Schlagwort-Archive: Existenzgründung, Selbständig & Unternehmensgründung

Eigenfinanzierung

Die Zuführung von Eigenkapital in einem Unternehmen entweder von außen (Außenfinanzierung) oder von innen, das heißt aus dem betrieblichen Umsatzprozess (Innenfinanzierung), nennt man Eigenfinanzierung. Wenn einem Unternehmen durch den Eigentümer (Einzelnunternehmer), durch die Miteigentümer (Gesellschafter von Personengesellschaften) oder durch die Anteilseigner (zum Beispiel Aktionäre, GmbH-Gesellschafter) Eigenkapital von außen zugeführt wird, spricht man von einer Einlagen- oder Beteiligungsfinanzierung. Entweder aus dem privaten Bereich oder aus einem Betriebsvermögen (zum Beispiel einer Kapitalgesellschaft an einem anderen Betrieb) kann die Zuführung bei der Eigenfinanzierung erfolgen.
Im Gegensatz zu den Gesellschaftern der Personengesellschaft werden die Anteilseigner der Kapitalgesellschaft nicht Miteigentümer des Betriebes, der eine Eigenfinanzierung vornimmt. Allein die juristische Person ist Eigentümer. Mit ihrem Betriebsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet die juristische Person alleine (es wird kein Geld einer Privatperson zur Haftung herangezogen). Die Anteilseigner werden als „wirtschaftliche Eigentümer der Gesellschaft“ aufgrund des von ihnen übernommenen Risikos des Verlustes oder der Ertragslosigkeit bezüglich der Eigenfinanzierung bezeichnet.
Die Selbstfinanzierung (die Finanzierung aus Gewinnen, die nicht ausgeschüttet, sondern auf Rücklagekonten überführt werden), ist die wichtigste Form der Eigenfinanzierung.

Einkaufsrahmen auf einem Girokonto

Kurzfristigen Vorgriffen auf zu erwartende Eingänge nennt man Einkaufsrahmen. Zwischen dem Kunden und seinem Berater wird der Einkaufsrahmen in der Regel mündlich vereinbart. Der Sollzinssatz ist beim Einkaufsrahmen meist höher als beim Kredit, allerdings muss beim Einkaufsrahmen keine Einmalgebühr und in der Regel auch keine Vergebührung bezahlt werden. Entweder nach dem Einkommen oder nach der Höhe des zu erwartenden Eingangs richtet sich die Höhe des Einkaufsrahmens. Natürlich kann das Kreditinstitut auch Besicherungen (Versicherung, Sparbuch, Wertpapier, Bürgschaft usw.) für die Gewährung des Einkaufsrahmens verlangen.

Betriebswert

Betriebswert hat 2 Bedeutungen:
1. Wert eines Produktes innerhalb des Unternehmens zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung
2. Wert eines Unternehmens

Betriebswert für die Leistungsverrechnung

Der Betriebswert wird im Zuge der innerbetrieblichen Kostenverrechnung verwendet.
Der Betriebswert stellt Wert eines Produktes unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Prozesskosten dar.

Auch Zwischenprodukte haben einen Betriebswert
Im Zuge der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung können auch Zwischenprodukte, also Produkte die noch nicht gänzlich fertiggestellt sind mit einem Betriebswert versehen werden. Durch den Betriebswert  kann die Leistungsverrechnung zwischen den Unternehmensbereichen erst ermöglicht werden.

Betriebswert eines Unternehmens

Der Wert eines Betriebs bzw. Unternehmens ist rein finanztechnisch von den aktuellen finanziellen Guthaben bzw. der Verbindlichkeiten und offenen Forderungen abhängig.

Doch ein Unternehmen wie zum Beispiel Coca Cola ist natürlich mehr Wert als die Bilanz zu erkennen gibt. der Markenname und der Marktanteil ist für den Wert eines Unternehmens entscheident.

Der Betriebswert einer Firma wir oft auch über den jährlichen Gewinn abgeleitet.
Abhängig von der Branche wird zum Beispiel der dreifache des letzten Jahresgewinn als Basis für den Wert eines Betriebs beim Verkauf angenommen.
Doch eine allgemein gültig Formel zur Bewertung des Betriebswertes gibt es nicht. 

Bargründung

Der Begriff Bargründung kommt aus dem Gebiet der Existenzgründung und ist eine Sonderform der Gründung einer AG.

Bei der Bargründung wird das Eigenkapital durch Geldeinlagen der Gründer direkt in bar aufgebracht wird.

Der Gegensatz der Bargründung einer Kapitalgesellschaft ist die Sachgründung oder Schein-Bargründung.