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Widmungsgemäße Verwendung eines Bausparvertrages

Von einer widmungsgemäßen Verwendung eines Bausparvertrages spricht das Finanzamt wenn die Errichtung neuer Wohneinheiten (Eigentumswohnung, Hausbau), die Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen zur Sanierung von Wohnraum und der Baugrunderwerb, sofern die Vorschriften bezüglich der Grundgröße eingehalten werden geplant und eingehalten werden. Liegt eine widmungsgemäße Verwendung eines Bausparvertrages vor und muss der Bausparvertrag vorzeitig aufgelöst werden, muss die Prämie nicht zurückgezahlt werden. Liegt keiner der oben genannten Gründe vor, so muss der Vertragsinhaber bei vorzeitiger Auflösung die staatliche Prämie an das Finanzamt rückführen.

Wirtschafts- und Währungsunion

Unter der Wirtschafts- und Währungsunion versteht man die Zusammenlegung und Vereinheitlichung der Wirtschafts- und Währungspolitik.

Wohnungsabnutzung

Durch den normalen, vertragsgemässen Gebrauch tritt die Abnutzung einer Wohnung oder eines Hauses auf. Der Mieter darf vom Vermieter für die Wohnungsabnutzung nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Weiters darf der Vermieter nicht verlangen, dass der Mieter für die Behebung der Abnutzungsschäden aufkommt.

Werbemittel der Direktwerbung

Sollen Kaufinteressenten angesprochen werden, von denen neben den Zielgruppenmerkmalen auch die Adressen bekannt sind, spricht man von Werbemittel der Direktwerbung. Ohne Einschaltung von Massenmedien erfolgt die Ansprache. Die Vorteile der Direktwerbung liegen in der absoluten Zielgenauigkeit (Das Werbemittel kann auf die Bedürfnisse direkt abgestimmt werden), spontaner Einsatz (Das Werbemittel kann jederzeit eingesetzt werden, es müssen daher keine Wartezeiten eingeplant werden), Kostenvorteil (Die Anzahl der Reaktionen auf die Direktwerbung ist größer) und Erfolgskontrolle (durch Kupons, Gutscheine und Bestellkarten ist der Erfolg der Werbemittel der Direktwerbung leicht zu kontrollieren).

Wiederbeschaffungskosten

Wiederbeschaffungskosten sind jene Kosten, die für die Wiederbeschaffung von Produktionsmitteln oder Lagerbeständen aufzuwenden sind.

Wirtschaftsdetektei

Eine Wirtschaftsdetektei führt Ermittlung im betrieblich wirtschaftlichen Bereich durch.

Die Leistungen einer Wirtschaftsdetektei können folgende Punkte umfassen:

  • Mitarbeiterüberwachungen
  • Abwehr von Lauschangriffen
  • Prüfung von Abrechnung von Außendienstmitarbeitern
  • Ermittlung bei Betrugsfällen
  • Einschleusen von Detektiven in den eigenen Betrieb

Beispiele für den Einsatz einer Wirtschaftsdetektei:

Ein Unternehmer vermutet, dass ein Außendienstmitarbeiter Kilometergeld für Leistungen in Anspruch nimmt, die dieser aber nicht erbracht hat. Eine Wirtschaftsdetektei kann den AD-Mitarbeiter "beschatten" und die tatsächlichen Bewegungen und Leistungen dokumentieren.

Es kommt vermehrt zu Diebstählen in Ihrem Lager. Eine Wirtschaftsdetektei kann einen Profi bei Ihnen einschleusen, der dann als Mitarbeiter die Unregelmäßigkeiten prüfen kann.

Wohnungseigentum

Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 1975) geregeltes Recht, das eine besondre Form des Miteigentums an einer Liegenschaft darstellt. Eine bestimmte Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeiten (Büro, Geschäftslokal) können durch das Recht eines Miteigentumsanteils ausschließlich genutzt oder allein darüber verfügen. Weiters kann mit den Räumlichkeiten Zubehör (Abstellplatz, Hausgarten) verbunden sein. Alle Wohnungseigentümer können die allgemeinen Teile der Liegenschaft und des Hauses gemeinsam nutzen. Bei einer Sondernutzung eines Wohnungseigentümers müssen alle übrigen Miteigentümer zustimmen. Eine Nutzwertfestsetzung muss zur Begründung des Wohnungseigentums vorliegen. Ermittelt werden die Nutzwerte nach der Nutzfläche der Wohnungseigentumsobjekte mit Zu- oder Abschlägen für werterhöhende oder wertmindernde Umstände (Zubehör, Ausstattung, Stockwerkslage etc.) Dem Verhältnis der Nutzwerte müssen die Mindestanteile entsprechen. Die „kleinste Einheit“, an der kein Teileigentum begründet werden kann, stellt den Mindestanteil dar. Die einzige Ausnahme stellt das gemeinsame Wohnungseigentum von Ehegatten dar.

Werbemittel der Streuwerbung

Sollen Konsumenten angesprochen werden, von denen die Zielgruppenmerkmale bekannt sind, spricht man von Werbemitteln der Streuwerbung. Unter Zuhilfenahme von Massenmedien kann hierbei die Ansprache der Konsumenten erfolgen. Fernsehspots, Filmwerbung, Rundfunkspot, Anzeige, Dia, Außenwerbung, Verpackungswerbung zählen zu den häufigsten Werbemitteln der Streuwerbung

Wiederbeschaffungswert

Darunter versteht man den Preis, der für die Ersatzbeschaffung eines ausgeschiedenen Anlagegutes bezahlt werden muss. Dieser kann höher, aber auch niedriger als der Anschaffungspreis des zu ersetzenden Anlagegutes sein.
Der Wiederbeschaffungswert dient in der Kostenrechnung als Basis für die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung.

Wirtschaftsplan

Nach den entsprechenden Vorschriften des Gesetzes obliegt dem Wohnungseigentumsverwalter die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Damit der Verwalter jederzeit über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen kann (z.B. für Instandhaltung und Renovierung), müssen die Wohnungseigentümer entsprechende Vorschüsse an den Verwalter bezahlen. Für diese Vorschüsse hat der Verwalter einen Wirtschaftsplan zu erstellen, der folgende Mindestangaben enthalten muss:
• Die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des gemeinschaftlichen Eigentums bei der Verwaltung
• Die anteilsmäßige Verpflichtung zur Lasten- und Kostentragung der Wohnungseigentümer
• Die Beiträge, die jeder Wohnungseigentümer für Instandhaltungsrückstellungen zu leisten hat.
Die konkrete Gestaltung des Wirtschaftsplanes hängt außerdem noch von den Gegebenheiten der Wohnungseigentumsanlage ab und obliegt der Entscheidung der Wohnungseigentümer. Die Gliederung des Wirtschaftsplanes sollte sich allerdings an der seit 1.1.2004 geltenden Betriebskosten-Verordnung orientieren.
Über die Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne erfolgt die Beschlussfassung durch mehrheitliche Entscheidung in der Wohnungseigentümerversammlung. Die Einzelwirtschaftspläne legen die Zahlungsverpflichtungen der einzelnen Wohnungseigentümer fest.
Ist ein Wirtschaftsplan falsch, so ist der trotzdem für die Wohnungseigentümer bindend, solange keine Anfechtung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan bei Gericht und dessen Ungültigerklärung erfolgen.