Beitragszusage

Die Beitragszusage ist eine Zusage des Arbeitgebers auf Zahlungen von Beiträgen – jedoch nicht die Leistung.
Die Beitragszusage nennt man auch eine defined Contribution.

Beitragszusage ist rechtlich keine betriebliche Altersvorsorge!

Oft gibt es Missverständnisse beim Begriff der Beitragszusage, denn diese ist rein rechtlich keine betriebliche Altersvorsorge.

Beitragszusage mit Mindestleistung

 Die Beitragszusage mit Mindestleistung steht im Zusammenhang mit dem Pensionsfonds.
Der Vorteil ist, dass in der Rentenphase des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber die Anpassungsprüfpflicht nicht tritt.
Der Arbeitgeber übernimmt die Haftung der einbezahlten Vorsorgebeiträge jedoch ohne der planmäßigen Beiträge.

Unterschied zwischen Leistungszusage und Beitragszusage

Details finden Sie unter Unterschied Beitragszusage zu Leistungszusage