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Wirtschaftliche Lebensdauer

Die wirtschaftliche Lebensdauer eines Produkts ist der Zeitraum, in dem ein bestimmtes Konsumgut kosteneffektiv eingesetzt werden kann.

Wohnfläche

Die Summe aller Grundflächen in den Räumen, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören, nennt man Wohnfläche. Bei bestimmten Flächen werden diese Wohnflächen nur teilweise angerechnet. Zur anrechenbaren Wohnfläche gehören:
• Schwimmbäder, Wintergärten und alle ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume. Sind diese Räume nicht beheizbar, werden sie nur zur Hälfte angerechnet.
• Raumteile mit einer Höhe von 2 Metern werden stets angerechnet. Räume mit einer Höhe von 1 bis 2 Metern werden zur Hälfte angerechnet. Darunter erfolgt keine Anrechnung.
• Loggien, Balkone, Terrassen und Dachgarten werden in der Regel zu einem Viertel als Wohnfläche angerechnet, höchstens jedoch zur Hälfte.
• Offene Wandnischen und Fensternischen, die mehr als 0,13m² tief sind.
Die Flächen von Zubehörräumen (z.B. Keller, Waschküchen, Heizungsräume usw.) werden nicht zur Wohnfläche angerechnet.

Währungsrisiko

Das Währungsrisiko ist jenes Risiko mit dem ein Unternehmen konfrontiert wird, wenn die ausländische Währung schwach ist und eine Inflation vorherrscht.

Wertwahrnehmung

Unter der Wertwahrnehmung versteht man die subjektive Bewertung der Qualität. Hier werden die verschiedenen Produktmerkmale, Produktattribute und Produktvorteile durch die Käufer eines Produkts im Verhältnis zum Preis bewertet.

wirtschaftlicher Abgang

Der Begriff „wirtschaftlicher Abgang“ kommt aus dem Rechnungswesen und ist eine Verminderung von Vermögenswerten.
Zum Beispiel spricht man von einem Abgabg, wenn Maschinen oder Autos aus dem Betriebsvermögen verkauft werden.

Wohngebiete

In Bebauungsplänen (wenn eine Wohnnutzung im Vordergrund steht) müssen Wohngebiete verbindlich festgesetzt werden. In Flächennutzungsplänen können Wohngebiete dargestellt werden. Das Kleinsiedlungsgebiet, das reine Wohngebiet, das allgemein Wohngebiet und das besondere Wohngebiet stellen die verschiedenen Wohngebietsarten dar.
• Kleinsiedlungsgebiete (WS): Den Bau von Kleinsiedlungen mit Häusern, deren besonderes Merkmal größere Nutzgärten oder landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen sind, nennt man Kleinsiedlungsgebiet. Läden, Gastwirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe sind im Kleinsiedlungsgebiet zulässig.
• Reines Wohngebiet (WR): Nur dem Wohnen dienen reine Wohngebiete. Läden, nicht störende Handwerksbetriebe (z.B. Schneiderei) die zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner dienen und kleine Pensionen sind im reinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen. Auch Anlagen für soziale Zwecke (z.B. Pflegeheime) sowie für kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke dürfen seit 1990 im reinen Wohngebiet errichtet werden.
• Allgemeines Wohngebiet: Vorwiegend dem Wohnen dienen allgemeine Wohngebiete (WXA). Wie beim Kleinsiedlungsgebiet sind Läden, Gastwirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für soziale, kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke sind im allgemeinen Wohngebiet ebenfalls zulässig. In Ausnahmefällen dürfen sich im allgemeinen Wohngebiet auch nicht störende Gewerbebetriebe, Pensionen, Gebäude der öffentlichen Verwaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ansiedeln. Durch diese Regelung nähert sich das allgemeine Wohngebiet ans Mischgebiet an.
• Besonderes Wohngebiet: Eine Sonderstellung haben besondere Wohngebiete (WB). Beim besonderen Wohngebiet handelt es sich um bereits bebaute Gebiete, die den Status eines „Innenbereichs“ haben. Wie beim reinen Wohngebiet sind auch im besonderen Wohngebiet einige nicht störende Nutzungsarten zulässig.

Wärmedämmung (Gebäude)

Unter dem Begriff Wärmedämmung sind sämtliche bauliche Maßnahmen an der Hauskonstruktion
zusammengefasst, die den Verlust von Wärmeenergie unterbinden sollen. Wärmedämmmaßnahmen
werden in allen Bereichen des Hausbaus ergriffen und erstrecken sich über die Dachkonstruktion,
Böden, Teile der Hausinstallation wie Rohrleitungen, Fenster und Türen sowie Außen- und Innenwände eines Gebäudes. Gemeinhin
wird zwischen der Außen- und Innendämmung unterschieden. Je nachdem welche Teile des Hauses
betroffen sind, werden die Installationsarbeiten von verschiedenen Handwerkern wie Malern,
Dachdeckern oder Fensterbauern ausgeführt.

Typische Dämmmaterialien sind Naturmaterialien wie Schafwolle, Zellulose, Steinwolle,
Glaswolle und Flachs. Diese Materialien werden überwiegend im Innenbereich (Innendämmung)
in Zwischenwände oder als Isolierschicht unter die Dachflächen gelegt. In Außenbereichen
(Außendämmung) oder zur Dichtung von Spalten und Fugen kommt dagegen überwiegend
Kunstschaum zum Einsatz. Unter den Begriff fallen unter anderem Glasschaum-Granulate,
Polyurethanschaum und Hartschaumstoff. Zur Außendämmung eines Gebäudes werden die
Kunststoffe in Form von Dämmstoffplatten direkt auf den Putz der Außenfassaden aufgetragen.

Westliche Industriestaaten

Die westlichen Industriestaaten sind nicht ganz klar definiert, doch gehörten die Europäischen Kernländer wie England, Frankreich, Deutschland zu dieser Gruppe.
Doch auch die USA und Japan sind westliche Industriestaaten.

Wirtschaftlicher Wert

Der wirtschaftliche Wert wird auch als Wiederbeschaffungswert bezeichnet. Es ist dies der derzeitige Wert von Produktionsmitteln oder Vorräten. Dieser Wert wird auf der Basis der Kosten für die Wiederbeschaffung dieser Produktionsmittel oder Vorräte berechnet.

Wohngeld

Ein staatlicher Zuschuss für sozial schwache Mieter (Mietzuschuss) und Eigenheimer (Lastenzuschuss), wird Wohngeld genannt. Nach Gemeindegrößenklasse, Familiengröße und Qualitätsklasse der bewohnten Wohnung richtet sich die Höhe des Wohngeldes. Übersteigt die zu bezahlende Miete die in den Wohngeldtabellen genannte Sätze, so wird kein Wohngeld gewährt. Auch das Familieneinkommen, darf für die Auszahlung des Wohngeldes, bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Das Wohngeld wird auch Tabellenwohngeld genannt, da es aus entsprechenden Tabellen ermittelt wird.
Liegen die Voraussetzungen für die Wohngeldberechtigung vor, so besteht Rechtsanspruch auf Wohngeld.