Um für einen Bausparvertrag eine staatliche Prämie zu erhalten, muss eine sechsjährige Bindung eingehalten werden. Unter der sechsjährigen Bindung versteht man die gesetzliche Mindestbindefrist. Die Mindestbindefrist beginnt mit dem Eröffnungsdatum. Von vorzeitiger Kündigung eines Bausparvertrages in diesem Zusammenhang spricht man, wenn die Mindestbindefrist (sechsjährige Bindung) nicht eingehalten wird. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung eines Bausparvertrages muss bei nicht widmungsgemäßer Verwendung die staatliche Prämie an das Finanzamt rückgeführt werden. Von einer widmungsgemäßen Verwendung spricht man in folgenden Fällen:
– Errichtung neuer Wohneinheit (Eigentumswohnung, Hausbau und Zubau)
– Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen zur Sanierung von Wohnraum
– Baugrunderwerb, sofern die Vorschriften bezüglich der Grundgröße bzw. Baubeginn eingehalten werden.
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Versteigerungserlös
Der Versteigerungserlös ist der Erlös, der durch die Versteigerung von Vermögenswerten entsteht.
Versteigerungen kommen bei Unternehmen meist nach erfolgten Konkurs zur Anwendung.
Der Versteigerungserlös wird an die Gläubiger verteilt.
Verwalter
Der Verwalter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Aufgabe des Verwalters ist es, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer auszuführen und dass die Verwaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Bei einer neu errichteten Wohnungseigentumsanlage wird der Verwalter meist vom Bauträger und nicht von den Wohnungseigentümern bestellt. Auf Antrag kann die Bestellung des Verwalters auch durch das Amtsgericht erfolgen, wenn zum Beispiel ein Verwalter fehlt und deshalb eine die Eigentümerversammlung zum Zwecke der Verwalterbestellung nicht einberufen wird.
Die Wohnungseigentümer können die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters weder einschränken noch auf andere Personen übertragen. Der Verwalter darf für seine Aufgaben nur 5 Jahre bestellt werden. Wollen die Wohnungseigentümer den Verwalter wieder bestellen, so ist dies möglich. Dafür muss ein erneuter Beschluss eingereicht werden (frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeit).
Die jährliche Einberufung einer Eigentümerversammlung, auf der regelmäßig die Abrechnung des vergangenen Kalenderjahres vorgelegt und erläutert wird, gehört zu den Pflichten des Verwalters.
Der Verwalter ist im Normalfall gegen eine Vergütung beschäftigt. Nach dem Verwaltervertrag, der zwischen Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaft getroffen wird, wird der Verwalter bezahlt. Die Vergütung des Verwalters kann jederzeit durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer erhöht werden.
Der Verwaltervertrag kommt bereits dadurch zustande, dass der Bestellte (der Verwalter) die Bestellung annimmt. Die Annahme des Verwalters kann mündlich, schriftlich oder konkludent durch Aufnahme seiner Tätigkeit erfolgen.
Vollmacht
Eine Handlungsvollmacht ist eine eingeschränkte Vollmacht, die einem Mitarbeiter erteilt wird.
Berechtigungen einer Vollmacht
Er darf aber nicht:
– Rechtshandlungen vornehmen
– Bankkredite aufnehmen
– das Unternehmen vor Gericht vertreten
– Wechselverbindlichkeiten eingehen
Es gibt folgende Arten von Vollmachten:
– Generalhandlungsvollmacht
– Arthandlungsvollmacht
– Einzelhandlungsvollmacht
Versteigerungstermin
Das Versteigerungsgericht muss für eine Zwangsversteigerung einen Versteigerungstermin festlegen. Vorher muss das Versteigerungsgericht das Grundstück allerdings Beschlagnahmen und einen Versteigerungsvermerk im Grundbuch eintragen lassen. Zwischen der Durchführung der Zwangsversteigerung und der Durchführung sollen nicht mehr als 6 Monate liegen.
Verwaltervertrag
Die Bestellung des Verwalters bildet die Grundlage für den Verwaltervertrag. Der Verwaltervertrag ist ohne Bestellung des Verwalters unwirksam.
Ein Verwaltervertrag ist für die Durchführung der Aufgaben des Verwalters nicht zwingend vorgeschrieben, es wird aber empfohlen einen abzuschließen (Streitigkeiten bei Kündigung usw.). Übernimmt der Verwalter seine Tätigkeiten nach der Bestellung, so wird auf diese Weise stillschweigend ein Verwaltervertrag abgeschlossen.
Ein wichtiger Punkt im Verwaltervertrag stellt die Festlegung der Verwaltervergütung für reguläre und besondere Leistungen dar.
Vollmachtloser Vertreter – Genehmigung
Handelt jemand für einen anderen, ohne die erforderliche Vertretungsvollmacht zu besitzen, so spricht man von einem vollmachtlosen Vertreter. Manchmal kommt diese Form auch bei der Beurkundung von Kaufverträgen vor.
Der Kaufvertrag wird erst dann wirksam, wenn ein Vertreter ihn genehmigt hat. Erst dann spricht man nicht mehr von einem vollmachtlosen Vertreter. Die Genehmigung ist grundsätzlich formfrei.
Verteilungsschlüssel (Wohnungseigentum)
Die Verteilung der Lasten und Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, seiner Instandhaltung und Instandsetzung und der sonstigen Verwaltung erfolgt nach einem Verteilungsschlüssel. Dieser Verteilungsschlüssel besteht aus den Miteigentumsanteilen der einzelnen Wohnungseigentümer, die im Grundbuch festgelegt worden sind.
Es kann aber auch zwischen den Wohnungseigentümern ein Verteilungsschlüssel vereinbart werden, der sich nach der Größe der Wohnflächen oder nach den Personen, die in einer Wohnung leben, richtet.
Der Verteilungsschlüssel muss im Grundbuch eingetragen werden, damit diese Regelung auch für einen nachfolgenden Eigentümer einer Wohnung Gültigkeit hat.
Verwalterwechsel
Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres (meist ein Kalenderjahr) hat der Verwalter seine Abrechnung zu erstellen. Scheidet der Verwalter mit Jahresende aus, so ist der neue Verwalter zur Erstellung der Abrechnung verpflichtet. Beim Verwalterwechsel hat der Vorgänger dafür zu sorgen, dass für die Abrechnung alle notwendigen Belege verfügbar sind.
Volumensegment
Das Volumensegment ist der größte Teil des Gesamtmarktes, der sogenannte Massenmarkt. Hier wird seitens des Verbrauchers hauptsächlich darauf geachtet, dass der Preis im Verhältnis zur Qualität vergleichsweise niedrig ist.