Innenbereich

Vom Innenbereich wird gesprochen wenn es sich um unbebaute Flächen (Gebiete) handelt innerhalb „ im Zusammenhang bebauter Ortsteile“. Die im Zusammenhang bebauten Ortsteile unbeplanter Innenbereiche dürfen bebaut werden, dass heißt sie sind für Bauvorhaben zulässig. Ist ein Bebauungsplan nach den Regelungen des BauGB vorhanden (beplanter Innenbereich) so richtet sich die Zulässigkeit nach diesem. Sollte zwar ein Bebauungsplan existieren dieser jedoch nicht den gesetzlichen Richtlinien entsprechen, so richtet sich die  Zulässigkeit bezüglich des Bebauungsvorhabens nach dem Einfügungsgebot. Zusätzliche Voraussetzungen zum Einfügungsgebot sind:
1. die Erschließung muss gesichert sein
2. die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gesichert sein
3. das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.