich, als beispielsweise die Postbank anfing, ab einem bestimmten monatlichen Geldeingang auf diese Gebühr zu verzichten. Seitdem das Online-Banking von vielen Bankkunden bevorzugt wird, ist das „kostenlose Girokonto“, was den Verzicht auf Kontoführungsgebühren meint, weitverbreitet. Direktbanken verwalten Girokonten überwiegend ohne Kontoführungsgebühren. Manche setzen dafür allerdings regelmäßigen Geldeingang in Form von Lohn, Gehalt, Rente, sonstigen Bezügen voraus, weshalb solcherart Konten Gehaltskonto heißen. Nutzen Kleingewerbebetreibende, Selbstständige, Freiberufler das Girokonto einer Direktbank oder das im Bereich Online-Banking einer Filialbank als Geschäftskonto, ist der Verzicht auf Kontoführungsgebühren allgemein nicht üblich.

Konsumentenrente

Die Konsumentenrente ist ein wichtiger Begriff in der Haushaltstheorie, der auf Alfred Marshall (1890) und Jules Dupuit (1840) zurückgeht. Er bezeichnet die Differenz aus dem Preis, den ein Konsument aufgrund aktueller Marktverhältnisse für ein Produkt zahlen muss (Marktpreis; auch Gleichgewichtspreis), und dem Preis, den er für das Gut zu zahlen bereit wäre (Reservationspreis). Demgegenüber steht die Produzentenrente, mit der die Konsumentenrente gemeinsam einen wesentlichen Baustein zur Bestimmung der Ökonomischen Wohlfahrt bildet.

In der Praxis würde das folgendermaßen aussehen: Verkauft Ihnen jemand ein Ein-Euro-Stück für 60 Cent, haben Sie dabei 40 Cent gutgemacht, vorausgesetzt Sie wären auch bereit gewesen, bis zu einem Euro zu zahlen (was vermutlich der Fall gewesen wäre – dann hätten Sie ja nichts verloren). Diese 40-Cent-Spanne würde man in dem Falle als Konsumentenrente bezeichnen.

Dieser Wert kann entweder für Einzelpersonen oder für einen gesamten Markt bestimmt werden. Letzteres ist möglich, wenn man alle individuellen Konsumentenrenten addiert, womit man ein Maß der aggregierten Konsumentenrente in einem Markt erhält. Der Wert ist umso höher, je vollkommener und freier die Möglichkeiten der Konkurrenz auf dem Markt sind. So lässt sich quasi messen, welchen Gesamtvorteil die Konsumenten beim Güterkauf erzielen.

Die Berechnung der Konsumentenrente hat verschiedene Vorteile. Sie hilft beispielsweise in Verbindung mit der Produzentenrente, die Vorteile und Kosten von alternativen Markstrukturen und staatlichen Eingriffen zu bewerten, die das Verhalten von Unternehmen und Konsumenten beeinflussen. Addiert man die aggregierte Konsumentenrente zur aggregierten Produzentenrente, erhält man als Ergebnis die sogenannte „Ökonomische Rente“ – die Wohlfahrt der Gesellschaft. Sie wird also als Maßstab für das Wohlergehen der Nachfrager verstanden, indem sie den Nutzenüberschuss über die Ausgaben benennt.

Je geringer der Gleichgewichtspreis ist, desto besser geht es den Konsumenten und desto mehr Konsumentenrente bleibt ihnen. Steigt jedoch der Gleichgewichtspreis, verlieren die Konsumenten an Rente. Dies ist auf die verminderte Nachfrage zurückzuführen. Aus Gütern, die nicht erworben werden, kann natürlich auch keine Rente resultieren.

Kapitalmarkt

Der Kapitalmarkt dient zur Finanzierung von Ausgaben und besteht aus mehreren Märkten wie zB. dem Rentenmarkt oder Aktienmarkt.
Im Kapitalmarkt wird zischen den Kapitalgebern, den Kapitalnehmern und den Intermediären unterschieden wobei die Intermediären am Kapitalmarkt als vermittler zischen den Kapitalgebern und den Kapitalnehmern auftreten.

Angebotene Titel am Kapitalmarkt

  • Aktien
  • Anleihen
  • Partizipationsscheine 

Der Kapitalmarkt hat weiters verschiedenen Funktionen

  • Marktausgleich
  • Lenkungsfunktion
  • Funktionsschutz
  • Kapitalschutz 

Knappheitsrelation

Der Grund für das wirtschaftliche Handeln ist der, dass für bestimmte Güter in bestimmten Gebieten eine Knappheit herscht.
Die Knappheitsrelation beschreibt die Sättigung der Bedürfnisse der Menschen über die Verfügbarkeit der Güter welche sich wieder um am Markt üblichen Preis niederschlägt.

Komplementärwährung

Unter dem Begriff Komplementärwährung versteht man eine Währung, die neben der offiziellen Währung als Tauschmittel gültig ist. 

Beispiele für Komplementärwährung:

  • Schwundgeld aus Wörgl in Tirol in der Zwischenkriegszeit
  • Talent – 1992 geschaffene Schweizer Komplementärwährung
  • Bethel-Mark bzw. Bethel-Euro – seit 1908 im Verkehr im Ortskreis Bethel