Unter einer Entscheidungseinheit versteht man eine Arbeitsgruppe innerhalb einer Unternehmung. Diese Gruppe ist verantwortlich für die Analyse von Kaufentscheidungen bezüglich eines bestimmten Produkts. Die Entscheidungseinheit setzt sich je nach beabsichtigter Anschaffung aus mehreren Personen verschiedener Abteilungen des Unternehmens zusammen. Innerhalb dieser Einheit gibt es verschiedene Rollenverteilungen: Beraterrolle, Beeinflusserrolle, Initiatorrolle, Entscheiderrolle, Informationsselektiererrolle, Benutzerrolle und Einkäuferrolle.
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Erinnerung im Direktmarketing
Im Bereich des Direktmarketing wird der Begriff Erinnerung auch als Reminder bezeichnet. Darunter versteht man einen Werbebrief oder einen Telefonanruf. Dadurch wird der Empfänger an einen Artikel oder eine Dienstleistung erinnert oder es wird ihm ein Angebot unterbreitet.
Einzelsegment-Marketing
Diese Marketing Strategie zielt auf ein einziges Segment ab. Dieses eine Segment wird gezielt mit einem definierten Marketing-Mix bearbeitet.
Einzelsegment-Marketing wird auch als „Konzentriertes Marketing“ bezeichnet.
Endnachfrage
Die Endnachfrage ist die Nachfrage, die direkt vom Endverbraucher entsteht.
Entscheidungspunkt-Theorie
Unter der Entscheidungspunkt-Theorie versteht man die Festlegung des Zeitpunktes, wann ein Werbeangebot vorgebracht werden sollte. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die Aufmerksamkeit der Zuschauer in der Regel nicht mehr als sieben oder acht Minuten beträgt.
Erklärung Bruttogewinn
Unter einem Bruttogewinn versteht man den Gesamtumsatz abzüglich der Beschaffungskosten und der direkten Herstellungskosten.
Einzelsegmentmarketing
Das Einzelsegmentmarketing oder auch konzentriertes Marketing genannt ist eine Art von Marketingstrategie.
Beim Einzelsegmentmarketing wird nur ein Kundensegment des gesamten Marktes bedient und bearbeitet. Ziel des Einzelsegmentmarketings ist es, in dem ausgewählten Segment der Marktführer zu werden.
Die Einzelsegmentmarketing-Strategie ist mit der Nischenstrategie vergleichbar.
Endnutzeneffekt
Der Endnutzeneffekt ist ein Faktor, zu dem ein Produkt zusammen mit anderen Produkten ein bestimmtes, angestrebtes Endergebnis bewirkt. Dabei reagieren die Verbraucher empfindlicher auf den Preis eines Produkts, wenn dieser Preis einen großen Anteil der Gesamtkosten zum Erreichen eines bestimmten Endresultats darstellt.
Entsorgung
Die Entsorgung ist eine Teilfunktion der Materialwirtschaft. Die Verwertung bzw. Vernichtung nicht mehr benötigter Stoffe und Materialien, die geplant oder ungeplant aus den Lager- und Fertigungsprozessen hervorgehen, ferner von Betriebsmitteln und Werkzeugen, ist die Aufgabe der Entsorgung. Zu unterscheiden sind folgende Entsorgungsarten:
– Marktliche Verwertung: Abfälle und ausgegliederte Investitionsgüter werden an nach- bzw. vorgelagerte Betriebe (zum Beispiel Metallabfälle an Stahlwerk, Schlachtabfälle an Futtermittelindustrie) veräußert. Durch die Veräußerungserlöse der marktlichen Verwertung werden die Produktionskosten unmittelbar verringert.
– Rückführung in den eigenen Produktionsprozess (innerbetriebliches Recycling). Zum Bespiel durch Zumischen, Zerlegen von Fertigprodukten in wieder verwendbare Komponenten, Einsatz qualitativ weniger anspruchsvoller Produkte in der Fertigung.
– Die Beseitigung oder Vernichtung von nicht weiterverwendbaren Abfallstoffen ohne wesentliche Umweltbelastung, wenn eine Veräußerung nicht möglich ist. Für die Beseitigung gibt es mehrere Entsorgungsverfahren, wobei die Minimierung der Entsorgungskosten zu beachten ist. Zum Beispiel die Entsorgung im eigenen Bereich mit dem Versuch noch Nutzen aus der Beseitigung zu ziehen, Verschenken oder Entsorgung mit Hilfe öffentlicher Einrichtungen.
– Die Beseitigung oder Vernichtung von Sonderabfällen: Die Entsorgung von Sonderabfällen stellen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, gefährden unmittelbar die Gesundheit von Menschen und belasten die Umwelt (zum Beispiel radioaktive Abfälle, Rückstände chemischer Prozesse, wie etwa Dioxin, Schwermetalle, halogenisierte Kohlenwasserstoffe).
Die zuständige Behörde kann verlangen, dass der Besitzer von Abfällen diese anzeigt und einen Nachweis über Art, Menge und Entsorgung führt. Gegebenenfalls sind vom Besitzer über die Entsorgung Belege zu erstellen oder ein Nachweisbuch zu führen und diese zu regelmäßigen Prüfungen vorzulegen. Bei der Entsorgung sind vor allem das Gesetz über die Beseitigung von Abfällen, die Rechtsverordnungen auf der Grundlage des Abfallgesetzes, das Gesetz zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgängen und das Altölgesetz zu beachten.
Erlebniskauf
Unter einem Erlebniskauf ist eine Kaufsituation zu verstehen, die der Verbraucher als Freizeit und Erholung empfindet.