Timesharing

Um ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht (z.B. zwei oder drei Wochen im Jahr) an einem Hotelappartement handelt es sich beim Timesharing. In Spanien, Frankreich und Italien sind Objekte mit Timesharing häufig anzutreffen. Beim Timesharing erwirbt der Urlauber das Recht jedes Jahr für eine bestimmte Zeit eine Immobilie (Ferienwohnung oder Ferienhaus) zu nutzen. Damit der Anleger dieses Recht erwerben kann, muss er einen einmaligen Betrag (meist über 10.000 Euro) bezahlen.
In der Zeit, wo der Urlauber die Ferienwohnung nicht benutzt, können andere Urlauber dasselbe Objekt für Urlaubszwecke gebrauchen.