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Gruppenakkordlohn

Beim Gruppenakkordlohn werden die Leistungen einer gesamten Arbeitsgruppe auf den Lohn berechnet.
Errechnet wird Akkordverdienst der Gruppe mal Lohnsatz des Arbeiters mal Zeiteinheit des Arbeiters durch Lohnverdienst der gesamten Gruppe.

Gütezeichen

Unter einem Gütezeichen versteht man Zeichen, die die gemeinsamen Merkmale von Produkten und Waren aufzeigen.
Die Gütezeichen werden von bestimmten Organisationen für Qualität oder technische Sicherheit vergeben( z.B. TÜV, VDE-Zeichen ).

Gründerlohn

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft oder für die Vorbereitung der Gründung wird ein Betrag den Aktionären oder anderen Personen als Entschädigung oder als Belohnung gewährt. Diesen gewährten Betrag nennt man Gründerlohn. In der Satzung der Aktiengesellschaft ist der Gründerlohn gesondert festzusetzen. Eine qualifizierte Gründung liegt vor, wenn ein Gründerlohn gewährt wird.

Gründermessen

Gründermessen werden in periodischen Abständen in Deutschland und Österreich abgehalten.
Auf solchen Messen erhalten Sie interessante Informationen zum Thema Existenzgründung. Oft können Sie auch gute Kontakte knüpfen.

Gründerwettbewerbe

Bei Gründerwettbewerben wird den Gewinnern meist fachlich und finanziell unter die Arme gegriffen.
Sollte das Unternehmen ein Erfolg werden, dann hat natürlich auch der Geldgeber etwas davon.

Gründung

Die Gründung ist eine Maßnahme zur Errichtung eines neuen Unternehmens. Im Rahmen der Gründung sind die Wahl der Rechtsform und des Sitzes des Unternehmens, die Höhe des Kapitalbedarfs und dessen Aufbringung durch Eigenkapital und Fremdkapital sowie auch die Feststellung des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Auch eine Gründungsbilanz ist bei der Gründung eines Unternehmens zu erstellen. Für die Gründungsbilanz gelten je nach gewählter Rechtsform unterschiedliche Formvorschriften.
Erst durch Eintragung in das Handelsregister entstehen Kapitalgesellschaften. Die so genannte Gründungsgesellschaft bilden bis zur Eintragung in das Handelsregister die Personen, die die Gründung vornehmen und vorbereiten.
Mindestens fünf Personen müssen sich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft an der Feststellung der Satzung beteiligen sowie die Aktien gegen Einlagen übernehmen. Unter anderem haben die Gründer den ersten Aufsichtsrat zu bestellen, sowie einen Bericht über den Hergang der Gründung (Gründungsbericht) zu erstellen. Weiters hat eine Gründungsprüfung zu erfolgen.
In Form der Bargründung oder der Sachgründung kann die Gründung einer Aktiengesellschaft erfolgen.

Grundbedürfnisse

Nach einer Definition des Internationalen Arbeitsamtes umfassen die Grundbedürfnisse (auch basic needs genannt) bestimmte Mindesterfordernisse einer Familie in Bezug auf den privaten Verbrauch (ausreichende Ernährung, Wohnung, Bekleidung, bestimmte Haushaltsgeräte und Möbel) sowie lebenswichtige Dienstleistungen der Gemeinschaft für die Gemeinschaft (Schaffung von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Versorgung mit gesundem Trinkwasser, sanitäre Anlagen, Bereitstellung öffentlicher Verkehrsmittel).

Gründungskosten

Unter Gründungskosten versteht man die Ausgaben die notwendig sind, um das Geschäft gründen und starten zu können.

Zu den Kosten, die für die Gründung eines Unternehmens anfallen, zählen z.B.:
Notariatskosten
Kosten für die Errichtung eines Gesellschaftsvertrags
Eintragungsgebühren

Die tatsächliche Höhe der Gründungskosten ist einerseits von der Rechtsform und andererseits vom Geschäftsfeld abhängig.

Geschäftssystem

Das Gschäftssystem, oder Wertschöpfungskette, umfasst von der Herstellung bis zur Vermarktung alle Schritte, die mit einem Produkt in Zusammenhang stehen.
Im Geschäftssystem ist erkennbar, welche Aufgaben unternehmensintern gelöst werden oder ausgelagert werden müssen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden einmal jährlich sämtliche Aufwände und Erträge des Unternehmens gegenübergestellt, nämlich zum Jahresabschluß.

Die GuV ist in folgende Elemente geteilt:
Betriebsergebniss (Aufgrund von Investitionen im Unternehmen erzielt)
Finanzergebnis (Aufgrund von Investitionen außerhalb des Unternehmens erzielt)
Außerordentliches Ergebnis (außerhalb der üblichen Geschäftstätigkeit erzielt)
Steueraufwand