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Eintragungsarten im Grundbuch

Im Grundbuchgesetz gibt es drei Arten von Eintragungen im Grundbuch: Einverleibungen, Vormerkungen und Anmerkungen. Den unbedingten Erwerb oder die Löschung von Rechten bewirkt die Einverleibung (Eigentums- oder Pfandrecht). Vormerkungen hingegen bewirken bedingte Erwerbe oder Löschungen von Rechten, die einer Rechtfertigung im Nachhinein bedürfen. Anmerkungen haben den Zweck im Interesse Dritter tatsächliche Verhältnisse bekannt zu machen oder ganz bestimmte Rechtswirkungen herbeizuführen. Es werden aber bei dieser Eintragungsart im Grundbuch keine bücherlichen Rechte begründet.

Baunutzungsverordnung

Eine Verordnung bezüglich Art und Ausmaß der baulichen Nutzung von Grund und Boden (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet) wird Baunutzungsverordnung genannt. Durch die Flächennutzungsplanung und die Bebauungsplanung erfolgt die konkrete Festlegung.
Wesentlichen Einfluss auf die Standorte des Einzelhandels und auch des Cash-and-Carry-Handels übt die Baunutzungsverordnung aus.

Baupreisindex

Der Baukostenindex ist ein Faktor der die potentielle Verteuerung der Baukosten darstellt. 

Der Baukostenindex ist für den Bauherren eine wichtige Kennzahl, um die zu erwartenden Baukosten mit Blick auf Preissteigerungen im Voraus kalkulieren zu können.

Oft werden Preisanpassungen in Verträgen mit Baufirmen an den Baupreisindex gebunden.

Baukostenindex in Deutschland
Der Baukostenindex wird quartalsweise vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.
Aktueller Baukostenindex in Deutschland

Baukostenindex in Österreich
In Österreich wird der Baukostenindex durch die Statistik Austria veröffentlicht
Aktueller Baukosten Index in Österreich

Bausperre

Eine Bausperre ist das generelle Bauverbot in einem Gebiet, das noch keinen Bebauungsplan hat. Wenn der Bebauungsplan geändert werden soll, kann eine zeitlich begrenzte Bausperre über das Gebiet verhängt werden. In der Bausperre werden nur behördliche Bewilligungen erteilt, wenn diese nicht die Durchführung der beabsichtigten Änderungen des Bebauungsplanes erschweren oder verhindern.

Bauberichtserstattung – Bautätigkeitsstatistik

Bauberichtserstattung ist ein Teil der Baustatik und dokumentiert den Baufortschritt von Beginn der Planungsphase bis zur Fertigstellung des Bauobjektes.

Bauberichtserstattung als Indikatior der Branche

Die Bauberichtserstattung ist auch der Teil der Bautätigkeitsstatistik und zeigt folgende Kennzahlen der Baubranche:
– Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter
– geleistete Arbeitsstunden
– Umsätze
– Auftragslage

Das Berichtswesen in der Baubranche sieht auch eine Jahres-Baustatistik vor.
Dabei werden die oben genannten Kennzahlen auf Jahresbasis dokumentiert.
 

Baukindergeld

Das Baukindergeld war eine Steuerbegünstigung im Zuge der Eigenheimzulagengesetz. 
Seit 1996 wird die Kinderzulage aus dem Eigenheimzulagengesetz finanziert und ersetzt so das Baukindergeld.  

Bauleitplanung im Baugesetzbuch

Die Bauleitplanung ist ein Instrument der Städteplanung und Raumplanung im Sinne der Entwicklung von Städten, Gemeinden oder anderen Funktionseinheiten in Deutschland.

Aufgaben der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch fixiert – Das Gesetz sieht folgende Aufgaben vor:
– Erstellung des Flächennutzungsplanes
– Festlegung der Bebauungspläne
– Unterstützung der Landschaftsplanung für die Erstellung des Umweltberichts

Anbot – Immobiliengeschäft

Ein Anbot stellt eine verbindliche Erklärung (diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen) zum Abschluss eines inhaltlich erklärten Rechtsgeschäftes (z.B. Kauf- oder Mietvertrag) dar. Wird das Anbot vom Interessenten vollinhaltlich angenommen, so entsteht ein Vertrag. Weicht der Inhalt des Anbots (z.B. höherer Kaufpreis) ab, so stellt dies keinen Vertrag dar, sondern ein neuerliches Anbot. Wird das Anbot vom Anbotstelle befristet, so muß der Interessent in einem bestimmten Zeitraum dem Anbot zustimmen, oder das Anbot erlischt und der Anbotsteller ist nicht mehr daran gebunden. Wurde keine Befristung beim Anbot vorgenommen, so ist dieses in einer angemessenen Zeit (Überlegungsfrist) anzunehmen oder abzulehnen.