Stabilitäts- und Wachstumspakt

Stabilitäts- und Wachstumspakt soll Preisstabilität & solide Finanzpolitik sichern

Im Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sind Vereinbarungen zur Führung öffentlicher Haushalte enthalten, die mittelfristig als ausgeglichen angesehen werden. Eine Obergrenze des jährlichen Haushaltsdefizits von drei Prozent des BIP (Bruttoinlandsprodukt) sowie eine öffentliche Verschuldung bis sechzig Prozent des BIP gehören zu Grundregelungen, die im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgeschrieben wurden. Hinzu kommt als eine generelle Regelung, dass Staaten der Euro-Zone dem Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat) aktualisierte Jahresprogramme vorlegen müssen, aus denen Maßnahmen zum Erreichen einer soliden Haushaltspolitik hervorgehen.

Die Notwendigkeit, in einem Stabilitäts- und Wachstumspakt sowohl Ziele als auch Verpflichtungen bezüglich Preisstabilität sowie angestrebtes Wirtschaftswachstums festzuschreiben, ergaben sich aufgrund weltweiter Finanzkrisen, zudem aus sogenannter vergemeinschafteter Geldpolitik. Damit sind der Wegfall nationaler Geldpolitik und die Einführung des Euro als offizielle Währung in zurzeit 17 Staaten der Euro-Zone gemeint. Obwohl die Staatshoheit beispielsweise bei Fiskalpolitik (umgangssprachlich Finanzverwaltung eines Staates), Rechtssprechung etc. weitgehend erhalten bleibt, wirken sich Stabilitäts- und Wachstumspakt, EFSF, gemeinsame Währungs- und Wirtschaftspolitik doch auf Handlungsweisen eines Staates aus. Und das betrifft selbst jene Länder, die zwar der Europäischen Union (EU) angehören, nicht aber der Europäischen Währungsunion wie beispielsweise das Vereinigte Königreich oder Dänemark.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beinhaltet neben o. g. Zielen zur Haushaltsführung und Staatsverschuldung auch Sanktionsmechanismen, die greifen sollen, wenn das geduldete Haushaltsdefizit überschritten wird. Dazu gehören Geldbußen, eine unverzinsliche Einlage in angemessener Höhe, Überprüfen der Handhabung von Darlehen sowie Veröffentlichen zusätzlicher Angaben bei Emission von Wertpapieren. Trotz steter Aktualisierung besteht anhaltende Kritik am Stabilitäts- und Wachstumspakt, insbesondere wegen des Nichtdurchsetzens der Sanktionsmechanismen, nicht aus.