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Geschäftsmodell

Das Geschäftsmodell beschreibt das Geschäft eines Unternehmens.

Wozu dient die Darstellung eines Geschäftsmodells?
Ziel des Geschäftsmodells ist es, das Geschäft eines Unternehmens verstehen zu können.
Besonders bei Unternehmensgründungen spielt im Zuge des Businessplans das Geschäftsmodell eine Rolle um Venture Capital oder Gründungskredite zu erhalten.

Was beinhaltet das Geschäftsmodell?
Ein Geschäftsmodell unterteilt sich in folgende Teilgebiete:
– Nutzenversprechen
– Wertschöpfungskette
– Ertragsmodell

Nutzenversprechen – „Was wird angeboten“
In diesem Teilgebiet des Geschäftsmodells wird der Produktnutzen beschrieben. Der Nutzen für die Kunden ist für den Erfolg unerlässlich.
Besonders die Differenzierung spielt eine wichtige Rolle und wird durch den USP ( Unique Selling Proposition ) im Nutzenversprechen genau spezifiziert

Wertschöpfungskette – „Wie wird angeboten“
Die Wertschöpfungskette zeigt die Schritte der Erbringung der Leistung.
Die Kette besteht typischerweise aus Beschaffung, Produktion, Marketing, Vertrieb, Service
Doch sind die Teile der Kette vom Unternehmen und der Branche abhängig.

Ertragsmodell – „Wie wird Geld verdient“
Das Ertragsmodell zeigt, aus welchen Quellen nachhaltig Einnahmen generiert werden.

Eine andere Aufteilung ist das Geschäftsmodell nach Wirtz.


Frachtkosten

Frachtkosten entstehen durch den Transport von Waren. 
Der Transporteur oder Frachtführer verursacht durch seine Aufwände diese Frachtkosten, die vom Absender bzw. vom Frachtempfänger übernommen werden. 
Am Ende zahlt in der Regel der Endverbraucher die Frachtkosten im Kaufpreis mit, da auch alle Zwischenhändler sowie der Endverkäufer seine Aufwände an Frachtkosten in die Verkaufspreise einkalkuliert. ( Das sieht die kostenorientierte Preisbildung vor)

Die Aufteilung der Frachtkosten wird in den Lieferbedingungen des Verkäufers bestimmt. 
Die Frachtkosten entstehen durch die Aufwände des Frachters durch zum Beispiel Frachtgutversicherungen, Bereitstellung der Transportmittel (LKW), Betriebsmittel (Treibstoff), Personalkosten, Kosten für den Expedit sowie allen anderen betriebswirtschaftlich relevanten Kosten.
Im Zuge der betrieblichen Kostenrechnung werden Frachtkosten einer eingenen Kostenstelle zugeordnet. 

Wichtig ist die Frage, wie weit die Frachtkosten Gültigkeit haben – also welche Leistungen in den Frachtkosten enthalten sind und welche Leistungen grundsätzlich vom Belieferten zu leisten sind bzw. gegen Aufpreis zukaufbar sind.

Die Berechnung der Frachtkosten erfolgt somit über die tatsächlichen Aufwände, die durch den Transport entstehen. 


Endkostenstelle

Unter dem Wirtschaftsbegriff Endkostenstelle versteht man eine Kostenstelle, auf die direkt verrechnet werden kann. Im Gegensatz dazu stehen Vorkostenstellen ( Hilfskostenstellen) auf die keine betrieblichen Aufwände verbucht werden können.

Einzelkosten

Einzelkosten werden auch direkte Kosten genannt.
Einzelkosten können im Gegensatz zu Gemeinkosten eindeutig einem einzelnen Produkt zugeordnet werden.
Einzelkosten können aber auch eine Kostenstelle betreffen.

Beispiele für Einzelkosten:
Fertigungsstunden für die Herstellung einer Maschine
Materialverbrauch in der Fertigung

Einzelkosten (und Gemeinkosten) werden auch im Zusammenhang mit der Berechnung des DeckungsbeitragesEinzelkosten verwendet.

Eigen – Kapital

Zu den wichtigsten Regelungen des Bankwesengesetzes zählen die Eigenmittelvorschriften (Eigenkapitalvorschriften). In den Eigenmittelvorschriften wird das Ausmaß an Eigenmittel, die ein Kreditinstitut mindestens zu halten hat, bezeichnet. In jedem Unternehmen erfüllt das Eigenkapital eine Reihe von wichtigen Funktionen. Das Eigenkapital dient als Risikopolster, um Verluste aus dem laufenden Geschäft aufzufangen und stellt damit die wesentliche Vertrauens- und Schutzbasis für die Gläubiger dar. Auch zur Finanzierung des Geschäftsbetriebes dient das Eigenkapital in vielen Fällen. Das Eigenkapital dient bei Kreditinstituten darüber hinaus als Steuerungsinstrument für eine Reihe von bankaufsichtlichen Regelungen. Zusammengefasst erfüllt das Eigenkapital eine Haftungsfunktion, eine Gläubigerschutzfunktion, eine Finanzierungsfunktion und eine bankaufsichtsrechtliche Steuerungsfunktion.

Eigenfinanzierung

Die Zuführung von Eigenkapital in einem Unternehmen entweder von außen (Außenfinanzierung) oder von innen, das heißt aus dem betrieblichen Umsatzprozess (Innenfinanzierung), nennt man Eigenfinanzierung. Wenn einem Unternehmen durch den Eigentümer (Einzelnunternehmer), durch die Miteigentümer (Gesellschafter von Personengesellschaften) oder durch die Anteilseigner (zum Beispiel Aktionäre, GmbH-Gesellschafter) Eigenkapital von außen zugeführt wird, spricht man von einer Einlagen- oder Beteiligungsfinanzierung. Entweder aus dem privaten Bereich oder aus einem Betriebsvermögen (zum Beispiel einer Kapitalgesellschaft an einem anderen Betrieb) kann die Zuführung bei der Eigenfinanzierung erfolgen.
Im Gegensatz zu den Gesellschaftern der Personengesellschaft werden die Anteilseigner der Kapitalgesellschaft nicht Miteigentümer des Betriebes, der eine Eigenfinanzierung vornimmt. Allein die juristische Person ist Eigentümer. Mit ihrem Betriebsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet die juristische Person alleine (es wird kein Geld einer Privatperson zur Haftung herangezogen). Die Anteilseigner werden als „wirtschaftliche Eigentümer der Gesellschaft“ aufgrund des von ihnen übernommenen Risikos des Verlustes oder der Ertragslosigkeit bezüglich der Eigenfinanzierung bezeichnet.
Die Selbstfinanzierung (die Finanzierung aus Gewinnen, die nicht ausgeschüttet, sondern auf Rücklagekonten überführt werden), ist die wichtigste Form der Eigenfinanzierung.

Eigenkapital

Im Gegensatz zum Fremdkapital wird das Eigenkapital selbst und ohne fremde Hilfe aufgebracht.
Der Vorteil ist, dass Sie keinen Kredit oder Darlehen benötigen und somit das Geld für Zinsen sparen.