Nominale Bewertung

Bei der nominalen Bewertung erfolgt die Berechnung mit den jeweiligen Preisen, die im maßgeblichen Jahr vorgeherrscht haben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine – im Vergleich zum Vorjahr – rein rechnerisch gestiegene Größe (z. B. BIP) nicht automatisch bedeutet, dass auch die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft zugenommen haben muss.
Die Steigerung des BIP kann nämlich nicht nur durch eine erhöhte Gütererzeugung hervorgerufen worden sein, sondern durch Preissteigerungen.

Gegensatz dazu ist die reale Bewertung, die die Inflation nicht berücksichtigt.