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Wärmedämmung (Gebäude)

Unter dem Begriff Wärmedämmung sind sämtliche bauliche Maßnahmen an der Hauskonstruktion
zusammengefasst, die den Verlust von Wärmeenergie unterbinden sollen. Wärmedämmmaßnahmen
werden in allen Bereichen des Hausbaus ergriffen und erstrecken sich über die Dachkonstruktion,
Böden, Teile der Hausinstallation wie Rohrleitungen, Fenster und Türen sowie Außen- und Innenwände eines Gebäudes. Gemeinhin
wird zwischen der Außen- und Innendämmung unterschieden. Je nachdem welche Teile des Hauses
betroffen sind, werden die Installationsarbeiten von verschiedenen Handwerkern wie Malern,
Dachdeckern oder Fensterbauern ausgeführt.

Typische Dämmmaterialien sind Naturmaterialien wie Schafwolle, Zellulose, Steinwolle,
Glaswolle und Flachs. Diese Materialien werden überwiegend im Innenbereich (Innendämmung)
in Zwischenwände oder als Isolierschicht unter die Dachflächen gelegt. In Außenbereichen
(Außendämmung) oder zur Dichtung von Spalten und Fugen kommt dagegen überwiegend
Kunstschaum zum Einsatz. Unter den Begriff fallen unter anderem Glasschaum-Granulate,
Polyurethanschaum und Hartschaumstoff. Zur Außendämmung eines Gebäudes werden die
Kunststoffe in Form von Dämmstoffplatten direkt auf den Putz der Außenfassaden aufgetragen.

Westliche Industriestaaten

Die westlichen Industriestaaten sind nicht ganz klar definiert, doch gehörten die Europäischen Kernländer wie England, Frankreich, Deutschland zu dieser Gruppe.
Doch auch die USA und Japan sind westliche Industriestaaten.

Wirtschaftlicher Wert

Der wirtschaftliche Wert wird auch als Wiederbeschaffungswert bezeichnet. Es ist dies der derzeitige Wert von Produktionsmitteln oder Vorräten. Dieser Wert wird auf der Basis der Kosten für die Wiederbeschaffung dieser Produktionsmittel oder Vorräte berechnet.

Wohngeld

Ein staatlicher Zuschuss für sozial schwache Mieter (Mietzuschuss) und Eigenheimer (Lastenzuschuss), wird Wohngeld genannt. Nach Gemeindegrößenklasse, Familiengröße und Qualitätsklasse der bewohnten Wohnung richtet sich die Höhe des Wohngeldes. Übersteigt die zu bezahlende Miete die in den Wohngeldtabellen genannte Sätze, so wird kein Wohngeld gewährt. Auch das Familieneinkommen, darf für die Auszahlung des Wohngeldes, bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Das Wohngeld wird auch Tabellenwohngeld genannt, da es aus entsprechenden Tabellen ermittelt wird.
Liegen die Voraussetzungen für die Wohngeldberechtigung vor, so besteht Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Wettbewerbsorientierte Preisstrategie

Die wettbewerbsorientierte Preisstrategie ist eine Form der Preisgestaltung. Als Ausgangspunkt für diese Strategie wird das Preisniveau der wichtigsten Wettbewerber zugrundegelegt.
Zu dieser Strategie zählen Discountangebote, Dumping, marktorientierte Preisgestaltung, Preisfolgerstrategie, Me-too-Preisstrategie, Premiumstrategie, Schlussverkäufe und Verdrängungsstrategie.

Wirtschaftlichkeit der externen Kosten

Unter der Wirtschaftlichkeit von externen Kosten versteht man das Erlangen von Kostenvorteilen durch sorgfältige Auswahl und Betreuung von externen Beziehungen mit Verbrauchern und Anbietern.

Wohnrecht

Der Eigentümer räumt durch das Wohnrecht das Recht zur persönlichen Benützung (im Gegensatz zum Fruchtgenussrecht nicht auch zur Vermietung) einer Wohnung ein. Im Grundbuch kann das Wohnrecht als Dienstbarkeit (Servitut) eingetragen werden. Der Eigentümer ist für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich.

Wettbewerbsverbot nachvertraglich

Für Arbeitnehmer gilt das „allgemeine“ Wettbewerbsverbot nur während der Dienstzeit beim Arbeitgeber. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses kann der Arbeitnehmer auch für Konkurrenten des Arbeitgebers arbeiten.
Um das zu verhindern, wird das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verwendet.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verbietet dem Arbeitnehmer, auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses bei der Konkurrenz zu arbeiten.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur dann gültig, wenn es schriftlich fixiert wurde.

Wirtschaftlichkeitsberechnung (Wohnungswirtschaft)

Das Verhältnis von Kosten und Erlösen eines Projektes wird mit Hilfe der Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt. Insbesondere beim sozialen Wohnungsbau spielt die Wirtschaftlichkeitsberechnung eine große Rolle. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung für soziale Wohnungsbaus wird überprüft, ob die laufenden Anwendungen eines Wohngebäudes durch die Mieterträge gedeckt werden können.
Folgende laufende Aufwendungen werden von der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt:
• Erbbauzinsen
• Fremdkapitalzinsen
• Eigenkapitalzinsen
• Begrenzt Tilgungsleistungen (wenn sie ein Prozent überschreiten)
• Bewirtschaftungskosten (Abschreibung, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis, Betriebskosten und Umlageausfallwagnis)

Wohnung

Wohnungen sind ein wirtschaftliches Gut, das das menschliche Bedürfnis eines Daches über dem Kopf befriedigt. 

Weiters werden durch die Wohnung kulturelle, gesundheitliche, soziale und technische Ansprüche des Wohnungsnutzers abgedeckt.

Die Wohnung im Gesetz

Laut dem Gesetz versteht man unter einer Wohnung die Summe aller Räume, die die Führung eines Haushalts ermöglichen. Ein Raum mit Kochgelegenheit muss ebenfalls gegeben sein. Weiters muss jede Wohnung einen eigenen abschließbaren Zugang haben.

Über ein WC und ein Bad mit Badwanne oder Dusche muss jede Wohnung verfügen, die heutzutage gebaut wird. Die 70m² Wohnung gilt als repräsentative Normgröße, die die Gesamtheit des marktwirksamen Mietwohnungsbestandes repräsentiert.

Sonderformen von Wohnungen

Eine Sonderform von Wohnungen sind Loftwohnungen.