Leibrente (Verkauf einer Immobilie auf Rentenbasis)

Bei der Leibrente handelt es sich um eine Zahlung (wird in diesem Fall Rente genannt), welche der Empfänger bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (meist bis zum Tod) erhält. Es besteht die Möglichkeit einer laufenden Beitragszahlung (aufgeschobene Leibrente – zum Beispiel monatliche) oder einer Einmalzahlung (sofort beginnende Leibrente). Eine Leibrente kann angewendet werden, wenn ein Haus gekauft wird. Sollte eine Leibrente vereinbart werden, so ist der Kaufpreis nicht zur Gänze oder auch gar nicht zu zahlen. In diesem Fall verpflichtet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer eine Teilzahlung sofort zu leisten und den Rest in Form einer monatlichen Leibrente, welche bis zum Tod gilt. Bei dieser Anwendungsform kann der Verkäufer einen Teil seines Einkommens sichern und für den Käufer besteht die Möglichkeit, dass aufgrund eines früheren Todes die Leibrente vorzeitig endet.