Einzugsermächtigungsverfahren

Für die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Zahlungen, bei denen der Betrag variabel ist (zum Beispiel Telefon, Gas, Strom, Miete, Versicherung) kann ein Einzugsermächtigungsverfahren herangezogen werden. Der Vorteil für den Kunden liegt darin, dass er keine Zahlungstermine versäumt und dass er mit einem einmaligen Auftrag seine laufenden Zahlungen abgedeckt hat. Sollte der Betrag des Einzugsermächtigungsverfahrens nicht mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmen, kann der Kunde den abgebuchten Betrag von seinem Kreditinstitut retournieren lassen.
Neben dem Einzugsermächtigungsverfahren gibt es noch das Abbuchungsauftragverfahren als Lastschriftverfahren