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Abmahn-Industrie

Unter Abmahn-Industrie versteht man das geschäftsmäßige Ausnutzen der Möglichkeit zur Abmahnung

In Form von standardisieren Massenabmahnungen zum Beispiel bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen wird so ein regelrechtes Geschäft aus der Möglichkeit zur Abmahnung gemacht. So spezialisieren sich manche Anwälte auf das abmahnen und haben so ein „Geschäftsmodell“ entwickelt.

 

Abmahnvereine

Abmahnvereine waren Verbindungen, die sich auf das geschäftsmäßige Abmahnen spezialisiert hatten und auch so ein Geschäftsmodell einwickelt hatten und das Instrument der Abmahnungen mißbrauchten. 

Wie setzen solche Vereine Abmahnungen ein?
Abmahnvereine
 sind alle Vereine, die nicht dem Verbraucherschutz dienen, sondern ihre Mitglieder durch Eintreiben von Kostenpauschalen bereichern wollen. Bei der Suche nach Wettbewerbsverstößen konzentrieren sich solche Vereine um eine Abmahnung anbringen zu können auf Tageszeitungswerbungen von kleineren und mittleren Betrieben. 

Ist das heutzutage noch ein Thema?
Einige Gerichtsurteile liegen vor, die solche unseriösen Praktiken erschweren. 

Heute ist im Internet wieder ein „Geschäftsmodell“ mit dem Abmahnen entwickelt worden – man spricht nun von der Abmahn-Industrie

Angebot freibleibend

Ein Angebot, das mit dem Vermerk freibleibend versehen wird, ist seitens des Verkäufers nicht verbindlich und eher als Richtpreis-Angebot zu sehen.

Wann wird ein Angebot freibleibend eingesetzt?
Als Verkäufer setzt man ein Angebot freibleibend ein, wenn man sich bei der Angebotserstellung nicht sicher sein kann, dass sich die Kosten nicht ändern, auf denen die Preiskalkulation besteht.

Wenn zum Beispiel die Materialkosten massiv steigen könnten oder die Beschaffungskosten für Personal stark varieren, dann verwenden Lieferanten der Einfachheit halber ein Angebot freibleibend.

Aber ist ein Angebot nicht normalerweise verbindlich?
Ja, ein Angebot ist verbindlich – und zwar was die Lieferbedingungen und auch den Preis betrifft.
Aus rechtlicher Sicht entsteht mit der Möglichkeit ein freibleibendes und somit unverbindliches Angebot abzugeben eine Grauzone, denn viele Konsumenten sind sich der Unterschiede nicht bewußt.

Kann ein freibleibendes Angebot auch Abmahnungen hervorrufen?
In der Regel nicht, aber zum Beispiel bei ebay, sind Angebot, die freibleibend formuliert sind ein Abmahunungsgrund. Die Ebay AGBs sehen aktuell vor, dass der Verkäufer den Aktionspreis akzeptieren muss. Im Falle eines Angebot freibeleibend wäre das aber nicht der Fall.
Es gibt Fälle, bei denen Ebay Händler mit freibleibenden Angeboten Abmahnungen erhalten haben.
Lassen Sie sich am besten von einem Rechtsberater unterstützen! 

Armut

Im übertragenen Sinne bezeichnet „Armut“ einen allgemeinen Mangel. Primär ist jedoch damit der Mangel an lebenswichtigen Gütern wie Grundnahrungsmittel, Kleidung, Obdach etc. gemeint, der meist einhergeht mit gravierender sozialer Benachteiligung und Mangelversorgung an Diensleistungen (medizinischer Art beispielsweise).
Spricht man von wirtschaftlicher Armut gibt es im Wesentlichen drei verschiedene Definitionen:

Absolute Armut
Von absoluter (auch extremer) Armut einer Person spricht man, wenn letzterer weniger als 1,25  USD pro Tag zur Verfügung stehen. In diese Kategorie fallen weltweit 1,2 Milliarden Menschen, vornehmlich in Schwellen- und Entwicklungsländern.
Relative Armut
Relative Armut bezeichnet eine Situation, bei der das Einkommen einer Person deutlich unter dem Durchschnittseinkommen des jeweiligen Staates liegt. Definitionsbedingt trifft diese Bezeichnung praktisch in jedem Land auf einen Teil der Bevölkerung zu.
Gefühlte Armut
Diese Art der Armut lässt sich nicht an konkreten Einkommensgrenzen festmachen, sondern ist eher sozio-kultureller Natur. Sie lässt sich vielmehr an einem Bewusstsein messen, in dem sich Menschen gesellschaftlich ausgegrenzt oder gar diskriminiert fühlen, bzw. in ständiger Angst vor Amut leben müssen.

