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zweiter Arbeitsmarkt

Zweiter Arbeitsmarkt sind Arbeitsdienste, die durch den Staat subventioniert werden und als ABM bzw. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gesehen werden.

Ziel der Schaffung eines zweiten Arbeitsmarktes

Ein Zweiter Arbeitsmarktes soll weniger qualifizierte Arbeitskräfte, die am regulären Arbeitsmarkt wenig bis keine Chance auf ein geregeltes Einkommen haben mit Maßnahmen beschäftigen und so ein Mindesteinkommen sichern.
Details dazu finden Sie unter ABM – Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Kritik am Zweiten Arbeitsmarkt

Dem zweiten Arbeitsmarkt wird von Kritikern vorgeworfen, wenig effizient zu sein.
Gleichzeitig soll durch die Schaffung eine Art Wettbewerbsverzerrung zu den am ersten Arbeitsmarkt tätigen Unternehmen erzeugt werden.

Es wird dem Staat vorgeworfen, mit der Schaffung des zweiten Arbeitsmarktes lediglich den sozialen Frieden und ein Argument für Transferleistungen an untere Bevölkerungsschichten zu schaffen. 

 

Zahlungsbereitschaft

Mit Hilfe der Zahlungsbereitschaft sieht man die Zahlungsfähigkeit bzw. unfähigkeit eines Unternehmens.

Zielgruppenauswahl im Direktmarketing

Unter der Zielgruppenauswahl im Direktmarketing versteht man, dass geeignete Adressen aus einer Datendatei ausgewählt werden. Diese Adressen stammen von ausgewählten Personengruppen oder Unternehmungen. Ziel dieser Auswahl ist es, dass das erwartete Ergebnis hinsichtlich des Produktkaufs die Gesamtkosten der Direktmarketing-Aktion übersteigt.

Zwangsverwalter

Vom Gericht wird im Rahmen des Zwangsverwaltungsverfahrens ein Zwangsverwalter bestellt. Der Zwangsverwalter muss das Grundstück verwalten wie ein sparsamer ordentlicher Eigentümer und dabei ständig bemüht sein, die Gläubiger zu befriedigen. Dabei ist der Zwangsverwalter allerdings nicht an Wünsche und Anweisungen von Beteiligten gebunden, sondern er arbeitet selbstständig. Welche Vergütung der Zwangsverwalter für seine Aufgaben erhält, bestimmt das Gericht.
Das Gericht kann den Verwalter auch entlassen oder gegen ihn ein Zwangsgeld erlassen.

Zahlungsbilanz

Unter der Zahlungsbilanz versteht man die Aufstellung aller Transaktionen mit dem Ausland innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Aus dieser Aufstellung gehen die Zahlungen und Eingänge hervor. In der Zahlungsbilanz unterscheidet man zwischen fünf verschiedenen Teilbilanzen, nämlich der Handelsbilanz, der Dienstleistungsbilanz, der Übertragungsbilanz, der Kapitalbilanz und der Gold- und Devisenbilanz.

Zielhierarchie

Die Zielhierarchie definiert, dass die unterschiedlichen Ebenen einer Organisation unterschiedliche Zielvorgaben erhalten.

Zwangsverwaltung

Eine Art der Immobilienzwangsvollstreckung ist die Zwangsverwaltung. Bei der Zwangsverwaltung muss der Zwangsverwalter darauf achten, dass er mit den laufenden Einnahmen die laufenden Kosten des Grundstücks und die Forderungen der Gläubiger abdecken kann.

Zahlungseinstellung

Bei nicht einhaltung der Zahlung muss eine andauernde Zahlungsunfähigkeit ersichtlich sein. Dann befindet sich Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten.

Zielrealisierungsmessung

Die Zielrealisierungsmessung ist eine bestimmte Art der Effektivitätsmessung. Mit Hilfe dieser Messung wird ermittelt in welchem Ausmaß eine bestimmte Unternehmung die festgelegten Ziele erreicht hat.

Zwangsvollstreckung

Der Zwangsvollstreckungstitel ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung. Aus einem Urteil, einer vollstreckbaren Urkunde (z.B. vollstreckbare Kaufvertragsurkunde des Notars) und aus einem Prozessvergleich kann sich eine Zwangsvollstreckung ergeben.
Der Schuldner muss durch Zustellung über die eingeleitete Zwangsvollstreckung informiert werden. Durch Eintragung einer Zwangshypothek und der Anordnung der Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung erfolgt die Zwangsvollstreckung im Immobilienvermögen.
Bei einer Zwangsvollstreckung eines Grundstücks, wird das Grundstück zugunsten des Gläubigers beschlagnahmt. Durch diese Beschlagnahmung entsteht für den Gläubiger das Recht, seine Forderungen aus dem Grundstück zu befriedigen.