Vinkulierung

Eine Vinkulierung bedeutet bei Versicherungsverträgen, dass im Versicherungsfall (z.B. Zerstörung des versicherten Gebäudes durch Feuer) die Leistung der Versicherung an einen Dritten (z.B. Darlehensgläubiger des versicherten Gebäudeeigentümers) ausbezahlt wird. Die Vinkulierung wird meistens zur Darlehensabsicherung von Banken vorgenommen.