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Gewinnspiel Marketing

Gewinnspiele oder Gewinnspielmarketing findet häufig Anwendung.
Warum Gewinnspiele „so gut“ bei Kunden ankommen, liegt auf der Hand – Gewinnen ohne Risiko und ohne Einsatz ist doch wunderbar!
Ein sehr wichtiger Punkt bei Gewinnspielen ist, dass die Teilnehmer nicht zum Kauf von Produkten gezwungen oder genötigt werden dürfen.

Grad der tatsächlichen Kapazitätsauslastung

Unter dem Grad der tatsächlichen Kapazitätsauslastung versteht man das Verhältnis zwischen der tatsächlichen Kapazitätsauslastung und der maximalen Auslastung einer Produktionseinheit.

Großhändlerorientiertes Marketing

Unter dem großhändlerorientierten Marketing versteht man grundsätzlich bestimmte Marketingaktivitäten. Diese werden von einem Hersteller oder Distributor betrieben und werden auf die potentiellen Großhändler dieses Produkts ausgerichtet.

Geschäftsfähigkeit

Personen sind dann geschäftsfähig, wenn sie durch eigene Handlungen Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen können. Aus diesem Grund wird bei der Geschäftsfähigkeit zwischen unbeschränkter Geschäftsfähigkeit und beschränkter Geschäftsfähigkeit unterschieden.
– unbeschränkt geschäftsfähig sind alle natürliche Personen mit Vollendung des 18. Lebensjahrs und juristische Personen (Firmen).
– Beschränkt geschäftsfähig sind unmündig Minderjährige (natürliche Personen von 7 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), mündig Minderjährige (natürliche Personen von 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) und Volljährige, welche durch Gerichtsbeschluss Mündig Minderjährigen Personen gleichgestellt sind.
– Geschäftsunfähig sind alle Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und Volljährige, welche durch Gerichtsbeschluss Unmündig Minderjährige Personen gleichgestellt wurden.

Gestützte Markenbekanntheit

Die gestützte Markenbekanntheit ist der prozentuale Personenanteil, der eine bestimmte Marke erkennt, wenn sie durch einen Interviewer erwähnt wird.

Gewinnsteuer

Bei der Gewinnsteuer muss zwischen der Besteuerung natürlicher Personen und der Besteuerung juristischer Personen, also Kapitalgesellschaften unterscheiden werden.

Der Gewinn von Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegt der herkömmlichen Einkommensteuer.
Der Gewinn von Kapitalgesellschaften unterliegt der Körperschaftsteuer.

Eine andere Steuerart ist die GrunderwerbssteuerGewinnsteuer, die aber nicht zu den Gewinnsteuern gehört.

Greenshoe – Mehrzuteilungsoption

Ein „Greenshoe“ ist eine Mehrzuteilungsoption oder wird manchmal auch als Over-allotment Option bezeichnet.

Wofür wird eine Greenshoe bzw. Mehrzuteilungsoption verwendet?

Der Greenshoe ist eine Call-Option und kommt bei Börsegängen nach dem Bookbuilding-Building Verfahren zum Einsatz. 

Die Emissonsbank hat mit der Greenshoe Option die Möglichkeit auch Nachträglich Wertpapiere zum Emissionspreis zuverkaufen.  

Der Greenshoe macht bei Neuemission Sinn,  bei denen die Nachfrage nach dem Wertpapier wesentlich höher ist als die Anzahl der zu vergebenden Papiere. In diesem Fall spricht man von Überzeichnung.

Ziel der Greenshoe Optionen

Durch den Rückhalt von Wertpapieren können massive Kursschwankungen durch einen Nachfrageüberhang entstehen besser abgefedert werden.

Die Greenshoe Option gibt den Emissionsbanken die Möglichkeit die zurückgehaltene Reserve an Wertpapieren zum Erstaugabekurs nochmals auszugeben und so die Nachfrage bedienen zu können. 

Laufzeit und Anteil von Greenshoe

Die Laufzeit liegt nach allgemeinültigen Vorbild bei maximal 6 Wochen nach der Erstausgabe der Wertpapiere. Üblich sind 30 Tage an Haltedauer.

Rund 10% werden im Standardfall an Greenshoe Optionen bei der Emission vorgesehen. In manchen Fällen kann der Anteil auch höher sein. 

Großkredit

Vergibt eine Bank einen Kredit an einen einzelnen Kreditnehmer, den man im Verhältnis zur Größe der Bank als besonders groß bezeichnet, so spricht man von einem Großkredit. Die Bank gerät mit der Größe dieses Kredits allerdings in Gefahr, dass bei wirtschaftlichen Problemen des Unternehmens (Kreditnehmer), die Bank selbst in Schwierigkeiten gerät. Durch die staatliche Bankenaufsicht sind aus diesem Grund für Großkredite Vorschriften erlassen worden, die diese Gefahr begrenzen sollen.
Ein Großkredit wird im deutschen Kreditwesengesetz als ein Kredit an einen einzelnen Kreditnehmer definiert, der 15 % des haftenden Eigenkapitals der Bank übersteigt. Nur nach einstimmigem Beschluss aller Geschäftsleiter darf ein Großkredit vergeben werden. Weiters muss dieser Großkredit unverzüglich der Deutschen Bundesbank angezeigt werden, die die Anzeigen mit einer Stellungnahme an das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen weiterleitet. Auch der Umfang von Großkrediten wird durch das Kreditwesengesetz begrenzt: Der einzelne Großkredit darf 50 % des Eigenkapitals der Bank und alle Großkredite zusammen dürfen das Achtfache des Eigenkapitals nicht übersteigen.

Geschäftsidee

Eine gute Geschäftsidee ist der Beginn einer Unternehmung.
Um mit einer Geschäftsidee langfristig erfolgreich zu sein, muss sie dem Kunden ein echter Nutzen sein und muss sich von der Konkurrenz unterscheiden (DifferenzierungGeschäftsidee).

Gewerbeberechtigung

Für den Betrieb eines Unternehmens ist in der Regel eine Gewerbeberechtigung notwendig.
Je nach Gewerbe reicht die Bandbreite zur Erlangung der Gewerbeberechtigung von der bloßen Anmeldung bei der Gewerbebehörde bis hin zur ausdrücklichen behördlichen Bewilligung.

Weiters sind Nachweise über fachliche Voraussetzungen zu erbringen. Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen freien Gewerbe, Handwerke und gebundene (bewilligungspflichtige und nicht bewilligungspflichtige) Gewerbe.

Genaue Auskünfte über den Umfang von Gewerben und notwendige Voraussetzungen gibt das Gewerbeamt bzw. die Wirtschaftskammer.