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Benchmarking

Benchmarking: Unterschiedliche Anwendungsgebiete

In der Technik findet Benchmarking beispielsweise Anwendung, um Geräte miteinander zu vergleichen. Das hat fürs produzierende Unternehmen den Vorteil, eigene Produkte direkt mit denen der Konkurrenz zu vergleichen, und für Kunden den, dass Benchmarkings Aufschluss geben, welches Produkt ihren Anforderungen entspricht. Prozesse und technische Leistungen sowie Technologien werden, Funktionen, Kosten und spezielle Features eingeschlossen, miteinander vergleichen.

Beim Finanz-Benchmarking werden Finanzprodukte in zahlreichen Attributen mit denen verglichen, die auf dem Markt erfolgreich sind. Finanzberater verwenden Benchmarking-Ergebnisse oft als Beratungsbasis.

Im betriebswirtschaftlichen Sinne werden Unternehmen im Ganzen sowie deren Prozesse/Produkte/Dienstleistungen im Einzelnen verglichen. Die Folge des betriebswirtschaftlichen Benchmarkings: Die Einzelbestandteile werden auf Wirtschaftlichkeit, Konkurrenzfähigkeit, Nutzen, Ziel, Kosten, etc. geprüft, am besten Marktbeispiel gemessen und gegebenenfalls entsprechend der Zielausrichtung optimiert.

Im Unterschied zum Betriebsvergleich, wo finanzwirtschaftliche Kennzahlen vorherrschen, kann Benchmarking Produkte, Betriebsabläufe, Arbeitsweisen, bedarfsweise auch betriebswirtschaftliche Kennzahlen vergleichen. Gewonnenes Wissen ist hochgradig praxisorientiert, stammt es doch aus bereits bewährten Quellen. Bedingung für erfolgreiches Benchmarking ist die Vergleichbarkeit ausgewählter Objekte: Ein Autohändler kann sich durchaus mit einem Haushaltsgerätehersteller benchmarken lassen, wenn es um die Unternehmensführung, Marketing, Serviceleistungen, Organisationsstrukturen und weitere Geschäftsprozesse geht. Branchenübergreifendes Benchmarking verschafft Betriebsabläufen neue Impulse und bewirkt Innovation.

Die „Orientierung am Besten“ in einer vergleichbaren Einheit gibt es als internes und externes Benchmarking. Intern werden Filialen, Niederlassungen, auch einzelne Abteilungen oder Mitarbeiter, immer ausgerichtet nach Bestleistungen, miteinander verglichen. Externes Benchmarking ist überaus vielschichtig; die Literatur hat keine eindeutige Definition für Typenbezeichnungen und Herangehensweisen. Inhalte sind jedoch weitgehend gleich, ebenso das große Ziel, den Wettbewerb mit bestmöglicher Marktposition für sich zu entscheiden. Zielsetzung, Ist-Analyse, Vergleichspartner-Auswahl, Wissensauswertung, Lösungsvorschläge für Veränderungen sind Inhalt eines kompetenten, wissenschaftlich gestützten Umsetzens von Benchmarking.

Beauftragter

Beauftragte treten für Unternehmen nach Außen als Vertreter auf, die in der Regel geschäftsfähig sind – also für das Unternehmen Geschäfte tätigen dürfen. 

gesetzlich vorgeschriebene Beauftragte 

Beauftragte sind auch Personen im Betrieb, die auch Grund gesetzlicher Vorgaben vorhanden sein müssen.

Beispiele für rechtlich vorgeschriebene Beauftragte:
– Abfallbeauftragter
– Sicherheitsbeauftrager
– Geldwäschebeauftragter
– Brandschutzbeauftragter
– Strahlenschutzbeauftragter
 

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wird in der Volkswirtschaftlehre und da speziell in der volkswirtschaftlichen Vermögensrechnung als Bestandsgröße bezeichnet, die den Wert an reproduzierbaren dauerhaften Produktionsmitteln im Eigentum der Unternehmen und des Staates erfasst. Grundsätzlich gelten alle Vermögensobjekte mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr als dauerhaftes Anlagevermögen.
Der Wert der Produktionsmittel zu Wiederbeschaffungs-, zu Anschaffungs- oder zu Preisen eines bestimmten Basisjahres ermittelt, wird als Brutto-Anlagevermögen bezeichnet. Wird vom Brutto-Anlagevermögen die Abschreibung abgezogen, so erhält man das Netto-Anlagevermögen. In Ausrüstungsvermögen (Maschinen, maschinelle Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Bauten gliedert sich das Anlagevermögen. Nicht als Produktionsmittel gelten dauerhafte militärische Güter und dauerhafte Güter im Eigentum privater Haushalte. Somit gehören diese Produktionsmittel nicht zum Anlagevermögen.
Dem Anlagevermögen sind in der Betriebswirtschaftslehre alle Gegenstände zuzuordnen, die am Abschlussstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der Unternehmung auf Dauer zu dienen. Zusammen mit dem Umlaufvermögen, den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bildet das Anlagevermögen das Bilanzvermögen der Unternehmung (Aktiva). Das Anlagevermögen ist in der Bilanz in immaterielle Vermögensgegenstände (Konzession, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenz, Geschäfts- oder Firmenwerte, geleistete Anzahlungen), Sachanlagen (Grundstücke, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen im Bau) und in Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens und langfristige Ausleihungen) zu unterteilen. Diese Bilanz wird auch Handelsbilanz genannt.