Des weiteren unterscheidet man zwischen sogenannter transitorischer Armut und struktureller Armut. Letztere liegt vor, wenn eine Person sich gesellschaftlich gesehen in einer Randgruppe befindet, deren Mitglieder fast alle ebenfalls unter die Armutgrenze fallen und kaum eine reelle Chance haben, aus dieser wieder auszubrechen. In diesem Zusammenhang wird auch oft vom „Teufelskreis der Armut“ gesprochen, da in solchen „Elendsvierteln“ ohne Hilfe von außen die Lebensbedingungen nicht verbessert werden können.
Demgegenüber steht die Transitorische (vorübergehende) Armut. Hier tritt der Armutszustand in Zyklen auf und wird im Laufe der Zeit wieder ausgeglichen, die Grundbedürfnisse können also nach einer gewissen Zeit wieder befriedigt werden. Hierbei kann es sich um regelmäßige Zyklen handeln (zum Beispiel kurz vor einer Ernte) oder um einen azyklischen Rhythmus, beispielsweise nach einer Katastrophe.
Beinahe alle Staaten versuchen durch die unterschiedlichsten Maßnahmen der Armut in ihrem Land beizukommen. Oftmals können den Betroffenen Sozialleistungen gewährt werden oder sie finden Unterstützung durch Angebote wie Tafeln, Notunterkünfte und Kleiderkammern. Bei dem Bevölkerungsteil, der solche sozialpolitischen Maßnahmen in Anspruch nimmt, spricht man von „bekämpfter Armut“. Hinzu kommt in jedem Land noch die „verdeckte Armut“, auch Dunkelziffer der Armut genannt. Hierunter fallen Personen, die Anspruch auf Grundsicherung etc. hätten, diesen aber nicht geltend machen. Zugrunde liegt meist Scham oder reine Unkenntnis darüber, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können.
In seltenen Fällen, beispielsweise im Kontext der Askese oder in anderen religiösen bzw. philosophischen Zusammenhängen, kann die Armut (insbesondere die relative Armut) auch freiwillig gewählt werden.

Armutgrenze

Die Armutsgrenze bezeichnet eine imaginäre Linie zwischen Armen und Reichen, also ein Einkommen, unterhalb dessen keine geregelte Lebensführung mit allen notwendigen Ressourcen mehr möglich ist. Durch von Ort zu Ort unterschiedliche Lebenshaltungskosten bewegt sich die Grenze zwar innerhalb eines Landes meist um einen festen Wert, variiert jedoch je nach Region (z.B. urban – ländlich; warmes – kaltes Klima).

Zur Vergleichs- und Armutbekämpfungszwecken ist die Grenze in der Wirtschaft ein wichtiger Maßstab. Keine Gesellschaft hat zum Interesse, eine hohe Armutsquote (Prozentzahl der Einwohner, die unter der Armutsgrenze leben) vorweisen zu können, die sich negativ auf das ökonomische Wachstum auswirkt. Daher ist es wichtig, Armut in Zahlen ausdrücken zu können.

Um die Armutgrenze generell festzustellen, werden sämtliche lebenswichtigen Ressourcen eines Erwachsenen im Zeitraum von einem Jahr berücksichtigt und deren Kosten summiert. Wirtschaftswissenschaftler richten hier meist ihr besonderes Augenmerk auf den Immobilienmarkt als wichtigen Einflußfaktor, das der größte Kostenfaktor häufig die Miete bzw. Grundstückspreise darstellen.

Die Weltbank hat die Armutsgrenze bei einem US-Dollar pro Tag festgelegt. Diesem Wert nach lebt rund ein Sechstel der Weltbevölkerung in absoluter Armut. Hierbei muss jedoch (besonders in Industrieländern) auch der Wert der relativen Armut berücksichtigt werden. Meist liegt die relative Armutsgrenze bei 50 Prozent des durchschnittlich verfügbaren Äquivalenzeinkommens in einem Land. Wer also in der EU beispielsweise weniger als die Hälfte des Medians des Netto-Äquivalenzeinkommens zur Verfügung hat, gilt als einkommensarm. Wer weniger als 60 Prozent zur Verfügung hat gilt als relativ einkommensarm.

Das Statistische Bundesamt initiierte 2004 eine Statistik zur Armutsgrenze, an der sich 14 europäische Länder beteiligten und im Rahmen derer sich innerhalb Deutschlands 13.000 Haushalte zu ihren Einkommensverhältnisse befragen liessen. Nach den Ergebnissen waren im Jahr 2004 13 Prozent der Deutschen armutsgefährdet (entspricht ca. 10,6 Millionen Menschen), darunter befanden sich 1,7 Millionen Kinder unter 16 Jahren.  Soziale Transferleistungen wie ALG II oder Kindergeld verhindern, dass 56 Prozent der allein Erziehenden armutsgefährdet sind. Die Sozialtransfers inbegriffen sind es immer noch 30 Prozent.

