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Verjährung

Die Verjährung spielt in mehreren Rechtsgebieten eine Rolle, am wichtigsten ist sie jedoch im Zivilrecht sowie im Strafrecht. Sie bezeichnet das Ablaufen der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen, und dient im wesentlichen der Herstellung von Rechtssicherheit und der Wahrung des Rechtsfriedens. Im strafrechtlichen Sinne ist die Verjährung ein Verfahrenshindernis, das bewirkt, dass eine Straftat nach Ablauf einer Frist nicht mehr verfolgt werden kann.

Verjährung im Zivilrecht

Hier geht es primär um die Verjährung von Forderungen, die in der Regel nach einer Frist von drei Jahren greift. Diese regelmäßige Verjährungsfrist, auch als Ultimoverjährung bezeichnet, beginnt dabei grundsätzlich mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Teilweise bestehen jedoch unterschiedliche Bestimmungen, die zu einer möglichen Verlängerung oder Verkürzung der Frist führen können. Wichtige Fälle von Fristen, die von der regelmäßigen Verjährungsfrist abweichen sind unter anderem die Rechte an Grundstücken, Rechte in Reiseverträgen und Mietverträgen sowie Herausgabeansprüche aus Eigentum.

Dabei gibt es verschiedene Faktoren, die die Verjährungsfrist beeinflussen können. Kommt es zu einer sogenannten Hemmung, so wird der Lauf der Verjährung für einen bestimmten Zeitraum unterbrochen und läuft erst nach Wegfall des Hemmungsgrundes weiter. Bei nicht voll Geschäftsfähigen ohne gesetzlichen Vertreter spricht man auch von der sogenannten Ablaufhemmung.

Wird der bestehende Anspruch anerkannt (etwa in Form einer Abschlagszahlung) oder wird eine gerichtliche Vollstreckungshandlung vorgenommen, so tritt nach $212 BGB der Neubeginn der Verjährung ein.

Weiters gibt es die Absolute Verjährung, die grundsätzlich 30 Jahre ab Begehung der Handlung bzw. Pflichtverletzung in Kraft tritt. Eingeschlossen sind hierbei Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Freiheit, Körper, Gesundheit und Leben. Sonstige Ansprüche verjähren zehn Jahre von ihrer Entstehung an.

Vereinbarungen zur Verlängerung oder Kürzung der Verjährungsfrist sind grundsätzlich zulässig. Nicht zulässig ist jedoch eine längere Frist als von 30 Jahren oder die Kürzung bei Haftung wegen Vorsatzes.

Verjährung im Strafrecht

Im Strafrecht wird zwischen zwei Arten der Verjährung unterschieden, der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung. Erstere ist ein Verfahrenshindernis, das bewirkt, dass eine Straftat nicht mehr geahndet werden kann und das Verfahren eingestellt werden muss, sofern es bereits eröffnet wurde. Darf eine rechtskräftig verhängte Strafe wegen Zeitablaufs nicht mehr vollstreckt werden, so spricht man von Vollstreckungsverjährung. Dies gilt prinzipiell für alle verhängten Strafen mit Ausnahme von lebenslanger Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung.

Im Zuge der Verjährungsdebatte im Deutschen Bundestag wurde die Verjährungsfrist von Mord und Völkermord seit 1965 hinreichend diskutiert und seit 1979 endgültig aufgehoben. Weder der Verfolgungs- noch der Vollstreckungsverjährung unterliegen demnach Mord und Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit etc.).

Volumengeschäft

Das Volumengeschäft zeichnet sich durch hohe umgesetzte Stückzahlen aus. In der Regel ( aber nicht immer) sind die Gewinnmargen eher gering, was durch das hohe Absatzvolumen Wett gemacht werden soll.

Um im Volumengeschäft erfolgreich zu sein muss der Anbieter einen Kostenvorteil aufweisen. Natürlich werden mit steigender Produktionszahl die Kosten pro Stück geringer, doch um erfolgreich im Volumengeschäft sein zu können muss auch der Absatz gewährleistet werden. Somit müssen alle Teile und Prozesse des Unternehmens auf diese Strategie ausgerichtet werden.

