Wohnungsgenossenschaft

Gesellschaften mit einer nicht geschlossenen Zahl von Mitgliedern, die einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen und sich dabei eines gemeinsamen Geschäftsbetriebes bedienen, nennt man Wohnungsgenossenschaft. Die Selbsthilfe der Mitglieder durch gegenseitige Förderung bildet das Geschäftsprinzip der Wohnungsgenossenschaft.
Die Wohnungsgenossenschaft entsteht mit Eintragung in das Genossenschaftsregister. Die von den Mitgliedern eingezahlten Geschäftsanteile bilden die finanzielle Geschäftsgrundlage der Wohnungsgenossenschaft. Um die Gewinne werden die Geschäftsanteile vermehrt.