Anstalt des öffentlichen Rechts Insolvenz

Kann eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Insolvenz fallen? 
Nein, eine AdöR bzw. AöR. was nichts weiter als die Abkürzungen für Anstalt des öffentlichen Rechts sind, kann nicht in Insolvenz gehen.
Eine Anstalt des öffentlichen Rechts sind in der Regel Unternehmen in Kommunen, die eine öffentlich-rechtliche Rechtsform als Gesellschaftsform aufweisen. Daher sind sie in der Regel nicht insolvenzfähig und haften uneingeschränkt für Verbindlichkeiten.

Absatzmittler

Der Begriff Absatzmittler kommt aus dem Marketing, genauer gesagt aus der Distributionspolitik.

Der Absatzmittler ist im indirekten Vertriebskanal zwischen Hersteller und Endverbraucher zwischengeschalten. Der Absatzmittler vermarktet und verkauft das Produkt an den Verbraucher und ist ein wirtschaftlich unabhängiges Verkaufsorgan. D.h. Sie erwerben das Produkt vom Hersteller und es geht somit in das Eigentum des Absatzmittlers über!

Beispiele für Absatzmittler im indirekten Vertrieb?
Supermarktkette kauft Milch bei der Molkerei ein
Sportgeschäft kauft Turnschuhe beim Hersteller ein

Ist ein Handelsvertreter ein Absatzmittler?
Nein, ein Handelsvertreter erwirbt kein Eigentum an der zu verkaufenden Ware. Der Handelsvertreter ist somit in Absatzhelfer.
Auch Handelsreisende sind keine Absatzmittler sondern Absatzhelfer.

Was ist mit einem Tischler der Holz zukauft und dann einen Tisch produziert?
In diesem Beispiel ist der Tischler kein Absatzmittler, aber auch kein Absatzhelfer, da aus dem ursprünglichen Rohstoff Holz ein neues Produkt – ein Tisch wird.
Ergo – Unternehmen, die Produkte einkaufen und diese weiterverarbeiten sind keine Absatzmittler.

Äquivalenzeinkommen

Das Einkommen, welches jedem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, wenn es alleinlebend und erwachsen wäre, den gleichen Lebensstandard ermöglichen würde, bezeichnet man als Äquivalenzeinkommen. Vor allem wird dieser Wert zur Berechnung von Einkommensungleichheit oder -verteilung und Armut verwendet.
Da das reine Einkommen nicht die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ausdrücken kann, musste man einen Weg zur besseren Vergleichbarkeit von Einkommen in Haushalten finden, da in vielen Lebensgemeinschaften etwa durch gemeinsame Nutzung von Wohnraum oder Geräten Einspareffekte entstehen. Zur Berechnung des Äquivalenzeinkommens wird das Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft addiert und nach einer Äquivalenzskala gewichtet, die sich nach Alter und Anzahl der Personen im Haushalt richtet.
Für internationale Vergleiche wird hierfür in der Regel die OECD-Skala angewendet. In ihr geht jeder Erwachsene mit einem Gewicht von 1,0 in die Wertung ein, Kinder unter 14 Jahren mit 0,3, weitere Personen über 14 Jahren mit 0,5.
Zum Nettoäquivalenteinkommen werden alle Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, Unterhalt und Vermögen gezählt, jedoch abzüglich Steuern bzw. Pflichtbeiträge zu Sozialversicherungen. Nach obiger Gewichtung berechnet bezeichnet also das Nettoäquivalenzeinkommen den pro Kopf fiktiv verfügbaren Geldbtrag pro Monat. Der Median davon (der Betrag, bei dem die Hälfte der Deutschen darüber, die andere Hälfte darunter liegt) wird seit 2001 in der Europäischen Union zur Definition der relativen Armutsgrenze verwendet. Hat eine Person 60 % oder weniger dieses Betrages als Einkommen zur Verfügung, spricht man von Armutsgefährdung. Menschen, die nur 40 % oder weniger zur Verfügung haben, werden als relativ arm bezeichnet.

Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft ist eine Sonderform der Bürgschaft. Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur für den Differenzbetrag, den der Gläubiger trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt und nach Wahrnehmung aller Vollstreckungsmöglichkeiten oder aus anderen Sicherheiten erlangen konnte. In der Regel muss daher der Gläubiger bei Konkurs des Schuldner das Ergebnis des Konkursverfahrens abwarten, bevor er den Ausfallsbürgen in Anspruch nehmen kann.

Ausschreibung

Eine Ausschreibung tritt im Bereich des Kaufvorganges auf. Es ist dies eine Methode, bei der bestimmte Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.