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Projektsteuerung

Einen besonderen Leistungsbereich im Zusammenhang mit der Entwicklung und Durchführung eines Bauprojektes beschreibt die Projektsteuerung. Mit der zunehmenden Komplexität bei einem Bauprojekt, steigt auch die Notwendigkeit des Einsatzes der Projektsteuerung. Die Aufgabe der Projektsteuerung liegt darin, durch Informations-, Beratungs-, Koordinations- und Kontrollleistungen eine termingerechte und kostensparende Abwicklung der Baumaßnahme sicher zu stellen.
Mittels eines Projektsteuerungsvertrages können die Projektsteuerungsaufgaben vom Bauherrn an einen Architekten oder an einen Projeksteuerer übertragen werden. Für den Bauherrn übernimmt der Projektsteuerer die Controllingfunktionen.
Das Bauvorhaben beginnend mit der Projektvorbereitung über die Planung, die Ausführungsvorbereitung, die Ausführung bis hin zum Projektabschluss begleitet der Projektsteuerer. Im Bezug auf das Bauvorhaben müssen die Leistungen des Projektsteuerers genau definiert werden.
Die Honorare sind zwischen Bauherrn und Projektsteuerer frei zu vereinbaren. Werden keine Leistungen vereinbart, so gelten die Leistungen des Projektsteuerers mit dem Architektenhonorar für abgegolten.

Prüferbehörde

Die Prüferbehörden sind als Rechnungshöfe auf Bundesebene (Bundesrechnungshof) und auf Landesebene (Landesrechnungshöfe) eingerichtet. Gemeindeprüfungsämter oder sonstige kommunale Prüfungseinrichtungen bestehen auf kommunaler Ebene. Die Rechnungsprüfung, insbesondere die Haushalts- und Wirtschaftsführung ist die Aufgabe der Prüferbehörden. Durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe durchgeführt.

Produktivitätsstrategie

Die Produktivitätsstrategie dient der Kosteneinsparung eines Unternehmens. Das bedeutet, dass bei unveränderten Kosten mehr produziert wird.

Produktqualität

Bei der Produktqualität werden die Anforderungen bezüglich der Verwendung und des Gebrauchs eines Produkts festgestellt.

Prokura

Eine Prokura ist eine sehr umfangreiche Vollmacht für Mitarbeiter eines Unternehmens.
Bis auf wenige Einschränkungen (z.B. die Veräußerung des Unternehmens oder dessen Liegenschaften) berechtigt sie zum Abschluss fast aller Rechtsgeschäfte.
Der Inhaber der Prokura heißt Prokurist.
Bei der Prokura gibt es die Einzelprokura bzw. die Gesamtprokura. Auch eine gemischte Vertretung (ein Prokurist und ein Gesellschafter müssen den Vertrag unterzeichnen) ist möglich.

Rechtsgeschäfte sind z.B.:

  • Waren Ein- und Verkauf
  • Personal einstellen und kündigen
  • Kredite aufnehmen
  • Handlungsvollmachten erteilen
  • das Unternehmen vor Gericht vertreten

Eine Prokura darf nicht:

  • Immobilien belasten oder veräussern
  • das Unternehmen veräussern
  • Anmeldungen zum Firmenbuch vornehmen
  • die Bilanz unterzeichnen
  • Gesellschafter aufnehmen

Es können folgende Prokura erteilt werden:

  • Einzelprokura
  • Gesamtprokura
  • Gemischte Prokura
  • Filialprokura

Prüffähige Honorarschlussrechnung

Legt der Architekt dem Bauherrn eine prüffähige Honorarschlussrechnung vor, so hat er seine Leistungen vollständig erbracht und möchte nun seine Vergütung erhalten. Eine prüffähige Honorarschlussrechnung liegt vor, wenn die Rechnung aufgeschlüsselt und gegliedert ist. Die Rechnung muss dem Bauherrn ohne Schwierigkeiten zu erkennen geben, ob sie sachlich und rechnerisch richtig ist.

Produktklasse

Die Produktklasse ist eine bestimmte Gruppe von Produktkategorien. Aus diesen verschiedenen Kategorien kann der Verbraucher wählen um ein bestimmtes Bedürfnis zu befriedigen.

Produktrückruf

Ein Produktrückruf findet statt, wenn bei einem bestimmten Produkt Mängel festgestellt werden.

Prokura (Vollmacht)

Die Prokura ist eine handelsrechtliche Art der Vollmacht, die im Gegensatz zur Handlungsvollmacht nur von einem Vollkaufmann oder dessen gesetzlichem Vertreter mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden kann. In das Handelsregister muss die Prokura eingetragen werden. Die Prokura ermächtigt zu allen Rechtsgeschäften, die ein Handelsgewerbe mit sich bringen kann (Ausnahme: auf Grundstücksgeschäfte erstreckt sich die Prokura nur bei ausdrücklicher Erklärung des Geschäftsherrn). Im Außenverhältnis ist die Prokura unbeschränkbar. Auch das Erlöschen der Prokura muss in das Handelsregister eingetragen werden. Mit einem kennzeichnenden Zusatz muss der Prokurist unterzeichnen (zum Beispiel ppa).

Prüfphase

Die Prüfphase ist eine Phase im Produktentwicklungsprozess. Hier wird die technische Umsetzung der Produktideen überprüft.