Archiv der Kategorie: K

Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten aus rechtlicher und banküblicher Sicht

Kreditsicherheiten sind solche Maßnahmen/Vereinbarungen, die einem Kreditgeber die Rückzahlung des geliehenen Geldes einschließlich der Zinsen garantieren. Kann der Kreditnehmer (Schuldner, Debitor) berechtigte Ansprüche des Kreditgebers (Gläubiger, Kreditor) in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen nicht mehr erfüllen, greifen die im Kreditvertrag vereinbarten Kreditsicherheiten. Hinsichtlich der Verwertbarkeit hinterlegter Vermögensgegenstände, was Sachen oder Rechte sein können, unterscheiden sich dringliche (zum Beispiel Grundpfandrechte, Verpfändung von Guthaben) und sonstige Sicherheiten (zum Beispiel Bürgschaft, Patronats-, Negativerklärung). Nach Typen klassifizierte Kreditsicherheiten sind:

a) Personensicherheiten, die schuldrechtliche Ansprüche gegen natürliche Personen beinhalten; Beispiele: Bürgschaft, Garantie, Schuldübernahme (Patronatserklärung) oder Wechsel.

b) Sachsicherheiten (Realsicherheiten) mit sachenrechtlichen Ansprüchen der Kreditgeber gegenüber den Kreditnehmern; Beispiele: Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung.

Die Kreditsicherheiten gliedern sich darüber hinaus noch in akzessorische und nicht akzessorische Sicherheiten. Hauptmerkmale der akzessorischen sind generelles Bestehen einer Grundschuld sowie ihr Umfang und ihre Dauer. Hier erlischt die Kreditsicherheit mit Begleichung der Grundschuld. Bei nicht akzessorischer Sicherheit bleibt beispielsweise eine Grundschuld bestehen, auch wenn alle Verpflichtungen durch den Schuldner erfüllt wurden; allerdings setzen nicht akzessorische Sicherheiten keine bestehende Forderung voraus.

Manche Kreditsicherheiten wie Hypothek, Pfandrecht, Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt gelten von vorneherein als Rechtsgeschäfte, die auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auszugestalten sind. Von Kreditnehmern beizubringende bankübliche Kreditsicherheiten sind unter anderen Bürgschaft, Forderungsabtretung (Lohn, Gehalt, Versicherungen), Verpfändung von Wertpapierbeständen, Negativerklärung, etc.

Kapitalgeber entscheiden eigenverantwortlich über Kreditsicherheiten. Die Bonität des Kreditnehmers (Schufa, bei Konzernen auch Rating) hat wesentlichen Einfluss auf Kreditsicherheiten.

Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung (PAngV)

Bedeutung von Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung

Erläuterungen für die Bedeutung des Ausdrucks Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung (PAngV) muss vorangestellt werden, dass diese begriffliche Konstruktion allein bei Darlehensverträgen/Krediten für Verbraucher relative Bedeutung hat. Geschäftsleute, Unternehmen, auch Unternehmensgründer, Mittelständler, Konzerne, etc. können Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung vergleichsweise wenig bis gar nichts entnehmen. Und zwar deshalb, weil für sie Regeln des Verbraucherschutzes keine Anwendung finden und zudem Investitionskredite, Personalkredite, Großkredite oder Schuldscheindarlehen ganz andere Voraussetzungen und Bedingungen haben. Hinzu kommen individuell zu erbringende Kreditsicherheiten, die zum Teil weitere zusätzliche Kosten (Zahlungsbedingungen) verursachen können.

Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung (PAngV) betreffen schlussendlich also nur Darlehen, Kredite für Konsumenten, Verbraucher, also Privatpersonen. Und auch hier sind die Kreditarten, bei denen Verbraucher Vergleiche zwischen Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung realistisch vornehmen können, mehr oder weniger stark eingeschränkt. Die Preisangabeverordnung PAngV dient durch Regelungen zur Preiswahrheit und Preisklarheit dem Verbraucherschutz und der Förderung des Wettbewerbs zwischen Marktteilnehmern. Zum Inhalt gehören Vorschriften darüber, wie, wo, wann, welche Preise und Kosten für bestimmte Waren und Dienstleistungen darzustellen sind. Kreditkonditionen nach Preisangabeverordnung haben sich an § 6 dieser dem Verbraucherschutz dienenden Verordnung zu orientieren. Hier befinden sich innerhalb der jeglichen Verbraucherschutz in Bezug auf Preisangaben betreffenden Vorschrift die für das Kreditgeschäft.

