Gewerbeberechtigung

Für den Betrieb eines Unternehmens ist in der Regel eine Gewerbeberechtigung notwendig.
Je nach Gewerbe reicht die Bandbreite zur Erlangung der Gewerbeberechtigung von der bloßen Anmeldung bei der Gewerbebehörde bis hin zur ausdrücklichen behördlichen Bewilligung.

Weiters sind Nachweise über fachliche Voraussetzungen zu erbringen. Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen freien Gewerbe, Handwerke und gebundene (bewilligungspflichtige und nicht bewilligungspflichtige) Gewerbe.

Genaue Auskünfte über den Umfang von Gewerben und notwendige Voraussetzungen gibt das Gewerbeamt bzw. die Wirtschaftskammer.