Archiv der Kategorie: B

Betriebsvereinbarungen

Nur in Bereichen, die durch das Gesetz oder den Kollektivvertrag freigegeben sind, können Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden. Mögliche Inhalte von Betriebsvereinbarungen können sein:
– Allgemeine Ordnungsvorschriften, die das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb regeln.
– Generelle Festsetzung des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit, der Dauer und Lage der Arbeitspause und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
– Gleitzeit
– Art und Weise der Abrechnung und insbesondere Zeit und Ort der Auszahlung der Bezüge.
– Beitritt zu einer Pensionskasse, Ausgestaltung der Beiträge und Leistungen
– Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung

Betriebsübung

Eine Betriebsübung ist Übung innerhalb eines Betriebs um das Verhalten der Arbeitnehmer auf bestimmte Ereignisse zu erkennen.

Bevollmächtigter

Ein Bevollmächtigter im wirtschaftlichen Sinn ist ein Prokurist oder eine Prokurstin mit einer Handlungsvollmacht.

Betriebsverlegung

Eine Betriebsverlegung ist die Übersiedlung eines Unternehmens von Betriebsstandort A nach Standort B.

Betriebszeitschrift

Eine Betriebszeitschrift wird auch als Betriebszeitung oder Betriebspublikation bezeichnet. Es ist dies ein Kommunikationsmedium, das betriebsintern erscheint. Es wird unaufgefordert und kostenlos an die Mitarbeiter dieses Unternehmens weitergegeben. Ziel der Betriebszeitung ist die Information über das betriebliche Geschehen.

Bevorratungseffekt

Der Bevorratungseffekt ist ein Faktor, der die Preissensitivität der Käufer beeinflusst. Es entsteht die Möglichkeit, ein bestimmtes Produkt zu bevorraten. In diesem Fall sind die Käufer sehr preissensitiv.

Betriebszusammenschluss

Ein Betriebszusammenschluss ist eine andere Bezeichnung für eine Fusion zweier oder mehrerer Unternehmen.

bevorrechtigte Gläubiger

Ein bevorrechtigte Gläubiger sind  Gläubiger, die mit Vorrang vor den anderen Konkursgläubigern befriedigt wurden.