Kreditkonditionen nach Preisangabenverordnung können allein dann realistisch miteinander verglichen werden, wenn Kreditart, Sollzinssatz und Laufzeit jeweils gleich sind, zudem spielt der Kreditgeber keine unwesentliche Rolle. Kreditkonditionen sind Zahlungsbedingungen für die Kosten des Kredits, beispielsweise Zinssatz, etwaige Gebühren, Zuschläge oder auch Provisionen. Einfluss auf Kreditkonditionen nach Preisangabeverodnung haben Marktlage, Referenzzinssatz und Bonität des Kreditnehmers.

Kleinkredit

Kleinkredit: Standardisierter Kreditvertrag für Privatkunden

Angaben über die Kreditsumme schwanken, angefangen bei Hunderterbeträgen, vor allem hinsichtlich des Maximalbetrags, wenn es um einen Kleinkredit geht. In der Literatur werden Kreditsummen von 25.000, 50.000 oder 75.000 Euro angegeben, bis zu denen ein Verbraucherdarlehen noch als Kleinkredit gilt, der umgangssprachlich Raten– oder Konsumentenkredit heißt.

Zur Laufzeit sind die Angaben ebenso unterschiedlich, denn obwohl der Kleinkredit unzweifelhaft eher eine kurzfristige Überlassung von Geld gegen Zahlung von Zinsen ist, werden Laufzeiten ab sechs oder zwölf und bis 72 oder 120 Monaten angegeben. Banken, Direktbanken, Sparkassen bieten Kleinkredite häufig als standardisiertes Produkt an. Das heißt, dass Bedingungen zur Kreditvergabe und Konditionen von einer bestimmten Bank/Sparkasse für alle Kreditnehmer gleich sind; Kreditzusagen / etwaige Absagen werden in der Regel zügig entschieden. Nicht gleich, sondern von Kreditgeber zu Kreditgeber eher extrem unterschiedlich können gerade beim Kleinkredit die unabhängig von der Tilgung anfallenden Kosten sein. Zu Kreditkosten gehören im Allgemeinen Zinsen, Restschuldversicherung, Bearbeitungs-, Vermittlungs- oder weitere Gebühren. Werben Online-Anbieter mit Kredit ohne Schufa, sogenanntem Wunsch- oder Kleinkredit, sollten Konditionen besonders intensiv geprüft werden.

Kontoeröffnung

Vor der Kontoeröffnung zu beachtende Kriterien

Mit der Kontoeröffnung erlangen volljährige Bürger den in Deutschland sowie allen weiteren entwickelten Industriestaaten zwingend notwendigen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Im Privatkundenbereich wird dafür das Girokonto, für Geschäftsleute ein Kontokorrent eröffnet. Bevor es zur Kontoeröffnung kommt, die mit Kontoeinrichtung fachlich korrekt definiert ist, muss in jedem Fall eine Legitimationsprüfung erfolgen. Dabei handelt es sich um die Feststellung der Identität des zukünftigen Kontoinhabers. Wird die Kontoeröffnung in einer Filialbank vollzogen, sind vom Antragsteller Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Für ein Geschäfts- oder Girokonto bei Direktbanken legitimieren sich interessierte Neukunden mittels sogenanntem Postident-Verfahren, bei dem Postangestellte die notwendigen Personenangaben vergleichen und bestätigen. Streben Schüler und Jugendliche unter 18 Jahren eine Kontoeröffnung an, wird die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorausgesetzt. Die überwiegende Mehrheit aller Kreditinstitute hat ein mit „Girokonto für Schüler / Studenten“ bezeichnetes Bankkonto im Produktprogramm, welches in der Regel ohne Kontoführungsgebühr und vielfach ohne monatlichen Mindestgeldeingang angeboten wird.

