Immobilienleasing

Im Rahmen eines Leasingvertrages werden Betriebsgebäude und sonstige gewerbliche Gebäude langfristig zur Nutzung überlassen. Diese Art der Nutzung nennt man Immobilienleasing. Auf Immobilienleasing spezialisierte Gesellschaften sind Leasinggeber. Der Leasingnehmer hat – soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde – beim Immobilienleasing das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt die Immobilie zu erwerben oder ein weiteres Immobilienleasing vorzunehmen. Die Bonität des Leasingnehmers und die  Wiederverwertbarkeit der Immobilie sind Voraussetzung für ein Immobilienleasing.