Der Unterschied zwischen der Beitragszusage und der Leistungszusage bei der Vorsorge liegt in der Art der Haftung.
Unterschied Beitragszusage – Leistungszusage
Beitragszusage: Der Arbeitgeber verpflichtet sich einen bestimmten Betrag einzubezahlen
Leistungszusage: Der Arbeitgeber sagt eine bestimmte Leistung zu und haftet für diese.
Daher wird in der Regel heutzutage keine Leistungszusage seitens des Arbeitgeber gemacht, da die Haftungsrisken zu hoch sind.