Vorzeitige Kündigung eines Bausparvertrages

Um für einen Bausparvertrag eine staatliche Prämie zu erhalten, muss eine sechsjährige Bindung eingehalten werden. Unter der sechsjährigen Bindung versteht man die gesetzliche Mindestbindefrist. Die Mindestbindefrist beginnt mit dem Eröffnungsdatum. Von vorzeitiger Kündigung eines Bausparvertrages in diesem Zusammenhang spricht man, wenn die Mindestbindefrist (sechsjährige Bindung) nicht eingehalten wird. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung eines Bausparvertrages muss bei nicht widmungsgemäßer Verwendung die staatliche Prämie an das Finanzamt rückgeführt werden. Von einer widmungsgemäßen Verwendung spricht man in folgenden Fällen:
– Errichtung neuer Wohneinheit (Eigentumswohnung, Hausbau und Zubau)
– Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen zur Sanierung von Wohnraum
– Baugrunderwerb, sofern die Vorschriften bezüglich der Grundgröße bzw. Baubeginn eingehalten werden.