Deferred Tax

Deferred Tax: Teil internationaler Rechnungsstandards

Bedeutende Kapitalgesellschaften und Konzerne sind nach den in der verbindlichen englischen Fassung geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtet, die Deferred Tax zu bilanzieren. Sogenannte latente Steuern entstehen aus der unterschiedlichen Zwecksetzung einer Gewinnermittlung. Bilanzierungspflichtige Unternehmen, Kapitalgesellschaften und Konzerne sind daran interessiert und durch Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume auch in der Lage, ein positiveres Unternehmensbild auszuweisen. Die steuerliche Gewinnermittlung hingegen dient unter anderem der Ertragssteuerberechnung.

Mit den Deferred Tax sollen verborgene Steuerlasten oder Steuervorteile, die in der Zukunft zu Unterschieden zwischen steuerlichen und bilanziellen Gewinnen führen, abgebildet werden. Der steuerliche Gestaltungsrahmen für Differenzen zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz ergibt sich hauptsächlich durch großzügigere Rückstellungen, den Abschreibungen bei Anlagegütern (Bewertung von Vermögensgegenständen) sowie der Ausnutzung von landesspezifischen Steuervorteilen.

Deferred Tax treten als aktive latente Steuern (zukünftig erwartete steuerlich höhere Gewinnminderung) und passive latente Steuern (zukünftig erwartete steuerlich höhere Ertragskraft) auf.

Politisch motivierte Steuerverordnungen sowie Bilanzierungsvorschriften unterscheiden sich auf Staatenebene. Die Abgrenzung der Deferred Tax in der Handelsbilanz sind Bestandteil internationaler Bilanzierungsrichtlinien, welche das Ziel der Vergleichbarkeit, aber auch Interpretierbarkeit von Jahresabschlüssen international agierender Unternehmen und Konzerne haben.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die verpflichtend nach IFRS den Konzernabschluss vornehmen, müssen die aktiven und passiven Deferred Tax separat oder saldiert ausweisen. Dabei werden Deferred Tax berücksichtigt, deren Verrechnung in den folgenden fünf Geschäftsjahren voraussichtlich zu erwarten ist.