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Immobilienportale

Immobilienportale können via Internet benutzt werden. Die Immobilienportale gewinnen als Vertriebsweg für Immobilien immer mehr an Bedeutung. Für Immobilienpartner stellen aufgrund der Immobilienportale Internetnutzer besonders interessante Geschäftspartner für Immobilienanbieter dar. Die Internetnutzer, die das Immobilienportal besuchen, sind laut einer Studie überdurchschnittlich intelligente Personen (44 % haben Abitur oder studiert) und haben ein relativ hohes Einkommen. Drei Viertel aller Umzugswilligen sind mittlerweile über Immobilienportale auf Wohnungssuche.

Immobilienportfolio

Um eine Vermögensanlagestreuung (mehrere kleine Beträge werden veranlagt) in Immobilien handelt es sich beim Immobilienportfolio. Beim Immobilienportfolio wird in risikoreiche und ertragssichere Immobilien veranlagt. Mit dieser Mischung soll gewährleistet werden, dass der Anleger ein geringes Risiko hat, aber gleichzeitig hohe Ertragschancen.
Im Rahmen des Immobilienportfolios spielt die Rendite, die Sicherheit und die Liquidität einer Immobilienanlage eine sehr große Rolle. Für Immobilienanlagen gilt der Grundsatz: Mehr Sicherheit bedeutet geringere Gewinnchancen bzw. mehr Risiko bedeutet mehr Gewinnchancen. Der Anleger muss dabei selbst entscheiden, welche Strategie er verfolgen will.

Immobilienuhr

Die Immobilienuhr ist eine Erfindung des amerikanischen Immobilienunternehmens Jons Lang LaSalle. Die Immobilienuhr soll aufzeigen, dass die Immobilienkonjunktur weltweit keinen einheitlichen Verlauf nimmt und auch innerhalb eines Landes verschiedene räumliche Entwicklungstendenzen zeigt.

Immobilienverband Deutschland (IVD)

Eine gemeinsame Gründung des Ring Deutscher Makler und des Verband Deutscher Makler ist der Immobilienverband Deutschland (IVD): Im Immobilienverband Deutschland vereinigen sich bisher selbständige Bezirks- und Landesverbände und der Bundesverband der RDM sowie die bisher unselbständigen Landesverbände und der Bundesverband des VDM. Eine neue Grundlage für die organisatorische Entwicklung und Konzentration immobilienwirtschaftlicher Kompetenzträger zu schaffen, ist die Aufgabe des Immobilienverbandes Deutschland (IVD).

Immobilienverrentung

Bei der Immobilienverrentung – oder auch Umkehrhypothek genannt – wird eine Immobilie verkauft, wobei der Kaufpreis nicht wie bei einem normalen Immobilienkauf ausbezahlt wird. Der Kaufpreis wird meistens als Rente (Leibrente) oder als Mischform – also teilweise ausbezahlt. 
Es besteht die Möglichkeit dem Verkäufer ein Wohn- beziehungsweise Nutzungsrecht zu gewähren, dies muss jedoch vertraglich festgehalten werden. Sollte man sich zu einem Nutzungsrecht entschließen so wird meist im Vertrag festgehalten, dass der Nutzer auch zur Instandhaltung verpflichtet ist.

Hypothek

Unter Hypothek versteht man ein Pfandrecht, das zur Sicherstellung eines Kredites auf Grundbesitz (z.B. Grundstücke) eingeräumt wird.
Die Sicherstellung erfolgt durch Eintragung des Pfandrechts in das Grundbuch.
Sollte der Kreditnehmer seine Schulden nicht mehr bezahlen können, kann der Kreditgeber seine Forderungen durch die Einlösung des Pfandrechtes eintreiben.

Grundbuch

Die Rechtsverhältnisse aller Liegenschaften sind in einem Grundbuch ersichtlich.

Das Grundbuch ist öffentlich; jedermann steht die Einsichtnahme und die Anfertigung von Auszügen oder Abschriften zu. Dies ist seit der Umstellung auf die automationsunterstützte Datenverarbeitung bei jedem Grundbuchsgericht sowie bei Notaren, Rechtsanwälten oder Immobilientreuhänder mit einer dementsprechenden computertechnischen Ausstattung zu. Das Personenverzeichnis ist nicht öffentlich einsehbar. Die Einsichtnahme in diese Daten ist nur den Eigentümern oder Personen die ein rechtliches Interesse nachweisen können vorbehalten.

Die Grundbuchskörper (aus einem oder mehreren versehenen Grundstücken bestehend) bilden eine mit einer Einlagezahl (EZ) versehene Grundbucheinlage.
Im Gutsbestandsblatt (A-Blatt) findet man die zum Grundbuchskörper gehörende Grundstücke, das Ausmaß und die Benützungsart (z.B. Baufläche, Wald), sowie die Rechte die mit dem Grundstück verbunden sind (z.B. landwirtschaftliche Nutzung), sowie öffentlich – rechtliche Beschränkungen. Das Eigentumsrecht (Miteigentum mit Anteil) mit eventuell persönlichen Beschränkungen des Eigentümers (z.B. Minderjährigkeit) scheinen im Eigentumsblatt (B-Blatt) auf. Alle die Liegenschaft belastenden dinglichen Rechte ( z.B. Hypotheken, Dienstbarkeiten als dienendes Gut), Vor- und Wiederkaufsrecht und Belastungs- und Veräußerungsverbote scheinen im Lastenblatt (C-Blatt) auf.

Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb eines Grundstückes fällt die Grunderwerbsteuer an.
Als Bemessungsgrundlage dieser Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung. In der Regel der Kaufpreis.
Der Steuersatz beträgt 3,5% der Bemessunsgrundlage.

Grunderwerbssteuer fällt bei einem Kauf von einem Ferienhaus am Plattensee in Ungarn nicht an.

Grunderwerbsteuer (GrESt)

Die Grunderwerbsteuer kurz GrEST (Bundessteuer) wird anlässlich des Erwerbes von inländischen Liegenschaften bzw. Liegenschaftsteilen, Baurechten und Gebäuden auf fremden Boden erhoben.
Die höhe der GrEST hängt auch vom Verwantschaftsgrad ab – bei nahen Angehörigen 2 %, sonst 3,5 % des Verkehrswertes.
Binnen 1 Monat muss dem zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern der Erwerbsvorgang (Kaufvertrag) angezeigt werden. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) wird bestätigt, dass die Grunderwebsteuer (GrESt) entrichtet wurde, die für die Eintragung des Grunderwerbes in das Grundbuch erforderlich ist.