Vorsteuerberechtigung

Die Rückzahlung von erhaltenen Vorsteuerbeträgen aus den Baukosten an das Finanzamt nennt man Vorsteuerberechtigung.
Vorsteuerbeträge können vom Finanzamt innerhalb von 10 Jahren nach der erstmaligen Verwendung unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden. Allerdings erfolgt die Rückzahlung bei der Vorsteuerberechtigung nur zeitanteilig.
Als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können die Rückzahlungsbeträge geltend gemacht werden.