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Sozius – Sozietät

Ein Sozius ( in der Mehrzahl Sozien ) ist ein Teilhaber einer Berufsgesellschaft.
Die Gesellschaft wird dann Sozietät genannt.

Sozietät: Zusammenschluss von Freiberuflern

Das kann zum Beispiel eine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberater oder andere freie Berufe ohne Gewerbe.

Als Gesellschaftsform ist die GbR ( Gesellschaft bürgerlichen Rechts ) relativ häufig. 

Rechtsform

Der Begriff Rechtsform kommt aus dem Gesellschaftsrecht und bezieht sich auf die Gesellschaftsform Rechtsform(z.B. GmbH).
Jede Rechtsform ist hat ihre besonderen Vorteile und Nachteile. Auch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind unterschiedlich.
Die Wahl der Rechtsform ist bei der Existenzgründung bzw. Unternehmensgründung von großer Bedeutung.

Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft besteht dann, wenn sich mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen.
Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter auch mit Ihrem privatem Vermögen haften, sind in dieser Hinsicht das Gegenteil von Kapitalgesellschaften.

Die Personengesellschaften lassen sich in 2 Gruppen gliedern:

Personenhandelsgesellschaften:
Offene Handelsgesellschaft (OHG)Personengesellschaft
Kommanditgesellschaft (KG)Personengesellschaft

eingetragenen Erwerbsgesellschaften:
Offene Erwerbsgesellschaft (OEG)Personengesellschaft
Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)Personengesellschaft

Limited

Die englische Limited (Ltd) ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und eine weitere Rechtsform, die man innerhalb der EU wählen kann.

Die „Limited“ ist mit der hierzulande üblichen GmbH vergleichbar.
Der Firmensitz ist hierbei in Deutschland oder Österreich.
Das Handelsregister (Firmenbuch) liegt allerdings in England.
Deshalb wird auch das meist einfachere englische Handelsrecht ausgeübt.

Als Alternative zur Gründung einer Limited kann in Deutschland die Mini-GmbH sein. 

Kapitalgesellschaft

Bei einer Kapitalgesellschaft haftet der Unternehmer nicht mit dem privatem Vermögen, sondern „nur“ mit dem eingelegtem Kapital.

Ist diese Kapital verbraucht kommt es zum Konkurs oder zur Insolvenz.
Eine Kapitalgesellschaft ist rechtlich eine juristische Person.
Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, bedarf es gewissenhafter Planung und guter Beratung.

Als Kapitalgesellschaft gelten die
– Aktiengesellschaft (AG)  
– Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)  
– Mini-GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) 

Insolvenzursachen

Es gibt zahlreiche Gründe, warum ein Unternehmen in die Insolvenz schlittern kann.

Die meisten Insolvenzursachen stammen von:
– Schlechtes Produkt
– falsche Preispolitik
– zu wenig Eigenkapital
– starke Konkurrenz
– Forderungsausfälle
– Managementfehler

Zumeist sind betriebswirtschaftliche Fehlentscheidungen die Ursache für das Scheitern von Unternehmen.

Wenn die Gläubiger trotz der Insolvenz an die Produktidee und das Geschäftsmodell des Unternehmens glauben, kann in manchen Fällen eine Auffanggesellschaft sinnvoll sein.

Handelsvertreter

Ein freier Handelsvertreter ist ein selbständiger Unternehmer, der für ein anderes Unternehmen Geschäfte vermittelt.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer ist im Handelsvertretervertrag geregelt.
In der Regel erhalten Handelsvertreter kein Fixum, sondern leben von Provisionen durch erfolgreiche Geschäftsanbahnungen.
In der letzten Zeit wird aber das Fixum beim Handelsvertreter immer beliebter, um geeigneten Handelsvertreter-Nachwuchs zu erhalten, denn in vielen Branchen bleiben qualifizierte und interessante Bewerber aus.
Grundsätzlich ist beim Handelsvertreter aber ein Fixum auch rechtlich zu betrachten, da durch ein „zu hohes“ Fixum eine unselbstständige Tätigkeit unterstellt werden könnte. Also Vorsicht, denn ein zu hohes Fixum könnte als Scheinselbstständigkeit angesehen werden und eine versicherungstechnische Überprüfung nach sich ziehen. Es gibt auch Fixum-Modelle die beim Einstieg als Existenzgründer dem Handelsvertreter eine kurze Periode eine Starthilfe geben sollen.