Kriterien, die vor Kontoeröffnung Beachtung verdienen, sind Gebühren für Kontoführung, Kreditkarte, Geldkarte, Transaktionen wie Überweisungen, Lastschriften, Abbuchungen. Zudem sollten vor Kontoeröffnung Möglichkeiten zur ausreichenden Versorgung mit Bargeld überprüft werden, insbesondere wenn fürs benötigte Girokonto eine Direktbank gewählt wird. Um die Kontoeröffnung zügig voranzutreiben, nutzen Interessierte oft den Girokonto-Vergleich im Internet: Wichtige Konditionen verschiedener Banken werden in Tabellenform übersichtig dargestellt. Die Bonitätsprüfung mittels Schufa-Abfrage und Vorlage von Lohn-/Gehaltsabrechnungen ist bei vielen Banken übliche Praxis, bevor dem Antragsteller Vertragsunterlagen, Kontonummer, Geld-, Kreditkarte einschließlich PINs und Bestätigung der Kontoeröffnung per Postweg zugestellt werden.

Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren entfallen unter bestimmten Voraussetzungen

Die Eröffnung eines Geschäfts- oder Girokontos setzt stets einen Bankvertrag voraus. Die Bank / das Kreditinstitut kann für erbrachte Dienstleistungen sogenannte Bankgebühren erheben, zu denen auch Kontoführungsgebühren gehören. Kontokorrent-/Girokontenverträge sind überwiegend standardisiert, enthalten allgemeine Regelungen zur Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank sowie einen Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Kreditinstituts. Kontoführungsgebühren finden sich wie alle weiteren Entgelte/Gebühren beispielsweise für Transaktionen, Kreditkarte, Geldkarte (ec-/Maestro-Karte), Einsatz der Kreditkarte im In-/Ausland oder die Nutzung von Geldautomaten im In-/Ausland innerhalb der AGB unter Konditionen. In Deutschland sind Kreditinstitute verpflichtet, auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam zu machen.

Kontoführungsgebühren berechnen Banken als monatliche Pauschale oder je einzelnem Buchungsposten, wobei mindestens fünf aller monatlichen Buchungsvorgänge kostenlos durchgeführt werden müssen. Obwohl Banken in Deutschland keine Gebühren für Leistungen erheben dürfen, die zu ihren gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten gehören, haben in der Praxis oftmals erst Auseinandersetzungen zwischen Verbraucherschützern und Banken vor dem Bundesgerichtshof (BGH) letztendlich zu Kostensenkungen geführt.

Gutbetuchte Kunden durch Wegfall der Kontoführungsgebühren für sich zu gewinnen, entwickelte sich, als beispielsweise die Postbank anfing, ab einem bestimmten monatlichen Geldeingang auf diese Gebühr zu verzichten. Seitdem das Online-Banking von vielen Bankkunden bevorzugt wird, ist das „kostenlose Girokonto“, was den Verzicht auf Kontoführungsgebühren meint, weitverbreitet. Direktbanken verwalten Girokonten überwiegend ohne Kontoführungsgebühren. Manche setzen dafür allerdings regelmäßigen Geldeingang in Form von Lohn, Gehalt, Rente, sonstigen Bezügen voraus, weshalb solcherart Konten Gehaltskonto heißen. Nutzen Kleingewerbebetreibende, Selbstständige, Freiberufler das Girokonto einer Direktbank oder das im Bereich Online-Banking einer Filialbank als Geschäftskonto, ist der Verzicht auf Kontoführungsgebühren allgemein nicht üblich.

Konsumentenrente

Die Konsumentenrente ist ein wichtiger Begriff in der Haushaltstheorie, der auf Alfred Marshall (1890) und Jules Dupuit (1840) zurückgeht. Er bezeichnet die Differenz aus dem Preis, den ein Konsument aufgrund aktueller Marktverhältnisse für ein Produkt zahlen muss (Marktpreis; auch Gleichgewichtspreis), und dem Preis, den er für das Gut zu zahlen bereit wäre (Reservationspreis). Demgegenüber steht die Produzentenrente, mit der die Konsumentenrente gemeinsam einen wesentlichen Baustein zur Bestimmung der Ökonomischen Wohlfahrt bildet.

