Erwerbsunfähigkeitsrente

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten Versicherte, die erwerbsunfähig sind und einen Antrag wegen der Erwerbsunfähigkeit gestellt haben und nach Erfüllung der Wartezeit oder wenn die Wartezeit. Grundsätzlich beginnt die Erwerbsunfähigkeitsrente mit Ablauf des Monats, in dem nach Feststellung des Versicherungsträgers die Voraussetzung für die Zahlung der Rente erfüllt ist. Auch als Zeitrente kann die Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt werden oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag in ein vorgezogenes oder flexibles Arbeitsruhegeld umgewandelt werden. Die Umwandlung von der Erwerbsunfähigkeitsrente in Altersruhegeld erfolgt bei Vollendung des 65. Lebensjahres von Amts wegen automatisch.