Existenzgründung als Handelsvertreter

Existenzgründung als Handelsvertreter ist sehr beliebt, da sehr wenig eingenes Kapital zu Gründung notwendig ist. Man kann als Existenzgründer schnell ins Geschäft einsteigen. Da ein Handelsvertreter in der Regel von Provisionen lebt, die er durch Verkaufen erhält ist neben der produkttechnischen Schulung auch ein Ausbildung als Verkäufer notwendig.
Der Handelsvertreter muss neben Unternehmern aber auch sehr gute Verkäufer sein, um seine Provisionen zu verdienen.

Geschäftsmodell

Das Geschäftsmodell beschreibt das Geschäft eines Unternehmens.

Wozu dient die Darstellung eines Geschäftsmodells?
Ziel des Geschäftsmodells ist es, das Geschäft eines Unternehmens verstehen zu können.
Besonders bei Unternehmensgründungen spielt im Zuge des Businessplans das Geschäftsmodell eine Rolle um Venture Capital oder Gründungskredite zu erhalten.

Was beinhaltet das Geschäftsmodell?
Ein Geschäftsmodell unterteilt sich in folgende Teilgebiete:
– Nutzenversprechen
– Wertschöpfungskette
– Ertragsmodell

Nutzenversprechen – „Was wird angeboten“
In diesem Teilgebiet des Geschäftsmodells wird der Produktnutzen beschrieben. Der Nutzen für die Kunden ist für den Erfolg unerlässlich.
Besonders die Differenzierung spielt eine wichtige Rolle und wird durch den USP ( Unique Selling Proposition ) im Nutzenversprechen genau spezifiziert

Wertschöpfungskette – „Wie wird angeboten“
Die Wertschöpfungskette zeigt die Schritte der Erbringung der Leistung.
Die Kette besteht typischerweise aus Beschaffung, Produktion, Marketing, Vertrieb, Service
Doch sind die Teile der Kette vom Unternehmen und der Branche abhängig.

Ertragsmodell – „Wie wird Geld verdient“
Das Ertragsmodell zeigt, aus welchen Quellen nachhaltig Einnahmen generiert werden.

Eine andere Aufteilung ist das Geschäftsmodell nach Wirtz.


Gesellschaftsformen

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist wohl eine der wichtigsten Entscheidungen die bei der Gründung eines Unternehmens getroffen werden müssen.
Leider ist dieses Gebiet sehr umfangreich und daher eher verwirrend.
Deshalb finden Sie auf dieser Seite eine Übersicht und die wichtigsten Fakten.

Sie sollten allerdings nicht auf professionelle Hilfe verzichten, da die falsche Wahl der Gesellschaftsform sich auch auf Ihr Privatleben auswirken kann.

Prinzipiell werden Gesellschaftsformen in zwei Gruppen unterteilt:

Personengesellschaften:
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBr)
Offene Erwerbsgesellschaft (OEG)
Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)
Stille Gesellschaft (StGes)

Kapitalgesellschaften:
Aktiengesellschaft (AG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Mini GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)

Sonderformen von Gesellschaften bzw. Unternehmensformen:
Stiftung 

Literaturtipp!
Die rechtlichen und steuerlichen Wesensmerkmale der verschiedenen Gesellschaftsformen: Vergleichende Tabellen

GesellschaftsformenGesellschaftsformen

Gewerbeberechtigung

Für den Betrieb eines Unternehmens ist in der Regel eine Gewerbeberechtigung notwendig.
Je nach Gewerbe reicht die Bandbreite zur Erlangung der Gewerbeberechtigung von der bloßen Anmeldung bei der Gewerbebehörde bis hin zur ausdrücklichen behördlichen Bewilligung.

Weiters sind Nachweise über fachliche Voraussetzungen zu erbringen. Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen freien Gewerbe, Handwerke und gebundene (bewilligungspflichtige und nicht bewilligungspflichtige) Gewerbe.

Genaue Auskünfte über den Umfang von Gewerben und notwendige Voraussetzungen gibt das Gewerbeamt bzw. die Wirtschaftskammer.