Nichtveranlagungsbescheinigung

Auf Antrag wird vom Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen die Nichtveranlagungsbescheinigung ausgegeben. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Nichtveranlagungsbescheinigung sind:
• Eine bestimmte Einkommensgrenze pro Jahr darf nicht überschritten werden und
• Es darf keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bestehen.
Die Folge der Nichtveranlagungsbescheinigung ist, dass ein Sparer seine Zinsen aus Sparbüchern und die Dividenden aus Wertpapierausschüttungen ohne Abzug einer Kapitalertragsteuer und ohne Zinsabschlag kassieren darf.