Also macht das Volumengeschäft nur für Anbieter mit grossem Marktanteil Sinn?
In der Regel ja, da Anbieter mit grossem Marktanteil oft über nachhaltige Kostenvorteile verfügen und kleine Anbieter eher durch Spezialisierung und Differenzierung punkten können. Doch eine pauschale Aussage kann nicht getroffen werden. 

Vertriebsformen im Vergleich

Man unterscheidet bei der Vertriebsform in 2 grundsätzliche VertriebsartenDirekter Vertrieb und Indirekter Vertrieb.

Direkter Vertrieb (oder Direktabsatz) bedeutet, dass der Hersteller direkt ohne Zwischenhändler an den Endverbraucher verkauft.

Indirekter Vertrieb bedeutet, dass der Hersteller seine Produkte an Absatzmittler weitergibt, die dann an den Endverbraucher verkaufen.

Beispiele für direkten Vertrieb

Beispiele für indirekten Vertrieb

Die Auswahl der Vertriebsform erfolgt im Marketing-Mix im Bereich der Distribution

Vertriebscontrolling

Das Vertriebscontrolling wird meist als eigenständige Abteilung geführt oder innerhalb der Vertriebsstruktur als Stabstelle benutzt.

Videotext-Dienste

Videotext-Dienste sind spezielle Dienstleistungen eines Unternehmens. Diese bestehen aus Informationen, Konversation und einer Bestellmöglichkeit, die per Videotext angeboten werden.

Vormietrecht

Das Recht eines Dritten in einen zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Vertrag einzutreten, nennt man Vormietrecht. Der Vormietberechtigte kann dem Mieter erklären, dass er sein Vormietrecht ausüben möchte. Wenn er das Vormietrecht geltend macht, kommen die ursprünglich vereinbarten Bedingungen jetzt zwischen Vormietberechtigten und Vermieter zu tragen.

Vertriebsformen

Die Vertriebsform ist die Art und Weise wie ein Unternehmen sein Produkte und Dienstleistungen am Markt anbieten möchte.

Der Verkauf kann direkt bzw. indirekt erfolgen. Ein weiteren Parameter der Organisation ist, ob eigene Mitarbeiter den Vertrieb erledigen oder der Verkauf ausgelagert ist.

Das Vergütunssystem der Verkäufer spielt bei der Vertriebsform keine Rolle.

z.B. Handelsvertreter werden rein mit Provisionen entlohnt. Im Fall eines eigenen Direktvertrieb kann auch rein auf Provisionen gezählt werden.

Die Vertriebsform ist die Art der Organisation des Vertriebs
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Vinkulierung

Eine Vinkulierung bedeutet bei Versicherungsverträgen, dass im Versicherungsfall (z.B. Zerstörung des versicherten Gebäudes durch Feuer) die Leistung der Versicherung an einen Dritten (z.B. Darlehensgläubiger des versicherten Gebäudeeigentümers) ausbezahlt wird. Die Vinkulierung wird meistens zur Darlehensabsicherung von Banken vorgenommen.

Vorschaltdarlehen

Ein Darlehen mit etwa zwei Jahren Laufzeit und einem festen Zinssatz nennt man Vorschaltdarlehen. Das Vorschaltdarlehen kann während der Laufzeit jederzeit gekündigt oder verlängert werden. In Hochzinsphasen dienen Vorschaltdarlehen meist zur Überbrückung. Allerdings sind Vorschaltdarlehen auch teurer als andere Festzinsdarlehen.

Vertriebsingenieur

Der Vertriebsingenieur wird auch als Sales Engineer bezeichnet. Es ist dies ein Verkäufer, der nicht nur für den Verkauf von bestimmten Produkten zuständig ist, sondern auch über technische Kenntnisse in Bezug auf die Produkte verfügen muss.