Ein Grundstoffabkommen wird auch Rohstoffabkommen genannt und hat das Ziel die freien globalen Rohstoffmärkte zu regulieren.
Details zum Grundstoffabkommen finden Sie unter Rohstoffabkommen.
Ein Grundstoffabkommen wird auch Rohstoffabkommen genannt und hat das Ziel die freien globalen Rohstoffmärkte zu regulieren.
Details zum Grundstoffabkommen finden Sie unter Rohstoffabkommen.
Güter sind Produkte, deren Merkmale materieller Art sind.
Das Grundvermögen ist eine der vier im Bewertungsgesetz (BewG) ausgeführten Vermögensarten. Grund und Boden, Gebäude, Bestandteile und Zubehör gehören zum Grundvermögen. Soweit diese Merkmale vorhanden sind, ergeben sie das Grundstück – das heißt die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens.
Der gemeine Wert gilt als Bewertungsmaßstab des Grundvermögens. Letztmals wurden die Einheitswerte des Grundvermögens im Jahre 1964 festgestellt. An die Einheitswerte des Grundvermögens knüpfen die Grundsteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie in bestimmten Fällen die Einkommensteuer an.
Güter des Grundbedarfs sind Produkte, für die die Ausgaben geringer steigen als das Einkommen der Verbraucher.
Beim Gruppenakkordlohn werden die Leistungen einer gesamten Arbeitsgruppe auf den Lohn berechnet.
Errechnet wird Akkordverdienst der Gruppe mal Lohnsatz des Arbeiters mal Zeiteinheit des Arbeiters durch Lohnverdienst der gesamten Gruppe.
Unter einem Gütezeichen versteht man Zeichen, die die gemeinsamen Merkmale von Produkten und Waren aufzeigen.
Die Gütezeichen werden von bestimmten Organisationen für Qualität oder technische Sicherheit vergeben( z.B. TÜV, VDE-Zeichen ).
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft oder für die Vorbereitung der Gründung wird ein Betrag den Aktionären oder anderen Personen als Entschädigung oder als Belohnung gewährt. Diesen gewährten Betrag nennt man Gründerlohn. In der Satzung der Aktiengesellschaft ist der Gründerlohn gesondert festzusetzen. Eine qualifizierte Gründung liegt vor, wenn ein Gründerlohn gewährt wird.
Gründermessen werden in periodischen Abständen in Deutschland und Österreich abgehalten.
Auf solchen Messen erhalten Sie interessante Informationen zum Thema Existenzgründung. Oft können Sie auch gute Kontakte knüpfen.
Bei Gründerwettbewerben wird den Gewinnern meist fachlich und finanziell unter die Arme gegriffen.
Sollte das Unternehmen ein Erfolg werden, dann hat natürlich auch der Geldgeber etwas davon.
Die Gründung ist eine Maßnahme zur Errichtung eines neuen Unternehmens. Im Rahmen der Gründung sind die Wahl der Rechtsform und des Sitzes des Unternehmens, die Höhe des Kapitalbedarfs und dessen Aufbringung durch Eigenkapital und Fremdkapital sowie auch die Feststellung des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Auch eine Gründungsbilanz ist bei der Gründung eines Unternehmens zu erstellen. Für die Gründungsbilanz gelten je nach gewählter Rechtsform unterschiedliche Formvorschriften.
Erst durch Eintragung in das Handelsregister entstehen Kapitalgesellschaften. Die so genannte Gründungsgesellschaft bilden bis zur Eintragung in das Handelsregister die Personen, die die Gründung vornehmen und vorbereiten.
Mindestens fünf Personen müssen sich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft an der Feststellung der Satzung beteiligen sowie die Aktien gegen Einlagen übernehmen. Unter anderem haben die Gründer den ersten Aufsichtsrat zu bestellen, sowie einen Bericht über den Hergang der Gründung (Gründungsbericht) zu erstellen. Weiters hat eine Gründungsprüfung zu erfolgen.
In Form der Bargründung oder der Sachgründung kann die Gründung einer Aktiengesellschaft erfolgen.