Notarielle Urkunde

Die Originalniederschrift der notariellen Beurkundung ist die Urschrift einer notariellen Urkunde und verbleibt in der Verwahrung des Notars. Im Rechtsverkehr wird die notarielle Urkunde von der Ausfertigung vertreten. Die Ausfertigung ist eine Abschrift der notariellen Urkunde mit der Überschrift „Ausfertigung“ und dem zwingenden Vermerk, dass sie mit der notariellen Urkunde übereinstimmt.
Bei Vollmachtsurkunden kommt der Ausfertigung eine besondere Bedeutung zu.