Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 1975) geregeltes Recht, das eine besondre Form des Miteigentums an einer Liegenschaft darstellt. Eine bestimmte Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeiten (Büro, Geschäftslokal) können durch das Recht eines Miteigentumsanteils ausschließlich genutzt oder allein darüber verfügen. Weiters kann mit den Räumlichkeiten Zubehör (Abstellplatz, Hausgarten) verbunden sein. Alle Wohnungseigentümer können die allgemeinen Teile der Liegenschaft und des Hauses gemeinsam nutzen. Bei einer Sondernutzung eines Wohnungseigentümers müssen alle übrigen Miteigentümer zustimmen. Eine Nutzwertfestsetzung muss zur Begründung des Wohnungseigentums vorliegen. Ermittelt werden die Nutzwerte nach der Nutzfläche der Wohnungseigentumsobjekte mit Zu- oder Abschlägen für werterhöhende oder wertmindernde Umstände (Zubehör, Ausstattung, Stockwerkslage etc.) Dem Verhältnis der Nutzwerte müssen die Mindestanteile entsprechen. Die „kleinste Einheit“, an der kein Teileigentum begründet werden kann, stellt den Mindestanteil dar. Die einzige Ausnahme stellt das gemeinsame Wohnungseigentum von Ehegatten dar.
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Werbemittel der Streuwerbung
Sollen Konsumenten angesprochen werden, von denen die Zielgruppenmerkmale bekannt sind, spricht man von Werbemitteln der Streuwerbung. Unter Zuhilfenahme von Massenmedien kann hierbei die Ansprache der Konsumenten erfolgen. Fernsehspots, Filmwerbung, Rundfunkspot, Anzeige, Dia, Außenwerbung, Verpackungswerbung zählen zu den häufigsten Werbemitteln der Streuwerbung
Wiederbeschaffungswert
Darunter versteht man den Preis, der für die Ersatzbeschaffung eines ausgeschiedenen Anlagegutes bezahlt werden muss. Dieser kann höher, aber auch niedriger als der Anschaffungspreis des zu ersetzenden Anlagegutes sein.
Der Wiederbeschaffungswert dient in der Kostenrechnung als Basis für die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung.
Wirtschaftsplan
Nach den entsprechenden Vorschriften des Gesetzes obliegt dem Wohnungseigentumsverwalter die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Damit der Verwalter jederzeit über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen kann (z.B. für Instandhaltung und Renovierung), müssen die Wohnungseigentümer entsprechende Vorschüsse an den Verwalter bezahlen. Für diese Vorschüsse hat der Verwalter einen Wirtschaftsplan zu erstellen, der folgende Mindestangaben enthalten muss:
• Die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des gemeinschaftlichen Eigentums bei der Verwaltung
• Die anteilsmäßige Verpflichtung zur Lasten- und Kostentragung der Wohnungseigentümer
• Die Beiträge, die jeder Wohnungseigentümer für Instandhaltungsrückstellungen zu leisten hat.
Die konkrete Gestaltung des Wirtschaftsplanes hängt außerdem noch von den Gegebenheiten der Wohnungseigentumsanlage ab und obliegt der Entscheidung der Wohnungseigentümer. Die Gliederung des Wirtschaftsplanes sollte sich allerdings an der seit 1.1.2004 geltenden Betriebskosten-Verordnung orientieren.
Über die Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne erfolgt die Beschlussfassung durch mehrheitliche Entscheidung in der Wohnungseigentümerversammlung. Die Einzelwirtschaftspläne legen die Zahlungsverpflichtungen der einzelnen Wohnungseigentümer fest.
Ist ein Wirtschaftsplan falsch, so ist der trotzdem für die Wohnungseigentümer bindend, solange keine Anfechtung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan bei Gericht und dessen Ungültigerklärung erfolgen.
Wohnungseigentum Vertrag
Durch den Abschluss von Wohnungseigentums- und Kaufverträgen und durch die Einverleibung im Grundbuch wird das Wohnungseigentum erworben.
Werbeträger
Jene Medien (Personen, Dinge), welche die Werbebotschaft in Form des Werbemittels an die Zielgruppe herantragen, bezeichnet man als Werbeträger. In einem engen Zusammenhang steht daher die Auswahl von Werbemittel und Werbeträger. Die Auswahl des einen beinhaltet gleichzeitig die Entscheidung über das andere.
Wiederholungskauf
Der Begriff Wiederholungskauf kommt aus dem Handelsmarketing und sagt aus, ob ein Produkt von ein und demselben Kunden mehrmals gekauft wurde.
Wirtschaftspolitik
Mehrere, einander möglicherweise ausschließende Ziele verfolgt die Wirtschaftspolitik. Diese Ziele sind: stetiges Wirtschaftswachstum, Preisstabilität, ausgeglichener Staatshaushalt, ausgeglichene Zahlungsbilanz. Die zur Erreichung eines Zieles eingesetzten Mittel, können die Erreichung eines anderen Zieles verhindern oder erschweren. Jeder einzelne von uns ist Träger der Wirtschaftspolitik. Durch konsumieren, durch Einsatz von Arbeitskraft usw. nimmt jeder Mensch Einfluss auf die Wirtschaft. Weitere Träger der Wirtschaftspolitik sind die Zentralbank und die Banken mit ihrer Geld- und Kreditpolitik, der Staat mit seiner Steuerpolitik und Gesetzgebung und nicht zu vergessen die Sozialpartner, die Interessenvertretungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Wohnungseigentümer
Derjenige, der im Wohnungsgrundbuch als Eigentümer der dort bezeichneten Miteigentumsanteil eingetragen ist, wird als Wohnungseigentümer bezeichnet. Auch das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung gehört dem Wohnungseigentümer. Von „werdenden“ Wohnungseigentümer spricht man, wenn der Erwerber seine Eigentumswohnung im Grundbuch noch nicht eingetragen hat.
Werbung – Advertising
Der bewusste, gezielte und Kosten verursachende Einsatz spezieller Kommunikationsmittel zur Kundenbeeinflussung wird als Werbung bezeichnet. Damit soll ausgedrückt werden, dass eine kreative Tätigkeit für die Werbung zu wenig ist. Die Werbung muss systematisch geplant werden und in die Marketingstrategie integriert werden. Auch die Werbeziele müssen klar definiert sein, ansonsten sollte nicht geworben werden. Man unterscheidet dabei:
– Absatzwerbung: Die Auslösung positiver Reaktionen der Kunden auf das Angebot der Unternehmung oder die Unternehmung selbst, ist das Ziel der Absatzwerbung.
– Produktwerbung: Direkt der Erhöhung des Umsatzes eines bestimmten Produktes oder einer Produktgruppe dient die Produktwerbung.
– Imagewerbung: Die Imagewerbung ist der Produktwerbung vorgelagert. Durch die Imagewerbung soll das Erscheinungsbild (Image) des Unternehmens bei den Kunden positiv beeinflussen, um damit langfristig die Absatzchancen der Unternehmung zu erhöhen. Dabei ist wichtig, dass jede kommunikative Aussage der Unternehmung auf ihr Image ausstrahlt. Es sollte daher versucht werden, Produkt- und Imagewerbung, sowie alle anderen kommunikativen Maßnahmen der Unternehmung (zum Beispiel Produkt- und Verpackungsgestaltung, Markenzeichen, Briefpapier usw.) aufeinander abzustimmen. Das Entstehen eines geschlossen, widerspruchsfreien Erscheinungsbildes der Unternehmung, einer sogenannten Corporate Identity, ist das Ziel der Imagewerbung.