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zweiter Arbeitsmarkt

Zweiter Arbeitsmarkt sind Arbeitsdienste, die durch den Staat subventioniert werden und als ABM bzw. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gesehen werden.

Ziel der Schaffung eines zweiten Arbeitsmarktes

Ein Zweiter Arbeitsmarktes soll weniger qualifizierte Arbeitskräfte, die am regulären Arbeitsmarkt wenig bis keine Chance auf ein geregeltes Einkommen haben mit Maßnahmen beschäftigen und so ein Mindesteinkommen sichern.
Details dazu finden Sie unter ABM – Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Kritik am Zweiten Arbeitsmarkt

Dem zweiten Arbeitsmarkt wird von Kritikern vorgeworfen, wenig effizient zu sein.
Gleichzeitig soll durch die Schaffung eine Art Wettbewerbsverzerrung zu den am ersten Arbeitsmarkt tätigen Unternehmen erzeugt werden.

Es wird dem Staat vorgeworfen, mit der Schaffung des zweiten Arbeitsmarktes lediglich den sozialen Frieden und ein Argument für Transferleistungen an untere Bevölkerungsschichten zu schaffen. 

 

Zielgruppe

Die Zielgruppe eines Unternehmens sind diejenigen Personen bzw. Unternehmen, an die die Produkte bzw. Dienstleistungen verkauft werden sollen – also die Kunden.
Welche Bedürfnisse und Wünsche haben die Kunden?
Welche Merkmale und Eigenschaften haben sie?
Diese zentralen Fragen muss jeden Unternehmer beantworten können.

Zwangsräumung

Der Vermieter kann die Räumung einer Wohnung oder eines Hauses nur mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen. Diese Art der Räumung nennt man Zwangsräumung. Der Mieter hat aber bei besonderer Härte der Zwangsräumung einen Vollstreckungsschutz (Räumungsschutz).
Der Vollstreckungsschutz bedeutet dass die Zwangsräumung nicht sofort stattfindet. Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsräumung durch.

Zahlungsbefehl

Der Schuldner wird mittels Zahlungsbefehl im Mahnverfahren aufgefordert zu zahlen oder einen Widerspruch zu erheben.

Zwangsversteigerung

Eine interessante Alternative zum Bau oder zum Kauf eines Objektes bietet die Ersteigerung einer Immobilie. In der Regel ist der Wert des Objektes bei einer Zwangsversteigerung niedriger, als der Verkehrswert des Objektes.
Amtsgerichte in dessen Zuständigkeit die Immobilie fällt, führen die Zwangsversteigerung durch. Beim jeweiligen Amtsgericht können daher auch die Zwangsversteigerungstermine in Erfahrung gebracht werden. Auch in der Tagespresse werden die Termine der Zwangsversteigerung als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Es gibt bei manchen Verlagen sogar sogenannte Versteigerungskalender, die regelmäßig die aktuellen Termine mit Beschreibung des Objektes enthalten (z.B. Argetra Verlag, Ratingen).
Bei der Zwangsversteigerung gibt es einige Regelen zu beachten:
• Die Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten.
• Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswertes des Objekts
• Die Sicherheitsleistung kann in Form von Bargeld, LZB-Schecks oder Verrechnungsschecks geleistet werden.
• Der Erwerb der Immobilie bei der Zwangsversteigerung erfolgt bereits mit dem Zuschlag.

Zahlungsbereitschaft

Mit Hilfe der Zahlungsbereitschaft sieht man die Zahlungsfähigkeit bzw. unfähigkeit eines Unternehmens.

Zielgruppenauswahl im Direktmarketing

Unter der Zielgruppenauswahl im Direktmarketing versteht man, dass geeignete Adressen aus einer Datendatei ausgewählt werden. Diese Adressen stammen von ausgewählten Personengruppen oder Unternehmungen. Ziel dieser Auswahl ist es, dass das erwartete Ergebnis hinsichtlich des Produktkaufs die Gesamtkosten der Direktmarketing-Aktion übersteigt.

Zwangsverwalter

Vom Gericht wird im Rahmen des Zwangsverwaltungsverfahrens ein Zwangsverwalter bestellt. Der Zwangsverwalter muss das Grundstück verwalten wie ein sparsamer ordentlicher Eigentümer und dabei ständig bemüht sein, die Gläubiger zu befriedigen. Dabei ist der Zwangsverwalter allerdings nicht an Wünsche und Anweisungen von Beteiligten gebunden, sondern er arbeitet selbstständig. Welche Vergütung der Zwangsverwalter für seine Aufgaben erhält, bestimmt das Gericht.
Das Gericht kann den Verwalter auch entlassen oder gegen ihn ein Zwangsgeld erlassen.

Zahlungsbilanz

Unter der Zahlungsbilanz versteht man die Aufstellung aller Transaktionen mit dem Ausland innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Aus dieser Aufstellung gehen die Zahlungen und Eingänge hervor. In der Zahlungsbilanz unterscheidet man zwischen fünf verschiedenen Teilbilanzen, nämlich der Handelsbilanz, der Dienstleistungsbilanz, der Übertragungsbilanz, der Kapitalbilanz und der Gold- und Devisenbilanz.