In der Praxis würde das folgendermaßen aussehen: Verkauft Ihnen jemand ein Ein-Euro-Stück für 60 Cent, haben Sie dabei 40 Cent gutgemacht, vorausgesetzt Sie wären auch bereit gewesen, bis zu einem Euro zu zahlen (was vermutlich der Fall gewesen wäre – dann hätten Sie ja nichts verloren). Diese 40-Cent-Spanne würde man in dem Falle als Konsumentenrente bezeichnen.

Dieser Wert kann entweder für Einzelpersonen oder für einen gesamten Markt bestimmt werden. Letzteres ist möglich, wenn man alle individuellen Konsumentenrenten addiert, womit man ein Maß der aggregierten Konsumentenrente in einem Markt erhält. Der Wert ist umso höher, je vollkommener und freier die Möglichkeiten der Konkurrenz auf dem Markt sind. So lässt sich quasi messen, welchen Gesamtvorteil die Konsumenten beim Güterkauf erzielen.

Die Berechnung der Konsumentenrente hat verschiedene Vorteile. Sie hilft beispielsweise in Verbindung mit der Produzentenrente, die Vorteile und Kosten von alternativen Markstrukturen und staatlichen Eingriffen zu bewerten, die das Verhalten von Unternehmen und Konsumenten beeinflussen. Addiert man die aggregierte Konsumentenrente zur aggregierten Produzentenrente, erhält man als Ergebnis die sogenannte „Ökonomische Rente“ – die Wohlfahrt der Gesellschaft. Sie wird also als Maßstab für das Wohlergehen der Nachfrager verstanden, indem sie den Nutzenüberschuss über die Ausgaben benennt.

Je geringer der Gleichgewichtspreis ist, desto besser geht es den Konsumenten und desto mehr Konsumentenrente bleibt ihnen. Steigt jedoch der Gleichgewichtspreis, verlieren die Konsumenten an Rente. Dies ist auf die verminderte Nachfrage zurückzuführen. Aus Gütern, die nicht erworben werden, kann natürlich auch keine Rente resultieren.

Kapitalmarkt

Der Kapitalmarkt dient zur Finanzierung von Ausgaben und besteht aus mehreren Märkten wie zB. dem Rentenmarkt oder Aktienmarkt.
Im Kapitalmarkt wird zischen den Kapitalgebern, den Kapitalnehmern und den Intermediären unterschieden wobei die Intermediären am Kapitalmarkt als vermittler zischen den Kapitalgebern und den Kapitalnehmern auftreten.

Angebotene Titel am Kapitalmarkt

  • Aktien
  • Anleihen
  • Partizipationsscheine 

Der Kapitalmarkt hat weiters verschiedenen Funktionen

  • Marktausgleich
  • Lenkungsfunktion
  • Funktionsschutz
  • Kapitalschutz 

Knappheitsrelation

Der Grund für das wirtschaftliche Handeln ist der, dass für bestimmte Güter in bestimmten Gebieten eine Knappheit herscht.
Die Knappheitsrelation beschreibt die Sättigung der Bedürfnisse der Menschen über die Verfügbarkeit der Güter welche sich wieder um am Markt üblichen Preis niederschlägt.

Konnossement – Seefrachtbrief

Ein Konnossement ( engl. Bill of Lading )ist ein Seefrachtbrief der mehrere Funktionen erfüllen kann.

Funktionen und Arten von Konnossements
 Der Konnossement kann als Übernahmebestätigung für die Übernahme de Waren für die Verschiffung sein – Dies nennt man Übernahmekonnossement.

Aber auch die Funktion als Quittung ist üblich. In diesem Fall bestätigt der Reeder, dass er die Ware bzw. Ladung zur Beförderung angenommen hat. Man spricht hier um Quittungskonnossement.

Schliesslich gibt es das Bordkonnossement das Bestätigt, dass die Ladung an Bord eines bestimmten Schiffes übernommen wurde. Der Name des Schiffes muss in diesem Fall bekannt gegeben werden.